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Wie mache ich mich selbstständig als Taxi- und Mietwagenunternehmer?

Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen dem Verkehr mit Kraftomnibussen und dem Taxi- und Mietwagenverkehr.

Wer ist für die Erteilung der Taxi- und Mietwagen-Genehmigung zuständig?
Grundsätzlich ist die untere Verkehrsbehörde des Betriebssitzes, d.h. in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung (Straßenverkehrsamt) und in den Landkreisgemeinden das jeweilige Landratsamt zuständig.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Nach den Vorschriften des PBefG sind die drei subjektiven Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen:

  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes (Eigenkapitalnachweis gegenüber der Genehmigungsbehörde von mindestens 2 250 Euro für das erste Fahrzeug und 1 250 Euro für jedes weitere Fahrzeug).
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Eine Prüfung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt anhand des Führungszeugnisses. Des weiteren wird ein Auszug des Verkehrszentralregisters (Flensburg) und des Gewerbezentralregisters (Berlin) angefordert. Bei bereits vorliegender Selbstständigkeit ist die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft erforderlich.
  • Fachliche Eignung

Wann ist die fachliche Eignung gegeben?
Die fachliche Eignung kann durch eine mindestens dreijährige geschäftsführende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf, oder durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden. Ausnahmen sind vorgesehen für Verkehrsunternehmer, die bereits im Besitz einer Genehmigung sind, und für den Ausbildungsberuf zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr sowie die Fortbildung zum Verkehrsfachwirt.

Wie bereitet man sich auf die Fachkundeprüfung vor?
In Zusammenarbeit mit der IHK bietet der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen einen Vorbereitungslehrgang an, der neun Kursabende (in der Regel zweimal pro Woche) beinhaltet. Außerdem werden Ganztageskurse über eine Woche von externen Veranstaltern angeboten.

Wann finden Fachkundeprüfungen statt und was wird geprüft?
Fachkundeprüfungen werden alle zwei bis drei Monate abgehalten. Die Prüfungen dauern in der Regel von 8 bis 14 Uhr. Im schriftlichen Teil der Prüfung sind Fragebögen zu beantworten, die sich über die Sachgebiete Recht, kaufmännische Verwaltung, technischer Betrieb, Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz und grenzüberschreitender Verkehr erstrecken. Die mündliche Prüfung erfolgt nur bei hinreichender schriftlicher Leistung.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2002, Seite 16

 
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