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Die Interessen abwägen

Die IHK vertritt bei der Flächenplanung die Belange der regionalen Wirtschaft.

Mit der Bauleitplanung ordnen Kommunen die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gebiet, sie ist das wichtigste städtebauliche Planungsinstrument einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) gibt Auskunft darüber, welche Flächen für Wohnen und welche für gewerbliche Nutzungen bestimmt sind. Der Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) legt fest, in welchen Bereichen gebaut werden darf, welche Art der Nutzung möglich ist und in welchem Umfang die Nutzung betrieben werden kann.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist als so genannter Träger Öffentlicher Belange bei der Aufstellung oder der Änderung der Bauleitpläne beteiligt. Die IHK bekommt Einsicht in die kompletten Planungsunterlagen und wird frühzeitig angehört. Mit ihren Stellungnahmen bringt sie das Interesse und die Betroffenheit der Mitgliedsunternehmen gegenüber der planenden Kommune zur Geltung.

Nach Beobachtung von Martina Stengel, bei der IHK zuständig für Stellungnahmen zur Bauleitplanung, arbeiten die Entscheidungsträger in den letzten Jahren weitgehend konstruktiv zusammen, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Dennoch kommt es in Einzelfällen zu Konflikten. Wesentliche Probleme aus der Sicht der Wirtschaft sind:
  • historisch gewachsene Gemengelagen
  • heranrückende Wohnbebauung
  • Überreglementierung der Gemeinden.

    In diesen Fällen sind IHK, Betriebe und Gemeinden gefordert, vertretbare Lösungen zu finden. Rechtliche Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB). Dort ist in § 1 Abs. 5 Nr. 8 festgeschrieben, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange der Wirtschaft zu berücksichtigen sind. Alle öffentlichen und privaten Interessen müssen gegeneinander gerecht abgewogen werden.

    Um die Gegebenheiten vor Ort richtig einschätzen zu können, sind die 16 regionalen IHK-Gremien in Mittelfranken wichtige Partner der IHK vor Ort. Außerdem nimmt sie Kontakt auf mit Unternehmen, die möglicherweise durch die Planung betroffen sind.

    Internet-Angebot der IHK
    Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei der Planung direkt oder indirekt betroffene Grundstückseigentümer oder Betriebe und Geschäfte zu informieren. Deshalb richtet die IHK auf ihrer Homepage www.ihk-nuernberg.de (Rubrik „Standortpolitik und Unternehmensförderung“) einen Service ein, der über die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen in Mittelfranken informiert.
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    WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2005, Seite 39

     
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