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Corona-Tests

Was können Unternehmen tun?

Corona-Test © narvikk/GettyImages.de

Corona-Schnelltests versprechen rasche Klarheit über eine Infektion. Sie sind für den Einsatz im Betrieb geeignet?

Mit dem wachsenden Angebot an Corona-Schnelltests wächst auch die Hoffnung in den Unternehmen, trotz der Pandemie zwei zentrale Ziele sicherzustellen: Erstens den Betrieb mit allen mobilen Anforderungen aufrecht zu erhalten und zweitens die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten bestmöglich zu schützen.

Grundsätzlich unterscheidet das Robert-Koch-Institut (RKI) bei der sogenannten PCR-Diagnostik (Polymerase-Ketten-Reaktion) in Verdachtsfällen zwei unterschiedliche Ansätze: Zum einen können die Proben aus den oberen Atemwegen (Nasen-Rachen-Abstrich sowie Rachenabstrich) entnommen werden. Zum anderen kann das sogenannte Trachealsekret aus den tiefen Atemwegen, etwa bei beatmeten Patienten, zur Untersuchung genutzt werden. Darüber hinaus wird diskutiert, inwieweit auch Proben etwa von Rachenspülwasser oder Speichel genutzt werden können. Hier gibt das RKI allerdings zu bedenken, dass zu den entsprechenden Materialien deutlich weniger Erfahrungswerte vorlägen. Zudem gebe es unter Umständen eine hohe Variabilität bei den Ergebnissen. In Erlangen haben sich einige Unternehmen auf Initiative der Intego GmbH zusammengefunden und nutzen einen Rachenspültest, der im Weidener Labor des Unternehmens Synlab analysiert wird (www.ihk-nuernberg.de/corona-tests-erlangen).

Generell gilt in Mittelfranken, dass sich Beschäftigte gemäß der bayerischen Teststrategie in der Regel bei niedergelassenen Ärzten mit einem entsprechenden Angebot kostenlos testen lassen können. Hinzu kommen Testzentren oder auch Krankenhäuser wie etwa das Klinikum Nürnberg. Außerdem gibt es zahlreiche Anbieter von Schnelltests, wie beispielsweise die Biotecon Diagnostics GmbH, die u. a. das „microproof Sars-CoV-2 Identification Kit“ anbietet. Die Waiblinger Bosch-Tochter Bosch Healthcare Solutions hat zusammen mit dem Biotechnologie-Unternehmen R-Biopharm einen Schnelltest für sein Analysegerät Vivalytic zum Nachweis des Sars-CoV-2-Erregers entwickelt, das ein zuverlässiges Testergebnis in 39 Minuten liefern soll. Außerdem bietet zum Beispiel ihr Labor – Ordinationsgemeinschaft für Labordiagnostik und Mikrobiologie GesbR aus Wien – auch Besuche in Unternehmen.

Zu beachten sind allerdings drei zentrale Aspekte: Zum einen verlangt etwa Bosch Healthcare Solutions für die Probenentnahme eine Schulung des medizinischen Fachpersonals. In größeren Unternehmen kann das auch über deren Betriebsarzt durchgeführt werden können. Zum anderen sind für aussagekräftige, kommerzielle Tests in Eigenregie weitere hohe Anforderungen zu beachten. Dazu zählt neben der sogenannten Verpackungsanweisung P650 auch ein möglichst gekühlter Versand. Falsche Ergebnisse können laut RKI nicht ausgeschlossen werden, z. B. wegen schlechter Qualität der Probenentnahme, unsachgemäßem Transport oder ungünstigem Zeitpunkt der Probenentnahme bezogen auf den Krankheitsverlauf. Drittens kann ein Arbeitgeber beim Testen in Eigenregie zwar einen ersten Anhaltspunkt über Verdachtsfälle bekommen. Die Regierung von Mittelfranken verweist allerdings auf die Einreise-Quarantäneverordnung (zuletzt geändert am vom 22. September 2020) des Freistaates. Demnach stellen in Eigenregie durchgeführte Corona-Tests kein ärztliches Zeugnis dar.

Unabhängig davon sind gemäß des Infektionsschutzgesetzes (§ 7) Nachweise von Sars-CoV-2 bei den Gesundheitsbehörden vor Ort meldepflichtig, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. Außerdem weist das RKI darauf hin, dass einzelne Tests nur eine zeitlich punktuelle Aussagekraft haben. Es empfiehlt vielmehr eine zweimalige Testung, etwa am Tag 5 bis 7 nach der Exposition. So erhöhe sich die Aussagekraft und das Restrisiko, etwa auch für die direkten Kontakte im Unternehmen, reduziere sich relevant. Nach wie vor ist das Restrisiko am geringsten, wenn nach einer Verdachtssituation eine 14-tägige Quarantäne auch ohne Testung erfolgt.

Eingesetzt werden auch sogenannte Antigen-Tests (Point-of-care-Methode POC): Sie arbeiten mit künstlichen Antikörpern, mit denen sich die Proteine (Eiweiße) des Virus nachweisen lassen. Diese Tests sind ohne komplexe Laborinfrastruktur möglich und erlauben deshalb innerhalb von Minuten einen direkten Nachweis des Erregers. Der Nachteil: Antigen-Tests sind weniger sensitiv als die PCR-Methode, d. h. bei geringer Virus-Last kann das Testergebnis fälschlicherweise negativ sein. Ist ein Antigen-Test positiv, sollte man diesen durch einen PCR-Test bestätigen lassen. Von den Antigen-Tests zu unterscheiden sind die Antikörper-Tests: Diese weisen Antikörper gegen das Virus nach und decken damit auf, ob jemand die Corona-Infektion bereits durchgemacht hat (indirekter Erregernachweis).

Autor/in: 

(tt.)

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2020, Seite 30

 
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