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Wie unterstützt das Förderprogramm „Go International“ beim Exportgeschäft?

Einstieg ins Auslandsgeschäft, erstmalige Teilnahme an Auslandsmessen, Import aus dem Ausland oder Erschließung neuer Absatzmärkte: Bei diesen Aktivitäten können sich Unternehmen durch das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International (EFRE)“ unterstützen lassen. Die Vergabe der Förderung aus Mitteln des Freistaates Bayern und der EU wird koordiniert von den bayerischen IHKs und dem Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) mit Unterstützung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Gegenstand der Förderung
Die Förderung läuft in einem zweistufigen Verfahren ab: Nach einem Vorgespräch mit der jeweiligen IHK wird ein Internationalisierungsplan durch einen erfahrenen Coach ausgearbeitet. Die Coaches sind ehemalige Unternehmer oder Manager im Vor-/Ruhestand mit langjähriger Erfahrung im Auslandsgeschäft. Anschließend erfolgt die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Planes, z.B. die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen, die Erstellung von Firmen-Publikationen und Internet-Präsentationen in einer Fremdsprache, Werbemaßnahmen im Ausland, Produktzertifizierung im Ausland, oder interne Schulungsmaßnahmen (z.B. Sprachkurse).

Wer ist antragsberechtigt?
Bewerben können sich Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die ihren Sitz bzw. eine wesentliche Betriebsstätte in Bayern haben und die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen (weniger als 250 Beschäftigte und Umsatz nicht über 40 Mio. Euro oder Bilanzsumme nicht über 27 Mio. Euro). Außerdem darf keine Beteiligung von Großunternehmen über 25 Prozent vorliegen.

Finanzierung
Die Erstinformation sowie das ausführliche Vorgespräch mit der zuständigen IHK sind kostenlos. Für die fünf Beratungstage, an denen der Coach die Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens bzw. Produktes prüft und den Internationalisierungsplan entwickelt, werden insgesamt 290 Euro berechnet. Sollte sich gleich am ersten Tag herausstellen, dass das Unternehmen oder das Produkt sich nicht für dieses Programm eignen, fallen keine Kosten an.

Für die Umsetzung der konkreten, förderfähigen Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 25 Prozent, jedoch höchstens 10 000 Euro pro Unternehmen und Kalenderjahr. In Ziel-2- und Phasing-Out-Gebieten beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der realisierten Maßnahmen, maximal jedoch 15 000 Euro pro Unternehmen und Kalenderjahr. Ziel-2-Gebiet ist z.B. die Nürnberger Südstadt; Phasing-Out-Gebiete sind z.B. der Landkreis Ansbach, der Landkreis Neustadt/Aisch etc. Informationen dazu finden sich auf den Internet-Seiten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (www.stmwivt.bayern.de/EFRE/).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2005, Seite 16

 
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