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Existenzgründung

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

 

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Antje Sager

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Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Nordbayern Tel: +49 911 1335 1245
Julia Stöltzel

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Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Nordbayern Tel: +49 911 1335 1193
Lars Kunz

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Esin Caglar

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Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Südbayern Tel: +49 911 1335 1421

Sie möchten ein eigenes Unternehmen in Bayern eröffnen? Sie werden die Nachfolge eines Betriebes in Bayern antreten? Für die schnelle und erfolgreiche Realisierung müssen Sie gut vorbereitet sein und gründlich planen. Hier hilft Ihnen das IHK-Programm "Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern", mit dem Existenzgründer/innen und Unternehmensnachfolger/innen professionelle Unternehmensberatung zu erschwinglichen Preisen in Anspruch nehmen können.

Bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten können im Coaching-Programm übernommen werden. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern.

Achtung! Neue Förderrichtlinien seit 1. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung bei der Existenzgründung und Betriebsübernahme in der Vorgründungsphase (Richtlinien Vorgründungscoaching, PDF-Dokument) vom 13. November 2023. Für Anträge muss das "Antragsformular F1 Stand 01|2024" verwendet werden.

Seit Januar 2024 gelten auch die neu gefassten Merkblätter zum Förderprogramm.

Alle Informationen zum "Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern"

 

Welche Vorteile habe ich durch das Coaching?

Bevor Sie eine Existenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder in ein Unternehmen einsteigen, können Sie eine maßgeschneiderte Beratung zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Themen in Anspruch nehmen. Eine kompetente Unternehmensberaterin oder ein kompetenter Unternehmensberater unterstützt Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen, z. B.:

  • Wie biete ich mein Produkt oder meine Dienstleistung erfolgreich an?
  • Wie viel Kapital benötige ich und wie erhöhe ich meine Chancen, dieses zu günstigen Konditionen bei der Bank zu bekommen?
  • Rechnet sich meine Geschäftsidee?
  • Soll ich mich für die Unternehmensübernahme entscheiden?
  • Wie organisiere ich die Betriebsabläufe am besten?

Damit Sie eine professionelle und hochkarätige Unternehmensberatung in Anspruch nehmen können, erhalten Sie im Rahmen der bayerischen „Richtlinie Vorgründungscoaching“ bis zu 70 Prozent der Beratungskosten als Zuschuss. Coaching bedeutet „Hilfe zur Selbsthilfe“. Nach der Maßnahme sollen Sie in der Lage sein, die nächsten unternehmerischen Schritte eigenständig weiterzuführen, um nachhaltig am Markt zu bestehen.

 

Kann ich überhaupt gefördert werden?

Das Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern ist ein personenbezogenes Programm. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hier ein Unternehmen in einer IHK-zugehörigen Branche gründen möchten (bei Freien Berufen bzw. dem Handwerk wenden Sie sich bitte an das Institut für Freie Berufe bzw. die regionale Handwerkskammer). Zudem können Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger gefördert werden, die ein bereits in Bayern ansässiges Unternehmen übernehmen.

Wenn Sie sich mit mindestens 15 Prozent an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten und die Geschäftsführung übernehmen, können Sie ebenfalls gefördert werden. Sollten Sie hingegen bereits Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer oder Prokuristin bzw. Prokurist einer Firma sein und daran 15 oder mehr Prozent der Anteile besitzen, kann ein Zuschuss nicht gewährt werden.

Nicht antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Antragstellung ein Gewerbe oder eine andere selbstständige (freiberufliche, land- oder forstwirtschaftliche bzw. handwerkliche) Tätigkeit im Haupterwerb betrieben bzw. angemeldet haben oder bei einer geplanten Unternehmensbeteiligung an diesem Unternehmen in den letzten zwölf Monaten bereits mit mindestens 50 Prozent beteiligt waren.

Nicht antragsberechtigt sind Sie außerdem, wenn Sie in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, in der Wirtschaftsprüfung, in der Steuerberatung, dem Bereich der vereidigten Buchprüfung oder anwaltlichen Rechtsberatung tätig sind oder tätig werden wollen. Auch Personen, die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig sind oder tätig sein wollen sowie Coachings für geplante Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind nicht förderfähig.

Bereits Selbstständige können Förderprogramme des BAFA zur Beratungsförderung nutzen. 

 

Wo finde ich eine geeignete Unternehmensberaterin oder einen geeigneten Unternehmensberater?

Ihre Beraterin oder Ihr Berater muss die Eigenschaften im Sinne der aktuellen Richtlinie Vorgründungscoaching nachweisen. Neben einem entsprechenden Berufsabschluss muss Ihre Beraterin oder Ihr Berater u.a. eine mindestens zweijährige Beratungserfahrung im Bereich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufweisen. Beraterinnen und Berater, die diese Bedingungen erfüllen, finden Sie im Internet unter www.gruenderland.bayern. Sie können in dieser Datenbank gezielt nach Beratungsunternehmen suchen, z. B. nach bestimmten Tätigkeitsschwerpunkten, Zielgruppen und/oder Regionen.

Ergänzende Informationen zur Suche, zur Aufnahme von neuen Beratenden in die o.g. Datenbank und zur Zusammenarbeit mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie im IHK-Merkblatt „Hinweise zur Auswahl einer Beraterin oder eines Beraters“ auf unserer Website.

Merkblatt „Hinweise zur Auswahl einer Beraterin oder eines Beraters“ jetzt herunterladen

Sie dürfen mit Ihrem Coaching erst beginnen, wenn Sie den Bewilligungsbescheid per Post erhalten haben. Zuvor darf keine Beraterleistung erfolgen, da Sie andernfalls keinen Anspruch auf eine Förderung haben.

 

Wie hoch ist mein Zuschuss?

Durch die Förderung werden 70 Prozent des Netto-Honorars erstattet. Das förderfähige Beratungshonorar liegt bei maximal 800 Euro netto pro Tagewerk. Höchstens erhalten Sie einen Zuschuss von 560 Euro pro Tag. Es dürfen pro Tag maximal 8 Stunden Beratung stattfinden. Die Anzahl der bewilligten Tage kann maximal 10 betragen.

Die „Gesamtrechnung brutto“ der Beraterin oder des Beraters ist in vollem Umfang von Ihrem persönlichen Konto zu bezahlen. Erst danach können wir Ihnen Ihren Zuschuss erstatten. Barzahlungen sind nicht förderbar

Beispiel

Nr. 1

Nr. 2

Nr. 3

Tagessatz je 8 Stunden netto

500 Euro

 800 Euro

1000 Euro

Gesamtrechnung brutto

595 Euro

952 Euro

1190 Euro

Zuschussanteil 70 Prozent pro Beratungstag

350 Euro

560 Euro

560 Euro

Eigenanteil 30 Prozent pro Beratungstag

+ Umsatzsteuer (19 Prozent)

+ ggf. Fahrtkosten, ggf. sonstige Nebenkosten

= Eigenanteil des Coachingteilnehmers gesamt

150 Euro

95 Euro

0 Euro

245 Euro

240 Euro

152 Euro

0 Euro

392 Euro

440 Euro

190 Euro

0 Euro

630 Euro



 

Welche Leistungen können gefördert werden, und welche sind von der Förderung ausgeschlossen?

Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnet, im Coaching bearbeitet werden. Auch wenn Sie größere Sicherheit bei Entscheidungen durch eine detaillierte zweite Meinung haben möchten oder Sie einen Sparringspartner brauchen, steht Ihnen das Programm zur Verfügung.

Bitte bedenken Sie aber, dass ein Coaching nur dann sinnvoll ist, wenn es auf bereits vorhandenen Planungen aufbauen kann. Am besten haben Sie diese Planungen schon schriftlich in einem ersten Unternehmenskonzept festgehalten.

Ausgenommen von der Förderung sind folgende Punkte:

  • Beratungen mit Themenschwerpunkten auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
  • Vertragsausarbeitungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten und die Entwicklung und Installation von EDV-Software,
  • gutachterliche Stellungnahmen,
  • Operative Tätigkeiten (z.B. die Erstellung von Websites oder die Herstellung von Werbeflyern),
  • überwiegendes Persönlichkeitscoaching.

Ebenfalls ausgenommen sind Beratungen, bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet werden.

 

Wie stelle ich meinen Antrag auf Coaching in Bayern?

Füllen Sie den Antrag für ein Vorgründungscoaching (IHK-Formular 1 – Zuschussantrag) vollständig aus.

Antrag für ein Vorgründungscoaching (Formular 1) jetzt herunterladen

Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit folgenden Antragsunterlagen an die Industrie- und Handelskammer:

  • Aktueller tabellarischer, deutschsprachiger Lebenslauf mit Erstellungsdatum: monatsgenau für die letzten 12 Monate bis zum Datum Ihrer Antragstellung mit jeweiliger Angabe Ihres Erwerbsstatus, z. B. angestellt, selbstständig oder arbeitslos. Wenn Sie im letzten Jahr keiner Tätigkeit im Haupterwerb nachgegangen sind, erläutern Sie bitte kurz, womit Sie in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt bestritten haben.
  • Unternehmenskonzept: Die Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens sollte von Ihnen persönlich erstellt sein und mindestens folgende Aspekte beinhalten: Geschäftsidee, Qualifikation, Markteinschätzung, Wettbewerbssituation, geplanter Standort, Stärken- und Schwächenanalyse, geplante Rechtsform, ggf. Finanzplan. Bei Bedarf können wir Ihnen eine Mustervorlage der IHK zukommen lassen.
  • Individueller Maßnahmenplan: detaillierte und auf Sie persönlich zugeschnittene Auflistung und Erläuterung der Themen, zu denen Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater in den beantragten Tagewerken coachen soll, sowie Angabe der dafür jeweils veranschlagten Beratungsstunden. Den Maßnahmenplan erstellen Sie zusammen mit Ihrer gewählten Beraterin bzw. Ihrem gewählten Berater.
  • Alle Gewerbeanmeldungen und Gewerbeum- bzw. -abmeldungen: Sofern Sie bereits ein oder mehrere Gewerbe an- und/oder um- bzw. abgemeldet haben, senden Sie uns bitte auch die entsprechenden Gewerbemeldungen in Kopie zu.
  • Angaben zu ggf. vorhandenen sonstigen selbstständigen Tätigkeiten innerhalb der letzten 12 Monate.
  • Begründung, falls Sie sich für einen Berater oder eine Beraterin mit Sitz außerhalb Bayerns entschieden haben. Auf Seite 3 des Antragsformulars ist Platz für die Begründung Ihrer Auswahl.
  • ggf. Beratungsvertrag (Formular 2)

Nachdem Sie die Unterlagen bei der IHK eingereicht haben, erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Anschließend prüfen wir Ihren Antrag und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Außerdem führen wir mit Ihnen ein telefonisches Erstgespräch, in dem wir Ihnen die Rahmenbedingungen des Förderprogramms erläutern und Ihre Fragen klären.

Wichtige Hinweise:

  • Beachten Sie bitte Ihre Mitteilungspflichten: Sie müssen uns bei Änderungen Ihres Vorhabens oder des Beratungsgegenstandes per E-Mail informieren, bevor die Beratung durchgeführt wird. Liegt keine Zustimmung der Bewilligungsstelle hierzu vor, kann dies zu anteiligen Kürzungen des Zuschusses bis hin zum Widerruf der Bewilligung führen.
  • Wenn sich bei Ihnen beispielsweise Adress- oder Kontaktdatenänderungen ergeben, Sie eine neue Bankverbindung haben und/oder sich Ihr Gründungs-/Übernahmevorhaben ändert, informieren Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail.
  • Auch nach dem Ende des Coachings und der Abrechnung bzw. Auszahlung des Zuschusses an Sie können wir noch Fragen an Sie oder Ihr Beratungsunternehmen haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich seitens unserer Prüfbehörden Rückfragen ergeben. Wenn Sie dabei Ihre Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten verletzen, müssen wir möglicherweise eine Rückforderung Ihres Zuschusses prüfen.
  • Wir bitten Sie, uns keine Antrags- oder Abrechnungsunterlagen vorab per E-Mail zuzuschicken. Reichen Sie bitte alle Ihre Unterlagen gesammelt per Post bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken ein.
 

Wie läuft mein Coaching ab, wenn mein Antrag erfolgreich war?

Nach positiver Prüfung erhalten Sie von der IHK per Post einen Bewilligungsbescheid. Dieser enthält Angaben über

  • die Anzahl der bezuschussten Beratungstage,
  • den maximalen Zuschussbetrag,
  • die Beraterin oder den Berater, mit dem Sie die Beratung durchführen und
  • bis wann das Coaching abgeschlossen und von Ihnen abgerechnet sein soll.

In der Regel beträgt der sogenannte Leistungszeitraum drei Monate. Erst nach erfolgtem Postzugang der IHK-Bewilligung dürfen Sie mit dem Coaching beginnen. Sollten Sie für Ihr Coaching länger brauchen als bewilligt, so fordern Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums per E-Mail einen Antrag auf Fristverlängerung bei uns an. Beachten Sie bitte auch, dass Coachingmaßnahmen nach der formalen Gründung im Haupterwerb (Gewerbeanmeldung oder bei Gesellschaften die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages) nicht förderfähig sind.

Schließen Sie spätestens bei Beginn des ersten Coachingtages den Beratungsvertrag (IHK-Formular 2 – Beratungsvertrag) mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater ab. Darin werden das Beratungshonorar und die Themen festgelegt. Nun beginnen Sie das Coaching. Wir empfehlen regelmäßige, kleinere Beratungseinheiten von z. B. vier Stunden.

Beratungsvertrag (FORMULAR 2) JETZT HERUNTERLADEN

Sie dürfen mit Ihrem Coaching erst beginnen, wenn Sie den Bewilligungsbescheid per Post erhalten haben. Zuvor darf keine Beraterleistung erfolgen, da Sie andernfalls keinen Anspruch auf eine Förderung haben.

 

Wie erhalte ich am Ende meinen Coachingzuschuss?

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Für die Abrechnung senden Sie bitte die folgenden Unterlagen (siehe auch unsere Checkliste) per Post an die IHK:

  • ORIGINAL-Rechnung der Beraterin oder des Beraters (keine Kopie und kein Duplikat)
  • Online-Kontoauszug/Einzelumsatzanzeige oder ORIGINAL-Kontoauszug, jeweils mit Datum der Wertstellung/Valuta. Ihr Name als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber sowie Ihre persönliche IBAN und die Rechnungssumme müssen erkennbar sein. Alle anderen Nachweise, z. B. Auftragsquittungen oder Screenshots, können nicht akzeptiert werden. Original-Kontoauszüge senden wir Ihnen mit Ihrem Abrechnungsbescheid zurück.
  • IHK-Formular 2 „BERATUNGSVERTRAG“ in Kopie, sofern noch nicht bei der IHK eingereicht
  • ORIGINAL-Formular 3 „ABRECHNUNG EINZELCOACHING“
  • ORIGINAL-Formular 4 „FEEDBACK“
  • Abschlussbericht der Beraterin oder des Beraters: Die aktuelle Richtlinie Vorgründungscoaching enthält in Punkt 7.6 folgende Regelung für die Abschlussberichte: „1 Inhalt des Coachings sowie dessen wesentliche Ergebnisse sind in einem schriftlichen Abschlussbericht wiederzugeben. 2 Der Abschlussbericht ist der Gründerin oder dem Gründer auszuhändigen und muss die individuellen Beratungsinhalte ausführlich darlegen (z. B. Situations- oder Schwachstellenanalyse, Handlungsempfehlungen, erstellte Konzepte usw.) 3 Ggf. sind auf Anforderung der jeweiligen Bewilligungsstelle die Ergebnisse der Beratung (z. B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.) nachzuweisen.“ Verlangen Sie von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater also einen Abschlussbericht, der den Inhalt des Coachings, dessen wesentliche Ergebnisse und die individuellen Beratungsinhalte ausführlich und nachvollziehbar darlegt. Ergänzende Unterlagen, die Sie gemeinsam erstellt oder überarbeitet haben, z. B. Business- oder Finanzplan, Marketingkonzept o. ä., sind beizufügen. Der Verkauf eines sog. Businessplanpakets an Sie, d.h. die reine Erstellung eines Business- und/oder Finanzplans durch Ihre Beraterin oder Ihren Berater ohne die Erkennbarkeit einer individuellen Beratungsleistung kann nicht gefördert werden. Weitere Hinweise dazu enthält unser „Merkblatt für Beraterinnen und Berater zum Förderprogramm Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern“.
  • Falls Sie nach dem Abschluss des Coachings Ihr Gewerbe im Haupterwerb angemeldet haben und/oder die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages stattgefunden hat, senden Sie uns bitte eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. die Notarurkunde in Kopie.
  • Bitte füllen Sie die Formulare 3 und 4 am Ende des Coachings eigenständig aus und unterschreiben Sie diese persönlich. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben. Verzichten Sie also darauf, vor Beginn oder während des Coachings Blanko-Formulare zu unterschreiben und Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zum Ausfüllen zu überlassen. Verzichten Sie bitte auch auf Heftung/Bindung der einzureichenden Unterlagen. Senden Sie abschließend alle oben genannten Dokumente direkt an uns.

Die Prüfung Ihrer vollständigen Abrechnungsunterlagen, die Erstellung Ihres Abrechnungsbescheids sowie die anschließende Zuschussauszahlung nehmen ca. acht bis zehn Wochen in Anspruch.

Wichtige Hinweise:

  • Auf die Gewährung eines Zuschusses innerhalb des Coaching-Programms besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel sowie einer richtlinienkonformen Durchführung und Abrechnung des Coachings erfolgen. Unter Umständen kann wegen Überzeichnung des Förderprogramms ein Zuwendungsantrag nicht bewilligt werden.
  • Bei der Beratung sind gewährte Rabatte oder Nachlässe auf die Kosten der Coachingmaßnahme von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Werden Rabatte oder Nachlässe nachträglich gewährt, so ist dies der Bewilligungsstelle unverzüglich mitzuteilen. Die Zuschussberechnung erfolgt auf der Basis des entsprechend verminderten Rechnungsbetrags. Ergibt sich danach ein geringerer Zuschuss, ist die Differenz gegenüber dem bereits ausgezahlten Zuschuss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zurückzuerstatten.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Coaching vor dem Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen wird.
  • Coachingmaßnahmen nach der formalen Gründung im Haupterwerb (Gewerbeanmeldung oder bei Gesellschaften die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages) sind nicht förderfähig.
  • Unvollständige Unterlagen oder fehlende Angaben müssen nachgefordert werden und führen zu einer verzögerten Bearbeitung Ihres Antrages oder Ihrer Abrechnung. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
  • Coaching erhöht Ihre Chancen für eine/n nachhaltige Unternehmensgründung, - übernahme oder -einstieg. Coaching ist aber keine Garantie für Ihren Erfolg.

Alle Formulare zum Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

Antragsformulare und weitere Informationen

Wenn Sie Fragen zu den Regeln des Programms haben oder beim Ausfüllen des Antrags auf Probleme stoßen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sehr gerne helfen wir Ihnen weiter.

Abrechnungsformulare

Nachdem Sie die Beratung mit Ihrem Coach beendet haben, begleichen Sie dessen Rechnung per Überweisung. Dann reichen Sie folgende Unterlagen zusammen mit Originalrechnung und Originalkontoauszug bei uns ein. Die Checkliste hilft Ihnen, den Überblick nicht zu verlieren.

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