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Reform des Vergaberechts

Einfacher und schneller mitbieten

Abstimmung Kollegen © AndreyPopov - ThinkstockPhotos

Das neue Vergaberecht für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der Schwellenwerte ist in Kraft getreten.

Wer als Firmenchef regelmäßig bei öffentlichen Ausschreibungen mitbietet, wünscht sich vor allem zwei Änderungen beim Vergaberecht: einfachere Regeln und schnellere Verfahren. Genau das soll durch die Reform des Vergaberechts erreicht werden, das am 18. April 2016 in Kraft getreten ist. „Die Teilnahme wird für Unternehmen einfacher und unbürokratischer, Auftraggeber erhalten zudem mehr Spielraum“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Zentraler Punkt ist die Novellierung des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Er umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen oberhalb der sogenannten Schwellenwerte, die für Bauaufträge derzeit bei 5,225 Mio. Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei 209 000 Euro liegen.

Mit seiner Reform setzte Gabriel drei EU-Vergaberichtlinien um, die bis Mitte April 2016 deutsches Recht werden mussten. Dabei geht es vor allem darum, die Vergabeverfahren in Europa zu vereinheitlichen, zu digitalisieren, zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Tatsächlich bringt die Reform künftig einige Erleichterungen für Firmen, aber auch einige neue Hürden. „Insgesamt betrachtet, sorgt die Modernisierung dafür, dass das Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der Schwellenwerte präziser und klarer wird“, resümiert Angelika Höß, stellvertretende Geschäftsführerin des Auftragsberatungszentrums Bayern (ABZ), einer Gemeinschaftseinrichtung der bayerischen Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.

Die wichtigsten Neuerungen

Die Digitalisierung der Verfahren bewertet Höß als größten Pluspunkt: „Das senkt den Aufwand für die Unternehmen deutlich und beschleunigt die Prozesse.“ Allerdings wird die elektronische Vergabe erst ab 2018 Pflicht. Bereits seit April 2016 können Firmen jedoch die Vergabeunterlagen direkt und kostenfrei von der Seite herunterladen, die in der jeweiligen Bekanntmachung genannt wird.

Die Vergabe von Konzessionen bei Liefer- und Dienstleistungen unterliegt jetzt dem Vergaberecht. Ferner dürfen öffentliche Auftraggeber frei zwischen offenem und nicht-offenem Verfahren wählen.

Die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soll das Verfahren vereinfachen. Bieter füllen diese Erklärung nach Vorgaben des Auftraggebers selbst aus und geben so Auskunft über ihre grundsätzliche Eignung, etwa ihre fachliche, wirtschaftliche oder finanzielle Kompetenz. Öffentliche Auftraggeber müssen diese Auskunft akzeptieren, fordern aber später die Nachweise von jenem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll. Für die EEE wird die EU-Kommission ein elektronisches Formular bereitstellen.

Kürzere Fristen

Firmen müssen in Kauf nehmen, dass für das Erstellen der Angebote künftig kürzere Fristen gelten. Zusätzlich haben im neuen Rechtsrahmen öffentliche Auftraggeber mehr Möglichkeiten, um umweltbezogene, soziale und innovative Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen.

Kleinen und mittleren Unternehmen soll der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erleichtert werden. Soweit ein Mindestumsatz verlangt wird, beträgt die Höchstgrenze das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. Insgesamt zieht ABZ-Expertin Höß ein positives Resümee: „Generell bringt die Reform bei vielen bisher strittigen Punkten deutlich mehr Klarheit und Transparenz.“

Informationen zum Vergaberecht

Umfangreiche Informationen und Dienstleistungen rund um das Vergaberecht bietet das Auftragsberatungszentrum Bayern (ABZ). Unternehmen können sich kostenlos beraten lassen (z. B. bezüglich der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen). Weitere Services des ABZ sind Ausschreibungsservice, Präqualifizierung (vorwettbewerbliche Eignungsprüfung) und Seminare.

ABZ, Marion Ortner
Tel. 089 5116-3180
ortner@abz-bayern.de

Autor/in: 

Monika Hofmann

Externer Kontakt:

ABZ, Marion Ortner
Tel. 089 5116-3180
ortner@abz-bayern.de

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2016, Seite 18

 
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