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Wie ist der Stand bei der Umweltzone?

Seit 1. März 2007 ist die bundesweit gültige "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge" in Kraft. Sie regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen entsprechend ihrer Schadstoffgruppe (Plakettenverordnung). Seitdem können Städte mit hoher Feinstaubbelastung sogenannte Umweltzonen einrichten, in die nur noch schadstoffarme Fahrzeuge einfahren dürfen.

Was ist eine Umweltzone?
Städte mit sehr hoher Feinstaubbelastung (mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel) müssen auf Anordnung der EU Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung ergreifen. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung von sogenannten Umweltzonen, in die nur noch schadstoffarme Fahrzeuge einfahren dürfen. Als Umweltzonen werden besonders feinstaubbelastete Gebiete ausgewiesen, die an ihren Außengrenzen mit speziellen Verkehrszeichen gekennzeichnet werden. Innerhalb dieser Zonen dürfen nur noch schadstoffarme Fahrzeuge verkehren, an deren Windschutzscheiben entsprechend ihres Schadstoffausstoßes spezielle unterschiedlich farbige Plaketten angebracht sein müssen.

Wo gibt es bereits Umweltzonen?
Die ersten Umweltzonen in Deutschland wurden zum 1. Januar 2008 in Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Zum 1. März 2008 folgten Umweltzonen in Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart und Tübingen. Am 1. Juli 2008 soll eine Umweltzone in Bochum und in Frankfurt am Main eingerichtet werden.

München plant eine Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings ab 1. Oktober 2008. Zum gleichen Datum wollen mehrere Städte in Nord­rhein-Westfalen eine Umweltzone einführen. Noch offen ist das Datum bei den Städten Augsburg, Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Heidelberg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, Mühlacker, Neu-Ulm, Pforzheim, Regensburg. Reutlingen und Ulm.

Wie sieht es in Nürnberg aus?
Nürnberg will frühestens zum 1. Januar 2009 eine Umweltzone einrichten. Die geplante Umweltzone umfasst den Bereich innerhalb des Mittleren Rings. Ausgenommen ist der Mittlere Ring selbst und der Frankenschnellweg. Angedacht ist eine Einführung in zwei Stufen. Es ist aber fraglich, ob die Umweltzone überhaupt kommt, da die entsprechenden Grenzwerte in letzter Zeit überhaupt nicht überschritten wurden.

Was passiert bei Nichtbeachtung?
Alle Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte.

Welche Kfz werden gekennzeichnet?
Gekennzeichnet werden Pkw, Lkw und Busse der Schadstoffklassen von Euro 2 bis Euro 4 (Pkw) sowie Euro II bis Euro V (Lkw, Busse) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen. Bei erfolgreicher Nachrüstung des Fahrzeugs mit Filtern kann die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreicht werden. Bei Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelminderungssystem ist die damit erreichte Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) entscheidend.

Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator erhalten keine Plakette. In einem solchen Fall muss von der Kfz-Werkstatt geprüft werden, ob durch Nachrüstung (z. B. Partikelfilter) die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreicht wird.

Wo gibt es die Plakette?
Die Schadstoffplakette kann man bei den Kfz-Zulassungsstellen und bei allen Prüfstellen für die Abgasuntersuchung (also auch bei vielen Kfz-Werkstätten) kaufen. Vorgelegt werden müssen die Fahrzeugpapiere.

Was kostet die Plakette?
Der Preis der Plakette ist nicht durch die Kennzeichnungsverordnung geregelt. Daher können sich die Preise regional unterscheiden. Die Rußpartikel-Plakette kostet in der Regel zwischen 5 und 10 Euro. Sie muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Auf der Plakette wird das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen.

Wo ist die Plakette gültig?
Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone und sind somit nicht auf die ausstellende Kommune beschränkt. Es ist allerdings möglich, dass die Kommunen, je nach Höhe der Feinstaubbelastung, unterschiedliche Verbotsregelungen treffen. Welche Ausnahmeregeln gibt es? In den drei deutschen Städten, die als erste eine Umweltzone eingeführt haben, gibt es sehr unterschiedliche Ausnahmeregelungen, die nicht auf andere Städte übertragen werden können. Nur die allgemeinen Voraussetzungen sind in etwa gleich.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2008, Seite 36

 
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