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Forschungszulage

Es ginge auch einfacher

Labor Mitarbeiter Chemie © kasto80/GettyImages.de

Seit 2020 gibt es auch in Deutschland eine steuerliche Forschungsförderung. Die Forschungszulage sieht einen Steuerbonus von 25 Prozent für die Lohnkosten forschender Beschäftigten und von 15 Prozent bei den Ausgaben für Auftragsforschung vor.

Seit dem 1. Juli 2020 wird – befristet bis zum 30. Juni 2026 – maximal eine Mio. Euro pro Jahr gezahlt, danach höchstens 500 000 Euro. Die Zulage wird mit der Einkommensteuer beziehungsweise der Körperschaftsteuer verrechnet. Ist die eigentliche Steuerschuld geringer, wird die Zulage als Guthaben ausgezahlt.

Bisher bleibt die Zahl der Betriebe, die die Forschungszulage nutzen, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Dies ergab eine Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter rund 600 Unternehmen. Ein wichtiges Ergebnis: Nur jeder zweite Betrieb weiß von der Zulage, es besteht also offensichtlich noch ein erheblicher Informationsbedarf. Die Forschungszulage steht zudem für einige Unternehmen in Konkurrenz zur bekannten direkten Projektförderung. Außerdem halten viele das zweistufige Antragsverfahren für zu kompliziert.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2023, Seite 40

 
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