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Photovoltaik-Anlagen

Sonnenstrom selbst nutzen

Mit neuen Betreiberkonzepten können Besitzer von Gewerbeimmobilien und deren Mieter von günstigem Solarstrom profitieren. Von Björn Hemmann

Photovoltaik-Anlagen sind zwar kapitalintensiv, können aber mittlerweile wirtschaftlich betrieben werden. Das gilt auch für Anlagen auf Gewerbeimmobilien, selbst wenn mit dem Stromversorger günstige Konditionen ausgehandelt wurden. Denn die Strompreise haben ein Niveau erreicht, das selbst von Standard-Photovoltaikanlagen (PV) unterboten werden kann.

Das Problem für Mieter von Gewerbeimmobilien: Sie können nicht selbst investieren, da ihnen das Dach nicht gehört. Umgekehrt wollen Grundstückseigentümer ihrerseits oft nicht investieren und das Betreiberrisiko eingehen, da eine ausschließliche Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) nur noch eine sehr schmale Wirtschaftlichkeit ermöglicht.

Neue innovative Konzepte ermöglichen es, dass Grundstückseigentümer oder Mieter dennoch von den Vorteilen des günstigen Stroms aus PV-Anlagen profitieren. Das gilt insbesondere für PV-Anlagen, deren erzeugter Strom direkt vor Ort verbraucht wird. Drei Konzepte der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), Landesverband Franken, zeigen modellhaft, wie eine solche Stromlieferung organisiert werden kann:

Belieferung von Dritten direkt vor Ort: Ein Investor beabsichtigt, auf dem Grundstück des Grundstückseigentümers eine PV-Anlage zu errichten. Nach Fertigstellung der gesamten Anlage wird der erzeugte Strom vorrangig auf dem Grundstück verbraucht, wobei der Grundstückseigentümer ein Nutzungsentgelt für den bezogenen Strom zahlt. Der nicht genutzte Strom wird in das öffentliche Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist und gemäß § 32 EEG vergütet.

Der Grundstückseigentümer bezieht also vom Betreiber der PV-Anlage kostengünstig Strom und verringert damit spürbar seinen Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Anstelle des Grundstückseigentümers kann auch ein anderer Dritter (z.B. ein Pächter) den Vertrag mit dem Betreiber der PV-Anlage abschließen, der den Strom „in unmittelbarer räumlicher Nähe“ verbraucht.

PV-Anlage mieten: Der Eigentümer der PV-Anlage vermietet dem Grundstückseigentümer seine Anlage mit dem Zweck, den erzeugten Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst zu verbrauchen. Der Strom, den er nicht benötigt, wird in das öffentliche Netz eingespeist und gemäß EEG vergütet. Die Miete für die Nutzung der PV-Anlage wird auf der Grundlage des prognostizierten Ertrages ermittelt und verändert sich prinzipiell nicht.

Der Grundstückseigentümer ist Betreiber der Anlage im Sinne des Energierechts und hat damit Anspruch auf die EEG-Vergütung. Intern kann er jedoch umfassend vom Vermieter, dem Eigentümer der PV-Anlage, unterstützt werden: Das technische Betriebsrisiko kann durch eine entsprechende Wartungsvereinbarung z.B. einem erfahrenen Solarunternehmen zugewiesen werden, das sich um alle technischen Belange zu kümmern hat. Ein weiterer Vorteil des Modells ist es, dass zusätzlich die EEG-Umlage vermieden wird.

Teilanlagenmiete: Auch bei diesem Modell errichtet der Eigentümer seine PV-Anlage auf einem fremden Grundstück. Er vermietet dem Grundstückseigentümer nicht die ganze Anlage, sondern nur einen bestimmten Anteil. So kann die Menge des bezogenen Solarstroms an die Bedürfnisse des Grundstückseigentümers bzw. des PV-Mieters angepasst werden. Dieses Konzept kommt auch zum Tragen, wenn das Immobilienobjekt mehrere Mieter hat und einige oder alle von ihnen auch zu Mietern der PV-Anlage mit einem unterschiedlich großen Strombezug werden wollen. Auch bei der Teilanlagenmiete fällt keine EEG-Umlage an.

Allen drei Konzepten ist gemein, dass der erzeugte Solarstrom direkt vor Ort verbraucht wird und dass sich durch sie der Anteil des herkömmlichen Strombezugs aus dem öffentlichen Netz deutlich reduzieren lässt. Bei den Preissteigerungen für konventionellen Strom, die sich auch weiterhin abzeichnen, ist dies ein echter Gewinn.

Von Anfang an vorteilhaft sind solche Modelle – mit oder ohne Kapitaleinsatz – dann, wenn der Bezugspreis von Netzstrom über dem Preis des Solarstroms liegt. Dies ist beim Großteil aller gewerblichen genutzten Gebäude schon heute der Fall. Und sie bringen in aller Regel ideale Voraussetzungen für Photovoltaik-Anlagen mit: Große Dachflächen sowie – anders als etwa in Privathaushalten – das Zusammentreffen von hohem Stromverbrauch und hoher Stromproduktion am Tage.

Solche Betreiberkonzepte, wie sie die DGS-Franken entwickelt hat, sind auch juristisch abgesichert. Die Vermietung von PV-Anlagen ermöglicht es Immobilieneigentümern außerdem, durch Solarstromangebote Einnahmen zu erzeugen und durch Strompreisgarantien die Vermietungschancen der Immobilie zu erhöhen. Die privaten und gewerblichen Mieter wiederum können ihre Stromrechnung senken und sich dem Trend steigender Strompreise entziehen. Nicht zuletzt bieten solche Modelle ein großes Potenzial für neue Solarprojekte.

IHK-Fachforum Photovoltaik

„Solare Eigenstrom-Nutzung in Industrie und Gewerbe“ war der Titel eines IHK-Fachforums, bei dem neue Modelle für den betrieblichen Einsatz von Solarstrom diskutiert wurden. Die Unternehmen in der Metropolregion seien wegen der steigenden Energiepreise und wegen der Diskussion um die Versorgungssicherheit mittlerweile stark für das Thema sensibilisiert, so Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation|Umwelt, mit Hinblick auf das große Interesse für das Fachforum. Mitveranstalter waren die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Landesverband Franken (DGS) und eine Reihe weiterer Kooperationspartner.

Prof. Dr. Klaus Hofbeck von der Technischen Hochschule Nürnberg informierte die rund 100 Teilnehmer über die Rahmenbedingungen und Grundlagen der betrieblichen Photovoltaik-Nutzung und stellte eine Neuentwicklung der Hochschule vor, mit der sich der Betrieb von PV-Anlagen effizient überwachen und analysieren lässt.

Michael Vogtmann und Stefan Seufert als Vertreter des Landesverbandes Franken (DGS) stellten neue Konzepte für den Betrieb von PV-Anlagen ohne Eigenkapital auf und stellten diverse Betreiberkonzepte vor (siehe nebenstehenden Beitrag). Abgerundet wurde das Fachforum durch Beispiele aus der Praxis, die von der Storm Energy GmbH und dem Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, NürnbergBad, vorgestellt wurden.

Bezug der Vortragsunterlagen:
IHK, Tel. 0911 1335-204
andreas.horneber@nuernberg.ihk.de

Autor/in: Björn Hemmann, ist von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaische Anlagentechnik sowie Projektingenieur bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V., Nürnberg (hemmann@dgs-franken.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2013, Seite 86

 
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