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Reform der Grundsteuer

Steuererklärung bis 31. Oktober abgeben

Wecker © solidcolours/GettyImages.de

Für Unternehmen mit Immobilieneigentum bringt die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bereits jetzt erhebliche Änderungen mit sich. Denn viele Betriebe erhalten in den nächsten Wochen Schreiben ihrer Finanzämter mit der Anforderung, zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuer-Erklärung für ihre Grundstückswerte abzugeben. Diese frühzeitige Erklärung ist notwendig, damit die Finanzverwaltung bis zum Inkrafttreten der Reform die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln kann.

„Aufgrund der zum Teil hohen Komplexität bedeutet dies für die Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der vielfach nur mithilfe eines Steuerberaters geleistet werden kann“, warnt Rainer Kambeck, der beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für Wirtschafts- und Finanzpolitik zuständig ist. Für Unternehmen mit Grundbesitz in verschiedenen Bundesländern dürfte die Umsetzung der neuen Regelungen besonders aufwändig werden. Der Hintergrund: Mit dem Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) wurde jedem Bundesland die Möglichkeit eingeräumt, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Während neun Bundesländer das sogenannte Bundesmodell eingeführt haben (das sich im Wesentlichen an den Bodenrichtwerten orientiert), hatte Bayern im Jahr 2021 ein reines und einfacheres Flächenmodell beschlossen. In den restlichen Bundesländern gibt es weitere spezielle Regelungen.

Für die Umsetzung des bayerischen Grundsteuermodells hat die Finanzverwaltung ein neues Grundsteuerfinanzamt (Viechtach und Zwiesel) eingerichtet. Die Grundstückseigentümer im Freistaat erhalten die Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung in der Regel im zweiten Quartal 2022.

Die Finanzverwaltung stellt zahlreiche Informationen und Hilfen bereit, um die korrekte und fristgerechte Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern. So gibt es ausführliche Anleitungen für das Ausfüllen der Vordrucke. Weitere Informationsquellen:

  • Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt auf dem Internet-Portal www.grundsteuer.bayern.de umfassende Informationen zur Grundsteuer-Reform bereit. Dort gibt es auch Informationen zur neuen Telefon-Hotline 089 30700077, die Fragen rund um die neue Grundsteuer beantwortet.
  • Die Daten, die für die Abgabe der Steuererklärung nötig sind, können ab 1. Juli online aus dem Liegenschaftskataster im „Bayern-Atlas“ (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/) gesammelt und kostenlos abgerufen werden.
  • Online-Portal der IHK München und Oberbayern: www.ihk-muenchen.de/de/Service (Rubrik „Recht und Steuern/Steuern/Grundsteuer“)
  • Portal www.grundsteuerreform.de mit Informationen über die Regelungen in allen Bundesländern
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2022, Seite 20

 
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