Die German Facility Management Association e.V. (GEFMA) will mit ihrem Arbeitskreis "Facility Management Recht" dazu beitragen, fachspezifische Rechtsfragen zu beantworten. Spezialisten, die sich mit der Interpretation oder Gestaltung von Verträgen oder Gesetzen im Facility Management auskennen, sind rar, so Rechtsanwalt Jörg Schielein von Rödl & Partner in Nürnberg, der den Arbeitskreis leitet. Im Arbeitskreis engagieren sich Juristen, Eigentümer von Immobilien, Vertreter der Versicherungswirtschaft sowie Praktiker des Facility Managements. Sie greifen aktuelle Rechtsfragen der Branche auf und erarbeiten praxisorientierte Handlungshilfen. Einen ersten Schwerpunkt legt der Arbeitskreis auf Haftungsrisiken und Verkehrssicherungspflichten, etwa im Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter einer Immobilie. Der Arbeitskreis tagt drei bis vier Mal jährlich und steht allen Interessierten offen.
Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Userlike, um Ihnen einen Online-Chat anbieten zu können, und Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Cookies. Sie können auch anpassen, welche Cookies sie zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.