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Existenzgründung

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

 

Ansprechpartner/innen (4)

Antje Sager

Antje Sager

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Nordbayern Tel: +49 911 1335 1245
Julia Stöltzel

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Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Nordbayern Tel: +49 911 1335 1193
Lars Kunz

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Esin Caglar

Esin Caglar

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Südbayern Tel: +49 911 1335 1421

Sie möchten ein eigenes Unternehmen in Bayern eröffnen? Sie werden die Nachfolge eines Betriebes in Bayern antreten? Für die schnelle und erfolgreiche Realisierung müssen Sie gut vorbereitet sein und gründlich planen. Hier hilft Ihnen das IHK-Programm "Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern".

Existenzgründer/innen und Unternehmensnachfolger/innen können damit professionelle Unternehmensberatung zu erschwinglichen Preisen in Anspruch nehmen.

 

Tipp

Bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten können im Coaching-Programm übernommen werden.

Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Wer kann eine Förderung erhalten? Hinweise zur Förderung

  • Gewerbliche Existenzgründer/innen, die in Bayern wohnen und mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag). 
  • Gewerbliche Unternehmensnachfolger/innen, die mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag).
  • Sie planen eine Selbständigkeit als
    a) Freiberufler/-in oder
    b) Handwerker/-in?
    Dann stellen Sie Ihren Antrag
    a) beim Institut für Freie Berufe in Nürnberg (www.ifb.uni-erlangen.de) oder
    b) bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
  • Für Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte ist eine Coachingförderung ausgeschlossen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnet, im Coaching bearbeitet werden. Auch wenn Sie größere Sicherheit bei Entscheidungen durch eine detaillierte zweite Meinung haben möchten oder Sie einen Sparringspartner brauchen, steht Ihnen das Programm zur Verfügung.

Bitte bedenken Sie aber, dass ein Coaching nur dann sinnvoll ist, wenn es auf bereits vorhandenen Planungen aufbauen kann. Am besten haben Sie diese Planungen schon schriftlich in einem ersten Unternehmenskonzept festgehalten.

Ausgenommen von der Förderung sind folgende Punkte:

  • Beratungen mit Themenschwerpunkten auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
  • Vertragsausarbeitungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten und die Entwicklung und Installation von EDV-Software,
  • gutachterliche Stellungnahmen,
  • Operative Tätigkeiten (z.B. die Erstellung von Websites oder die Herstellung von Werbeflyern).

Ebenfalls ausgenommen sind Beratungen, bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet werden.

Wie läuft die Förderung ab?

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer IHK auf.
  • Entscheiden Sie sich für Ihren persönlichen Coach. Gelistete Berater finden Sie in der Beraterdatenbank des bayrischen Wirtschaftsministeriums unter: www.gruenderland.bayern/beratung-coaching
  • Formulieren Sie Ihren Coachingbedarf.
  • Senden Sie Ihren Zuschuss-Antrag nebst Anlagen an die IHK Nürnberg für Mittelfranken.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid der IHK.
  • Schließen Sie den Beratungsvertrag spätestens am ersten Coachingtag mit Ihrem Berater ab und unterschreiben diesen händisch.
  • Beginnen Sie Ihre geförderte Beratung.
  • Reichen Sie die Abrechnungsunterlagen fristgerecht ein.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Abrechnungsbescheid der IHK.
  • Der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.

Wie reiche ich meinen Antrag richtig ein?

  • Füllen Sie den Zuschuss-Antrag vollständig aus und unterschreiben diesen im Original.
  • Reichen Sie uns einen aktuellen Lebenslauf auf Deutsch ein. Für die letzten 12 Monate vor Antragstellung muss dieser monatsgenaue Angaben enthalten.
  • Erstellen Sie uns ein kurzes Unternehmenskonzept in dem Sie uns Ihre Geshäftsidee erläutern.
  • Beschreiben Sie uns Ihre geplanten Coachingsmaßnahmen. Den Maßnahmenplan erstellen Sie zusammen mit Ihrem gewählten Berater.
  • Falls vorhanden reichen Sie bitte zusätzlich noch Gewerbemeldungen in Kopie; De-minimis Bescheinigungen in Kopie und eine Begründung für die Wahl eines Beraters außerhalb Bayerns mit ein.

 

Online-Antrag

Die Antragstellung ist auch online möglich! Reichen Sie den Zuschuss-Antrag nebst Unterlagen gerne über den Weg ein. Alternativ können Sie jedoch auch die online-ausfüllbaren PDF-Formulare nutzen.

Jetzt Zuschuss online beantragen

Wichtig ist

Sie dürfen mit Ihrem Coaching erst beginnen, wenn Sie den Bewilligungsbescheid per Post erhalten haben. Zuvor darf keine Beraterleistung erfolgen, da Sie andernfalls keinen Anspruch auf eine Förderung haben.

Coachingmaßnahmen nach der formalen Gründung im Haupterwerb (Gewerbeanmeldung oder bei Gesellschaften die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages) sind nicht förderfähig.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern.

Formulare

Antragsformulare und weitere Informationen

Wenn Sie Fragen zu den Regeln des Programms haben oder beim Ausfüllen des Antrags auf Probleme stoßen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sehr gerne helfen wir Ihnen weiter.

Abrechnungsformulare

Nachdem Sie die Beratung mit Ihrem Coach beendet haben, begleichen Sie dessen Rechnung per Überweisung. Dann reichen Sie folgende Unterlagen zusammen mit Originalrechnung und Originalkontoauszug bei uns ein. Die Checkliste hilft Ihnen, den Überblick nicht zu verlieren.

Die Förderung einfach erklärt - so klappt die Abrechnung

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