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Sicherheit in der Lieferkette

Die Wirtschaft ist verpflichtet, sich an der Gefahrenabwehr zu beteiligen. In einem Kataster sind die sogenannten „zuverlässigen Unternehmen“ registriert.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist bei der Sicherheit von Lieferketten einiges in Bewegung geraten. Logistikdienstleister, Handel und Industrie stehen hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Transportkette vor besonders großen Herausforderungen, zusätzlichen Kosten und oft vielen Unklarheiten. Am Anfang der Bestrebungen, die Transportketten sicherer zu machen, stand mit dem In-Kraft-Treten des Solas-Abkommens ("Safety of Life at Sea Convention") und des ISPS-Codes ("International Ship and Port Facility Security Code") im Jahr 2004 die Sicherheit der Hafenanlagen sowie des Seetransportes im Mittelpunkt. Inzwischen wurde der Fokus erweitert. Der Entwurf für die EU-Verordnung für die Sicherheit der Lieferkette von 2006 bezieht ausdrücklich alle Akteure der gesamten Transportkette mit ein.

Die Verordnung hat das Ziel, die Verkehrssysteme insbesondere durch die Stärkung des Rechtsrahmens und eine verbesserte Vorbeugung sicherer zu machen. Kern der Richtlinie ist die Einrichtung eines Katasters, in dem sich die Unternehmen, die an der Transportkette beteiligt sind und die bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, registrieren lassen können. Die Anforderungen für die Registrierung als sogenanntes "zuverlässiges Unternehmen" sind in der Verordnung für Versender, Beförderungsunternehmen, Speditionsunternehmen, Umschlag- und Lagereinrichtungen oder Binnenterminals detailliert aufgeführt. Der Verordnungsentwurf macht damit sehr deutlich, dass sich zukünftig kein Unternehmen mehr als nicht zuständig für die Sicherung der transportierten Güter fühlen kann.

Illustration Ameisen (Petra Herberger)

Parallel zu den Bestrebungen der Europäischen Kommission wird auf internationaler Ebene an Standards und Normen zur Erhöhung der Sicherheit in der Transportkette gearbeitet. Beim Handel mit den Vereinigten Staaten unterwerfen sich viele Unternehmen bereits den existierenden Zertifizierungsstandards wie TAPA (Technology Asset Protection Association), CSI (Container Security Initiative) oder C-TPAT (Customs-Trade Partnership Against Terrorism).

Seit Mitte 2006 können sich Unternehmen nach der ISO/PAS 28000 (28001 und 28004) zertifizieren lassen. Ziel dieser neuen ISO-Norm ist ebenfalls die Erhöhung der Sicherheit der Transportkette. Mit ihr sollen die vorhandenen Managementsysteme zur Gefahrenabwehr wie TAPA oder C-TPAT unter einem Dach gebündelt werden. Die ISO-Norm zielt – wie andere Qualitätsstandards auch – insbesondere auf eine Bewusstseinsschärfung. Mit ihr soll das Sicherheitsbewusstsein der Akteure in der Transportwirtschaft geschärft werden. Inwieweit diejenigen Unternehmen, die sich nach ISO 28000 zertifizieren lassen, auch den Bestimmungen der EU-Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit in der Lieferkette genügen werden, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. In jedem Fall aber wird ein Unternehmen, das entsprechend dem Verordnungsentwurf als "zuverlässiges Unternehmen" nach EU-Recht eingestuft würde, auch die Bestimmungen der ISO-Norm erfüllen.

Autor/in: 
hpw.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2008, Seite 24

 
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