Grundlagen zu Bachelor-/Master-Studiengängen
Im Rahmen des sog. Bologna-Prozesses haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darauf verständigt, an den Hochschulen grundsätzlich auf die angelsächsischen Abschlüsse "Bachelor" und "Master" umzustellen. Seit 1998 ermöglicht dies das deutsche Hochschulrahmengesetz mit dem Ziel, die Abschlüsse zu vereinheitlichen und vergleichbarer zu machen. In diesem Zusammenhang steht auch das europäische Leistungspunktesystem (ECTS), in dem erbrachte Studienleistungen anhand eines Punktesystems in „Credits“ gemessen werden.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst; Stand: März 2012)
Zweistufiges System
Bei den Abschlüssen Bachelor und Master handelt es sich um ein zweistufiges System.
- Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss mit einer Regelstudienzeit von sechs bis acht Semester, wobei mindestens 180 bzw. 240 ECTS nachzuweisen sind.
- Der Master ist ein weiterführender Studiengang, der einen ersten akademischen Abschluss voraussetzt (Bachelor oder Diplom) und sich in der Regel über drei bis maximal vier Semester erstreckt. Es wird zwischen sog. konsekutiven und weiterbildenden (exekutiven) Master-Programmen unterschieden.
Ein konsekutiver Master kann unmittelbar im Anschluss an ein erstes Studium absolviert werden, ist als Vollzeitprogramm konzipiert und dient überwiegend der Vertiefung des Kenntnisstandes in eine bestimmten Bereich oder der fachübergreifenden Kompetenz-Erweiterung.
Weiterbildende Masterstudiengänge (exekutive Master) setzen neben einem ersten akademischen Abschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen.
Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen bzw. Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion und erfordern (unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums) insgesamt 300 ECTS.
Studierende können Bachelor- und Masterstudiengang grundsätzlich an unterschiedlichen Hochschulen absolvieren. Es ist aber ratsam, sich rechtzeitig vorher über die Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium zu informieren.
Abschlussbezeichnungen
In den einzelnen Fachrichtungsgruppen werden von den Hochschulen entsprechende, unterschiedliche Abschlussbezeichnungen vergeben. Bei der Gradbezeichnung wird nicht zwischen den Profiltypen unterschieden.
Fachrichtung/Fächergruppe |
Abschluss (Abkürzung) |
Sprach- und Kulturwissenschaft Sportwissenschaft Sozialwissenschaft Kunstwissenschaft |
Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) |
Mathematik Naturwissenschaft Medizin* Agrar-, Forst-und Ernährungswissenschaft* |
Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
Wirtschaftswissenschaft |
Bachelor of Arts (B.A.)/Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Arts (M.A.) / Master of Science (M.Sc.) |
Ingenieurwissenschaft |
Bachelor of Science (B.Sc.)/ Bachelor of Engineering (B.Eng.) Master of Science (M.Sc.)/Master of Engineering (M.Eng.) |
Rechtswissenschaft* |
Bachelor of Laws (LL.B.), Master of Laws (LL.M.) |
Freie Kunst |
Bachelor of Fine Arts (B.F.A) Master of Fine Arts (M.F.A.) |
Künstlerisch angewandte Studiengänge Darstellende Kunst |
Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) |
Musik |
Bachelor of Music (B.Mus.) Master of Music (M.Mus.) |
Lehramts-Studiengänge |
Bachelor of Education (B.Ed.) Master of Education (M.Ed.) |
* Betrifft nicht die staatlich geregelten Studiengänge (Tabelle: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf; Stand März 2012)
Für weiterbildende Masterstudiengänge können auch abweichende Abschlussgrade (z.B. Master of Business Administration, MBA) verliehen werden.
Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach dem Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt; bei den Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs. Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.