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Jetzt in gestreckter Form

Abschlussprüfungen nicht „auf einen Schlag“ am Ende der Ausbildung ablegen, sondern aufteilen und zeitlich entzerren: So lässt sich das Konzept der so genannten gestreckten Abschlussprüfugen beschreiben. Im Laufe der Ausbildung werden zwei Teilprüfungen abgelegt und deren Ergebnisse am Ende der Ausbildung zusammengefügt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt bzw. wird Teil der Abschlussprüfung.

Die neue gestreckte Abschlussprüfung wird zunächst in einigen Ausbildungsberufen erprobt. Die ersten Erprobungsverordnungen wurden 2002 für die Laborberufe und die Produktionsberufe der chemischen Industrie erlassen. Zum 1. August 2003 folgten Verordnungen für weitere Berufe, insbesondere für die industriellen Elektroberufe, und 2004 für die neu geordneten Metallberufe.

Metall- und Elektroberufe
Im Frühjahr 2005 wird zum ersten Mal in den neu geordneten industriellen Elektroberufen Teil 1 der Abschlussprüfung durchgeführt: Nach 21 Monaten legen die Auszubildenden diese Prüfung ab, die die Inhalte der ersten 18 Monate umfasst. Die Prüfung fließt mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis der Facharbeiterprüfung ein.

Am Ende der Ausbildungszeit steht der zweite Teil Abschlussprüfung an, wobei der Ausbildungsbetrieb zwischen zwei Prüfungsformen wählen kann:

Bei der Variante 1 („betrieblicher Auftrag“) muss der Prüfling sich eine praktische Prüfungsaufgabe nach den Vorgaben der Verordnung im Ausbildungsbetrieb selbst auswählen und vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen. Bewertet wird am Ende nur das Fachgespräch auf der Grundlage eines betrieblichen Dokumentes.

Wählt der Ausbildungsbetrieb die Variante 2 („praktische Aufgabe“), so kommen ähnlich wie schon in der Vergangenheit zentral erstellte Prüfungsaufgaben zum Einsatz. Bewertet wird bei dieser Variante die Durchführung, die betriebsüblichen Unterlagen sowie das Fach- bzw. Übergabegespräch.

Naturwissenschaftliche Berufe
Im Sommer 2004 wurde zum ersten Mal in den naturwissenschaftlichen Berufen die Abschlussprüfung Teil 1 durchgeführt, die sich auf die Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate erstreckt. Dieser Prüfungsteil fließt bei den Laborberufen mit 35 Prozent, bei den Produktionsberufen mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis der Facharbeiterprüfung ein.

Im praktischen Teil von Teil 1 der Abschlussprüfung werden zwei praktische Aufgaben durchgeführt, wobei insbesondere das präparative Arbeiten und das Charakterisieren von Produkten in Betracht kommen. In Teil 2 der Abschlussprüfung sind drei praktische Aufgaben auszuführen, von denen mindestens zwei aus fachspezifischen Inhalten auszuwählen sind.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2005, Seite 14

 
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