Telefon: +49 911 1335-1335

Herkunftsangaben

Wann kommt ein Produkt aus Deutschland?

Wer seine Waren mit dem Schriftzug „Made in Germany“ auszeichnet, muss sie im Wesentlichen hier produzieren. Doch es kommt auf den Einzelfall an.

Die Aussagen „Made in Germany“ und „Produziert in Deutschland“ stellen geografische Herkunftsangaben dar. Deshalb müssen Waren, die so gekennzeichnet werden, maßgeblich in Deutschland hergestellt werden. Das hat das Landgericht Düsseldorf am 14. Juli 2010 (Aktenzeichen 2a O 12/10) entschieden.

Konkret ging es um Bestecke, auf deren Verpackung der Hinweis „Produziert in Deutschland“ und eine Deutschland-Fahne abgedruckt waren. In der Verpackung war bei den Pflegehinweisen der Zusatz „Made in Germany“ zu lesen. Die Herstellung der Rohmesser fand aber in China statt, dort wurden die Messer erhitzt, geschmiedet, der Klingenbereich umschnitten, gehärtet und geschliffen. In Deutschland wurden die Messer nur poliert, also nachbearbeitet. Hergestellt wurden die Monoblockmesser (Messer, die aus einem Stück bestehen) auf Maschinen, die aus Deutschland nach China exportiert worden waren. Alle übrigen Teile des Besteck-Sets sowie die Verpackung stellte das beklagte Unternehmen in Deutschland her. Aufgrund dieser Umstände erklärte das Landgericht, dass die Angaben als unzulässiger geografischer Herkunftshinweis zu werten sind.

Ob die geografische Herkunftsangabe bei Erzeugnissen, die nur zum Teil in einem Land hergestellt werden, zutreffend ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Nicht maßgeblich sind nach Auffassung der Richter jedenfalls zollrechtliche Bestimmungen. Für die Verwendung der Bezeichnung „Deutsches Erzeugnis“ sei nicht erforderlich, dass die Ware vom gedanklichen Entwurf bis zur endgültigen Fertigstellung in Deutschland hergestellt worden ist. Doch sei zu verlangen, dass der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware wesentliche Teile und bestimmende Eigenschaften erhält, in Deutschland stattgefunden hat. Ob die verwendeten Rohstoffe oder Halbfabrikate deutschen Ursprungs sind, sei bei einem industriellen Erzeugnis, dessen Wert vorwiegend in der Verarbeitung liegt, grundsätzlich ohne Belang. Es komme vielmehr auf zweierlei an: Ist eine in Deutschland hergestellte Ware nach ihrer geistigen Konzeption und Formgebung vom Publikum als deutsches Erzeugnis anzusehen? Und beruhen die Eigenschaften oder Teile einer Ware, die nach allgemeinem Verständnis ihren Wert ausmachen, auf einer deutschen oder einer ausländischen Leistung?

Bei dem Messer-Set, über das das Gericht zu urteilen hatte, seien diese beiden Voraussetzungen nicht gegeben, da die Messer im Wesentlichen in China und nicht in Deutschland hergestellt wurden. Die in China stattfindenden Schritte seien so wesentlich, dass die Nachbehandlung in Deutschland nicht mehr als Produktion der Messer verstanden werde. Unerheblich sei auch, dass die Messer in China mit Hilfe deutscher Technologie hergestellt werden, da allein der Herstellungsort und nicht die Herstellungsart maßgeblich für die Herkunftsbezeichnung sei.

Auch eine rein mathematische Betrachtung sei nicht entscheidend. Es komme deshalb nicht darauf an, dass hier nur die Messer (also nur ein Viertel des gesamten Besteck-Sets) in China hergestellt wurden. Denn für die Käufer von Bestecken sei gerade die Qualität der im Set enthaltenen Messer entscheidend für die Beurteilung der Qualität.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2010, Seite 31

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick