Telefon: +49 911 1335-1335

Berufsbildungsgesetz

Mit IHK-Weiterbildung zum "Berufsmaster"

Fotolia_ilkercelik_209552664_XL © ilkercelik / Fotolia.de

Berufsbildung und akademische Bildung sind gleichwertig: Das sollen die neuen Bezeichnungen deutlich machen.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus dem Jahre 2005 wird derzeit novelliert, die neue Fassung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die wesentlichen Ziele der Gesetzesinitiative: Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung soll für Auszubildende und Betriebe sowie für Interessenten an der Weiterbildung noch deutlicher werden. Die Qualität der Prüfungen soll auf hohem Standard weiter verbessert sowie das Prüfer-Ehrenamt gestärkt werden.

Der jetzige Entwurf sieht insbesondere auch die Weiterentwicklung der höheren Berufsbildung vor. Geplant sind drei Stufen der beruflichen Fortbildung, deren Abschlüsse jeweils eigenständige und vergleichbare Bezeichnungen tragen sollen.

  • Stufe 1: "Berufsspezialisten" stehen für weiterqualifizierte Fachkräfte nach der Ausbildung.
  • Stufe 2: "Berufsbachelor" heißen künftig die Fachwirte und Industriemeister, wobei die etablierten Abschlussbezeichnungen begrifflich miteinander kombiniert werden sollen.
  • Stufe 3: Abschlüssen dieser Stufe (z. B. "Betriebswirt/in", "Technische/r Betriebswirt/in") wird die Bezeichnung "Berufsmaster" zugeordnet.

Beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) trifft dieser Vorstoß auf Zustimmung, da er die Praxisnähe und die besonderen Fähigkeiten von Menschen mit Abschlüssen der höheren Berufsbildung unterstreicht. Zudem fördere die Initiative die Markenbildung und leiste einen Beitrag, um noch mehr junge Menschen für den Weg der beruflichen Bildung zu begeistern. Dies betont auch Jochen Raschke, Fachbereichsleiter der IHK Nürnberg für Mittelfranken: "Die neuen Bezeichnungen bringen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung plakativer zum Ausdruck."

Raschke verweist darauf, dass schon in den vergangenen Jahren viel getan worden sei, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und Hochschulbildung deutlich zu machen. Allerdings seien die Maßnahmen für die Öffentlichkeit zu abstrakt und deshalb kaum bekannt. So stünden beispielsweise die Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung schon bisher im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf den gleichen "Kompetenzniveaustufen" wie die akademischen Abschlüsse der Hochschulen. In den Übersetzungshilfen für die IHK-Zeugnisse werden laut Raschke seit Langem offiziell die Begriffe "Bachelor Professional" und "Master Professional" geführt, um die Abschlüsse auch international verständlich zu machen. Außerdem würden die Lehrgänge, die auf die IHK-Fortbildungsprüfungen vorbereiten, bereits jetzt als "Praxisstudiengänge" bezeichnet. "Es ist jetzt ein wichtiges Signal, dass die neuen Bezeichnungen die Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen auf den ersten Blick deutlich machen", so Raschke.

Der IHK-Bildungsexperte weist auf einen Umstand hin, der kaum bekannt sei: Industriemeister, Fachwirte, Fachkaufleute, Technische Betriebswirte und andere Absolventen der Weiterbildung erzielten oft höhere Gehälter als mancher Akademiker und seien seltener arbeitslos als Hochschulabsolventen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2019, Seite 34

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick