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Zusammenarbeit mit französischen Handelsvertretern und Händlern

 

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Sigrid Sehrig

Sigrid Sehrig

Veranstaltungsmanagement, Zentraler Auskunftsdienst Tel: +49 911 1335 1399


Für die Erschließung und die Bearbeitung des französischen Marktes greifen sehr viele deutsche Unternehmen auf einen Handelsvertreter („agent commercial“) oder Händler („distributeur“) zurück. Bei Beginn der Zusammenarbeit wird an Fragen wie anwendbares Recht, zuständiges Gericht, Konkurrenztätigkeit, Exklusivität des Vertreters oder die Eintragung ins französische Handelsvertreterregister oft nicht gedacht. Meistens nicht bewusst sind dem Unternehmer auch die finanziellen Folgen, die in Form der Zahlung einer obligatorischen Abfindung an den Handelsvertreter bei Beendigung der Zusammenarbeit entstehen. Diese Folgen können gerade im Frankreichgeschäft erheblich sein, wenn man nicht vertraglich vorsorgt. Schließlich sind steuerrechtliche Aspekte zu beachten (Stichwort: Vertreterbetriebsstätte).

Das Seminar soll einen Überblick über die rechtlichen Aspekte bei der Zusammenarbeit mit französischen Handelsvertretern und Händlern geben, um die deutschen Unternehmen zu sensibilisieren und vor unangenehmen und teuren Überraschungen zu bewahren.

Themenübersicht

  • Besonderheiten beim Beginn der Zusammenarbeit: Vertragsschluss, Status des Vertriebspartners
  • Exklusivität und Konkurrenzverbot
  • Gebietsschutz und Provisionszahlungen
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Fristen und Abfindungszahlungen bei Beendigung
  • Aktuelles zur Vertreterbetriebsstätte

 

Referent:
Rechtsanwalt Jörg Luft
Epp Rechtsanwälte / Avocats Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei

 

Art
Seminar
Termin / Dauer

12.07.2023, 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Es sind noch Plätze frei.

Ort
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
Preis
Kostenlos
 
 
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