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Basel II ist beschlossene Sache

Der Rahmen für die zukünftige Finanzierung des Mittelstandes steht: Nach der Auswertung von drei Konsultationspapieren 1999 bis 2003 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 2004 beschlossen, dass die neuen Vorschriften zur Hinterlegung von Krediten mit Eigenkapital („Basel II“) Ende 2007 in Kraft treten.

Vorher muss von Seiten der EU-Kommission ein Richtlinien-Vorschlag zur Durchführung in den 25 EU-Mitgliedsländern erarbeitet werden, der dann in national verbindliches Recht umgesetzt wird. Aber schon 2006 werden die international tätigen Banken Basel II parallel zu Basel I anwenden. Ab 2008 wird Basel II schließlich der allein gültige Standard für alle Kreditinstitute sein.

Da Kreditausfälle grundsätzlich die Sicherheit von Einlagen einer Bank gefährden können, müssen Banken für jede Kreditvergabe Eigenkapital hinterlegen. In Deutschland ist dies im Grundsatz 1 des Kreditwesengesetzes geregelt und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) überwacht. Durch das notwendige haftende Eigenkapital einer Bank wird letztlich die Höhe des möglichen Kreditvolumens der Bank bestimmt. Seit 1993 müssen die Kreditinstitute ungeachtet der Bonität der Schuldner ihre Kreditvergabe mit einheitlich acht Prozent Eigenkapital unterlegen (Basel I). In Zukunft wird die Eigenkapitalbindung der Banken vom jeweiligen Kreditrisiko abhängen (Basel II). Dieses bestimmt sich für jeden Kreditnehmer durch Bonitätseinstufungen, die durch Rating-Agenturen (externe Ratings) oder die Kreditinstitute selbst (interne Ratings) nach geeigneten Kriterien ausreichend differenziert und trennscharf vorgenommen werden müssen, um das Ausfallrisiko eines Kredits bestimmen zu können.

Regelungen für den Mittelstand
Von zentraler Bedeutung für den Mittelstand ist neben der Möglichkeit zum bankinternen Rating die Einrichtung eines Retail-Portfolios: Alle Mittelstands-Kredite bis zu einer Höhe von einer Mio. Euro kommen in ein Gesamt-Portfolio des Kreditinstitutes und werden unabhängig von der Einstufung des einzelnen Unternehmens mit einem einheitlichen Eigenkapitalsatz (75 Prozent von der Durchschnittsbonität) abgesichert. Sie liegen damit in der Regel unter den bisher pauschal veranschlagten acht Prozent Eigenkapital-Hinterlegung. Als Mittelstand gelten dabei Unternehmen bis zu fünf Mio. Euro Jahresumsatz. Sofern die Kredithöhe über einer Mio. Euro liegt, sind je nach Unternehmensgröße (bis 50 Mio. Euro Umsatz) pauschale Risikoabschläge bis zu 20 Prozent vorgesehen.

Nach Einschätzung der BAFin dürften über 90 Prozent der Unternehmens-Kredite in Deutschland in die Retail-Klasse fallen. Die Überlegung, dass damit eigentlich alles beim Alten bleibt (bankinterne Prüfung) und bis 2008 sowieso noch sehr lange hin ist, trügt. Das bankinterne Rating wurde den externen Ratings angepasst und findet bei der Kreditvergabe bereits heute Anwendung. Die Frage, ob und zu welchen Konditionen Kredite vergeben werden, hängt damit – auch im Retail-Portfolio – entscheidend von der Einstufung beim bankinternen Rating ab.

Insbesondere der Mittelstand muss sich daher intensiv mit der Vorbereitung auf das Rating befassen. Die Prüfung von Bilanzen und Kontoführung zählen zu den traditionellen Bestandteilen der Kreditwürdigkeitsanalyse eines Unternehmens. Sie liefern harte Fakten, die sich jedoch nur auf die Vergangenheit beziehen. Will ein Kreditinstitut beurteilen, ob ein Unternehmen den zukünftigen Schuldendienst leisten kann, müssen dazu weitere Fakten kommen – etwa zu Unternehmensführung und Wettbewerbsstrategie, zu Organisation und Controlling im Betrieb. Gerade wenn die frühzeitige Diskussion solcher „weichen Faktoren“ mit dem Kreditinstitut bisher nicht gepflegt wurde, müssen sich mittelständische Unternehmen nun auf derart umfassende Kreditgespräche vorbereiten.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2004, Seite 30

 
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