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Hermes-Garantien

Finanzierung von Exportgeschäften

Die jüngste Entscheidung der EU-Kommission zu den Hermes-Garantien ist ein Durchbruch bei der schwierigen Finanzierung von Exportgeschäften mittelständischer Unternehmen. Die Brüsseler Freigabe erlaubt Deutschland, ab sofort kurzfristige Bundesdeckungen für Exporte in alle EU- und OECD-Länder anzubieten. Jetzt kann die bis zu zweijährige Finanzierung von "Massen-Exportgeschäften" auch z.B. nach Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien oder die USA bis Ende 2010 abgesichert werden, was bislang nicht möglich war. Das ist eine wichtige Stütze in der Finanz- und Wirtschaftskrise, die mittelständische Exporteure besonders hart getroffen hat.

Der DIHK hatte sich dafür eingesetzt, dass der Bund Kurzfristgeschäfte absichern kann, ohne mit großem Aufwand länderbezogene Einzel-Ausnahmegenehmigungen des Wettbewerbskommissars einholen zu müssen. Mit der umfassenden Freigabe aus Brüssel ist diese Forderung erfüllt.

Trotz ihres bislang engen Länderspektrums sind die Hermes-Kurzfristdeckungen inzwischen zur wichtigsten Absicherungsform der Exportkreditgarantien des Bundes geworden. Mit rund zwölf Mrd. Euro im Jahr 2008 entfällt auf sie die Hälfte des gesamten Deckungsvolumens. Mit der Ausweitung auf EU- und OECD-Länder wird sich die Nachfrage deutlich erhöhen.

Nun muss die Deckungsvergabe zügig und unbürokratisch vonstatten gehen. Die Konditionen müssen sich dabei in einem marktüblichen Rahmen bewegen – es darf keinen "Krisenaufschlag" geben. Gleichzeitig appelliert die IHK an die privaten Exportkreditversicherer, sich nicht völlig aus dem Kurzfristgeschäft zurückzuziehen. Denn ungeachtet der Entscheidung aus Brüssel gilt weiterhin der Vorrang der privaten vor der staatlichen Deckungsmöglichkeit.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2009, Seite 17

 
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