IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 13|2025
Algerien: Initiativen prüfen neuen Wasserstoffpfad
Algerien gewinnt als möglicher Lieferant von Wasserstoff nach Europa an Bedeutung. Eine gestartete Machbarkeitsstudie soll klären, wie sich die Planungen konkret entwickeln könnten. Die beiden internationalen Initiativen "ALTEH2A" und "SouthH2 Corridor" machen erste konkrete Fortschritte. Vertreter der beteiligten Unternehmen, darunter die Leipziger VNG AG, gaben kürzlich neue Informationen über den aktuellen Stand der beiden Projekte und den offiziellen Start der Machbarkeitsstudie bekannt. Das Ziel: Erneuerbar erzeugten Wasserstoff aus Nordafrika perspektivisch nach Europa zu bringen und dafür die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen zu prüfen.
Die Machbarkeitsstudie für "ALTEH2A" analysiert Produktionsstandorte für grünen Wasserstoff in Algerien, mögliche Pipelinewege nach Europa und potenzielle Absatzmärkte. Erste Ergebnisse werden für das zweite Halbjahr 2026 erwartet.
Eine bereits im Oktober 2024 unterzeichnete Absichtserklärung bildet die Grundlage der Kooperation. Beteiligt sind neben VNG die algerischen Energieunternehmen Sonatrach und Sonelgaz, der italienische Fernleitungsnetzbetreiber Snam, das Infrastrukturunternehmen Sea Corridor und der österreichische Energiekonzern Verbund.
Ulf Heitmüller, Vorstandsvorsitzender von VNG, betont, eine gemeinsame Infrastruktur zwischen Algerien und Europa könne helfen, künftig erneuerbaren Wasserstoff in großem Maßstab bereitzustellen. Die Versorgungssicherheit und die Dekarbonisierung industrieller Prozesse stehen für die VNG dabei im Vordergrund. Nach Heitmüllers Worten bietet Algerien aufgrund seines Potenzials an erneuerbaren Energien günstige Voraussetzungen für eine solche Zusammenarbeit.
Der geplante "SouthH2 Corridor", der von Deutschland über Österreich und Italien bis nach Algerien reichen soll, bildet den infrastrukturellen Teil des Vorhabens. Während bayernets und weitere Fernleitungsnetzbetreiber die technische Entwicklung übernehmen, begleitet VNG das Gesamtvorhaben als Projektpartner. Das in München ansässige bayernets arbeitet dafür gemeinsam mit den Partnerunternehmen GCA, TAG und Snam an der technischen Vorbereitung. Die Europäische Kommission hat die Einzelprojekte des Korridors als "Project of Common Interest" eingestuft.
Teilprojekt in Bayern
Laut bayernets soll das Teilprojekt "HyPipe Bavaria - The Hydrogen Hub" den Transport von Wasserstoff aus Österreich nach Bayern ermöglichen und industrielle Regionen südlich und nördlich anschließen. Eine politische Erklärung von Algerien, Tunesien, Italien, Österreich und Deutschland aus dem Januar dieses Jahres unterstützt zudem die Entwicklung des südlichen Importkorridors.
Nour Eddine Daoudi, Vorstandsvorsitzender von Sonatrach, hebt die Chancen hervor, die Algerien aus seiner Sicht besitzt. Er verweist auf die vorhandene Infrastruktur und die geographische Lage des Landes. Die Kooperation eröffne aus seiner Sicht neue Möglichkeiten für wirtschaftliche Entwicklung und eine verstärkte Zusammenarbeit mit Europa im Energiesektor.
Auch Matthias Jenn, Geschäftsführer von Bayernets, sieht die parallele Entwicklung von Erzeugung und Infrastruktur als entscheidenden Faktor. Er beschreibt die Notwendigkeit, Risiken für Investitionen früh zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten, damit Unternehmen zeitnah Entscheidungen treffen können.
Quelle: NfA
BAFA sperrt Zugang zur Einreichung von LkSG-Berichten
Am 1. Oktober 2025 hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber informiert, dass die Prüfung von LkSG-Berichten ab sofort eingestellt wird. Inzwischen wurde auch der Zugang zur Einreichung von LkSG-Berichten beim BAFA gesperrt.
LkSG) und einer untergesetzlichen Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das BAFA die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß §§ 12 und 13 LkSG vollständig eingestellt. Mit der Weisung an das BAFA greift die Bundesregierung der Gesetzesnovelle vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft treten wird. Der vom BAFA bereitgestellte Zugang zur Einreichung von Berichten wurde daher inzwischen gesperrt.
Quelle: DIHK
CBAM – Ab dem 1. Januar 2026 Regelbetrieb – Neue Pflichten für Unternehmen
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird ab dem 1. Januar 2026 in seine Regelphase eintreten. Für die ab diesem Zeitpunkt betroffenen importierten Waren müssen jährlich CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden, um die bei der Herstellung verursachten Emissionen auszugleichen. Die CO₂-Kosten werden damit real sowie konkret planungsrelevant.
Die EU hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor kurzem weiter konkretisiert – unter anderem durch die sogenannte Omnibus-Initiative, die wesentliche Anpassungen hinsichtlich Mindestmengen und dem Zertifikatshandel vorsieht. Es wurde insbesondere ein massenbasierter Schwellenwert (50 Tonnen) eingeführt, der Einführer kleiner Mengen von CBAM-Waren mit geringen grauen Emissionen vom Anwendungsbereich der CBAM-Verordnung ausnimmt.
Das Omnibus-Paket ist rechtskräftig und muss daher berücksichtigt werden. Zudem wird der Status als zugelassener CBAM-Anmelder zur zentralen Voraussetzung für die Einfuhr betroffener Waren. Unternehmen müssen sich auf neue Berichtspflichten, strengere Prüfprozesse und steigende finanzielle Belastungen einstellen.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die sich aus der CBAM-VO ergeben, ist für Deutschland die "Deutsche Emissionshandelsstelle" (kurz "DEHSt") beim Umweltbundesamt als zuständige Behörde benannt.
Die DEHSt berichtet, dass viele Anträge auf Zulassung als CBAM-Anmelder noch fehlen - nach internen Zahlen von mehr als der Hälfte der Betroffenen. Unternehmen sollten daher zügig prüfen, ob sie als Einführer oder als indirekter Zollvertreter ab 2026 CBAM-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union importieren werden. Sofern dann noch kein Antrag auf Erteilung des Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders im Sinne der CBAM-Verordnung gestellt wurde, ist zu klären, ob das Unternehmen in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt. Die „DEHSt“ empfiehlt ausdrücklich, über das CBAM-Register noch 2025 unverzüglich eine Zulassung als CBAM-Anmelder zu beantragen.
Die anfänglich massiven technischen und inhaltlichen Probleme bei der Registrierung sind mittlerweile beseitigt.
Weitere Informationen zu CBAM erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Emissionshandelsstelle.
DR Kongo: Exportstopp für Kobalt beendet
Die DR Kongo, die rund 75 Prozent des weltweit verfügbaren Kobalts produziert, beendete ihr siebenmonatiges Exportverbot am 15. Oktober 2025 und führte ein Exportquotensystem ein. Seit 16. Oktober 2025 wurden die Kobaltexporte wieder aufgenommen. Die Entscheidung der kongolesischen Regierung für ein gezieltes Management der Kobaltexporte ist ein bemerkenswerter Politikwechsel mit direkten Auswirkungen auf die globalen Lieferketten.
Wie hoch sind die Exportquoten?
Für den Rest des Jahres 2025 dürfen maximal 18.125 Tonnen Kobalt exportiert werden, davon 3.625 Tonnen im Oktober und jeweils 7.250 Tonnen im November und Dezember.
Für 2026 und 2027 gilt eine Exportobergrenze von jeweils 96.600 Tonnen pro Jahr. Das entspricht weniger als der Hälfte der kongolesischen Produktion von 204.000 Tonnen im Jahr 2024.
Die Produzenten erhalten eine Basisquote von 87.000 Tonnen pro Jahr und die kongolesische Regulierungsbehörde ARECOMS (Autorité de Régulation et de Contrôle des Marchés des Substances Minérales Stratégiques) eine strategische Quote von 9.600 Tonnen pro Jahr.
Die Zuteilung der Basisquoten erfolgt aufgrund historischer Exportmengen der Unternehmen, die Datenbasis aber ist bisher nicht genau definiert.
ARECOMS behält sich das Recht vor, die Quoten je nach Marktlage vierteljährlich anzupassen und über Quote produzierte Bestände aufzukaufen. Die Behörde kann so strategische Lagerbestände anlegen. Firmen, die ihre Quoten überschreiten, riskieren Aufkäufe ihrer Vorräte durch die Behörde, auch wenn bisher unklar ist, ob, wann und in welchem Umfang diese aktiv wird.
Ausnahmen vom Quotensystem gelten für nicht integrierte Raffinerien, Unternehmen mit weniger als 100 Tonnen Kobaltexport im Jahr 2024 (außer der staatlichen Entreprise Générale du Cobalt, EGC), und Minen mit erschöpften Kobaltreserven.
Welche Risiken birgt das Quotensystem?
Die Zuteilung, Anpassung und Durchsetzung der Quoten in der DR Kongo sind mit Unsicherheiten behaftet. Quoten begrenzen die exportierbaren Mengen, nicht die Abbaukapazität. Die kongolesischen Produzenten stehen vor der Wahl: Durchsatz drosseln, Lagerbestände anlegen oder hochpreisige Chargen für den Export priorisieren. Die Unternehmen müssen ihre Produktionsplanung flexibel anpassen: Wird ihnen eine ausreichend hohe Exportquote zugeteilt, können sie ihre Kobalt-Produktionslinien weiter betreiben und aufgrund der gestiegenen Preise den Mengenrückgang durch höhere Erlöse teilweise ausgleichen. Bei zu niedrigen Quoten droht jedoch die Stilllegung von Kobalt-Produktionslinien, was zu einer Angebotsknappheit führen und zudem die Kupferproduktion verteuern würde. Denn Kobalt ist ein Beiprodukt der Kupferproduktion.
Die DR Kongo kann ihre Exportquoten vierteljährlich an die Marktbedingungen anpassen. Entscheidend wird sein, wann dies geschieht und wie sie ihre Entscheidungen dem Markt kommuniziert. Die Akteure an den Rohstoffmärkten erwarten, über Änderungen rechtzeitig informiert zu werden, damit sie Planungssicherheit haben. Sollte ARECOMS die Quoten nicht an die Entwicklung der Nachfrage anpassen, besteht ein reales Risiko von Versorgungsunterbrechungen.
Auch Exportdokumentation, Nachweisverifikationen und Logistik können zu Lieferengpässen führen. Große, in der DR Kongo tätige Produzenten wie Glencore und Eurasian Resources Group (ERG) mussten infolge des Exportstopps bereits Force Majeure erklären, da sie keine Lager außerhalb der DR Kongo haben.
Frühere Versuche, den Export von Coltan und Kobalt zu regulieren, führten zu Warteschlangen an den Grenzen und förderten Schmuggel. Präsident Félix Tshisekedi fordert, dass internationale Abnehmer Kobalt direkt aus der DR Kongo beziehen und nicht über Nachbarländer.
Welche Ziele verfolgt die DR Kongo?
Die kongolesische Regierung reagiert mit ihrer neuen Rohstoffpolitik auf einen massiven weltweiten Preisverfall - im Januar und Februar 2025 sank der Kobaltpreis auf ein Neunjahrestief. Sie will die globalen Lagerbestände auf ein Volumen reduzieren, das etwa der weltweiten Nachfrage innerhalb eines Monats entspricht. Laut Benchmark Minerals reichen die Kobaltbestände 2025 für 233 Tage aus. Ziel der DR Kongo ist es, die Kontrolle über die Kobalt-Wertschöpfungskette zurückzugewinnen, das Überangebot am Weltmarkt einzudämmen und die Preise zu stützen, um die eigenen Einnahmen aus dem Bergbau zu stabilisieren.
Die Wirksamkeit der Exportquote hängt auch davon ab, inwieweit Kobalt aus Indonesien, dem weltweit zweitgrößten Produzenten, die knapperen Exportmengen der DR Kongo ausgleichen kann. Die DR Kongo sucht deshalb die Zusammenarbeit mit Indonesien, um Angebot und Preise am Weltmarkt zu regulieren. Indonesien selbst plant keine Produktionsbegrenzung, will aber die Bergbauabgaben erhöhen. Als geopolitische Dimension ist zu beachten, dass China etwa 69 Prozent der Kobaltminen in der DR Kongo (z.B. CMOC) und etwa 90 Prozent der Kobaltinvestitionen in Indonesien besitzt.
Der Bergbauminister der DR Kongo, Louis Watum Kabamba, betonte im Rahmen des „Climate Week Roundtable“ des Cobalt Institute am 24. September 2025 in New York, dass das Kobalt des Landes ausschließlich unter nationaler Kontrolle stehe: „Das Kobalt der Demokratischen Republik Kongo wird nicht von den Chinesen kontrolliert; es wird von niemandem außer uns kontrolliert, denn es gehört uns.“ Das Exportverbot und das Exportquotensystem seien Teil einer Strategie zur Förderung lokaler Wertschöpfung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Geplant sind Sonderwirtschaftszonen, Steuererleichterungen, ein KI-Aktionsplan und die Einführung einer Handelsbörse in nationaler Währung.
Parallel dazu verfolgt Zentralbankgouverneur André Wameso laut Bloomberg das Ziel, die Einnahmen aus Rohstoffexporten stärker zur Stabilisierung der Landeswährung zu nutzen. Die Zentralbank plant den Aufbau eines Finanzökosystems rund um inländische Rohstoffe, beginnend mit Gold. Dazu gehören unter anderem der Bau einer Goldraffinerie in Kinshasa und die Entwicklung kapitalmarktorientierter Instrumente in lokaler Währung. Hintergrund sind die Schwäche des Kongo-Franc und der hohe Dollarisierungsgrad der Wirtschaft.
Ab 2027 droht ein Angebotsdefizit
Kobalt ist essentiell für Elektrofahrzeugbatterien, und die DR Kongo ist weltweit wichtigster Produzent. Ihr Politikwechsel reduziert Ausfuhrmengen und hat so erhebliche globale Auswirkungen auf Abnahmeverträge und Preise. Analysten erwarten kurzfristig den Abbau weltweiter Lagerbestände und ab 2027 ein Angebotsdefizit.
Die Exportquote verschärft den Wettbewerb um verfügbare Kobaltmengen und erhöht das Preisrisiko entlang der Wertschöpfungskette. Zwar wirken hohe Lagerbestände in China kurzfristig dämpfend, doch weitere Angebotsverknappungen werden zu Preisspitzen führen.
Quelle und vollständiger Bericht: gtai
EUDR – EU-Entwaldungsrichtline: Verschiebung und Änderungen in der Diskussion
Sieben Wochen vor Geltungsbeginn der EUDR laufen in Brüssel die Verhandlungen zur Verschiebung und Änderungsvorschlägen auf Hochtouren.
Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich im Rat bislang allerdings nicht auf eine gemeinsame Position zu den geplanten Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung einigen. Streitpunkt ist, wie weit die Verordnung zur Erleichterung der Umsetzung wieder geöffnet werden soll.
Eine Abstimmung im Europäischen Parlament wird für die Woche ab dem 24. November erwartet.
Quelle: EU Kommission
EU-Lieferkettenrichtlinie: EU-Parlament verabschiedet Vereinfachungsvorschläge
Im Europäischen Parlament (EP) wurde am 13. November 2025 erneut über die Positionierung zum Nachhaltigkeits-Omnibus abgestimmt.
Nachdem am 22. Oktober 2025 der Bericht des Rechtsausschusses zum Omnibus-I-Paket (Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und der Lieferkettenrichtlinie) im EP-Plenum mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde, wurde am 13. November 2025 erneut über die Änderungsanträge aus dem Rechtsausschuss und fast 300 zusätzliche Änderungsanträge im Plenum abgestimmt. Somit hat nun auch das EP seine Verhandlungsposition für den Trilog festgelegt.
In Bezug auf die EU-Lieferkettenrichtlinie schlägt das EP u. a. folgende Änderungen vor:
Erhebliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz sollen direkt von der CSDDD betroffen sein. Dies entspricht auch dem Vorschlag des Rates vom Juni 2025.
Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette: Anders als vom Rat und der EU-Kommission vorgeschlagen sollen Sorgfaltspflichten über die gesamte Wertschöpfungskette hinaus ausgeübt und nicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden. Jedoch soll ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Unternehmen sollen nur dort tätig werden, wo Risiken identifiziert wurden. Risiken können nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert und nacheinander adressiert werden. Bei der abstrakten Risikoanalyse soll ausschließlich auf vorhandene Quellen zurückgegriffen werden.
Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes: Von einem spezifischen, EU-weiten Haftungsregime soll abgesehen werden. Das EP folgt damit den Vorschlägen der EU-Kommission und des Rates.
Komplette Streichung der Vorgaben zu Klimaschutzplänen: Unternehmen sollen im Rahmen der CSDDD nicht mehr zur Aufstellung von Klimaschutzplänen und der Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet werden.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Umsatzreferenz bei Geldbußen zu streichen und eine weiterreichende Harmonisierung von Artikeln vorzunehmen.
Der Trilog wird nächste Woche beginnen. Mit einer Verabschiedung der Omnibus-I-Richtlinie ist vermutlich Q1/Q2 2026 zu rechnen.
Quelle: DIHK
Finnland: Partner für Deutschlands H2-Markt
Deutschland und Finnland verfolgen ambitionierte Ziele im Wasserstoffsektor. Aktuelle Wirtschaftskooperationen zeigen, wie beide Länder voneinander profitieren und ihre Position auf dem Wasserstoffmarkt ausbauen, berichtet "Business Finland". Beispielsweise durch den Austausch von technischem Know-how oder durch die Zusammenarbeit in aufstrebenden Regionen der Wasserstoffindustrie. Weitere Kooperationen sind in Planung.
Im Frühjahr ging im südwestfinnischen Harjavalta eine Anlage zur industriellen Produktion von grünem Wasserstoff in Betrieb. Gebaut wurde sie vom finnischen Unternehmen P2X Solutions Oy, einem Pionier auf dem Gebiet des grünen Wasserstoffs und der Power-to-X-Technologie. Das Unternehmen plant zudem den Bau weiterer Anlagen in Joensuu und Oulu und strebt bis 2031 eine Gesamtkapazität von 1 GW Wasserstoffproduktion an.
Der Elektrolyseur in Harjavalta kommt von Sunfire SE, einem Spezialisten aus Deutschland. Die Leistung beträgt 20 MW, wobei der Elektrolyseur grünen Wasserstoff aus erneuerbarem Strom produziert.
Neben der Wasserstoffproduktion umfasst der Harjavalta-Komplex auch eine Methanisierungsanlage des Herstellers Q Power Oy. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb gehen und synthetisches Methan produzieren. Der grüne Wasserstoff ist für die lokale Industrie bestimmt - ein erster Abnahmevertrag mit Danisco Sweeteners wurde bereits unterzeichnet.
Sowohl Deutschland als auch Finnland verfolgen ehrgeizige Ziele. Die Bundesrepublik will grünen Wasserstoff als Schlüsseltechnologie für die Energiewende fördern. Ziel ist es bis 2045 Klimaneutratlität zu erreichen und energieintensive Wirtschaftssektoren zu dekarbonisieren.
Ein wichtiges H2-Zwischenziel für Deutschland ist die Erreichung einer Produktionskapazität von mindestens 10 GW bis 2030. Experten halten dies jedoch für unrealistisch. Unsicherheiten auf dem europäischen Markt - beispielsweise hinsichtlich des aktuell prognostizierten Wasserstoffpreisniveaus oder der noch aufzubauenden Infrastruktur sowie regulatorischer Vorgaben - bremsen die endgültigen Investitionsentscheidungen. Aufgrund des Mangels an erneuerbarem Strom kann Deutschland die benötigten Wasserstoffmengen nicht selbst produzieren und ist deshalb auf Importe angewiesen, um den Bedarf zu decken.
Ideale Standortbedingungen
Hier kommt Finnland ins Spiel, das als Energieexporteur einspringen kann. Das Land plant, bis 2030 10% des in der EU hergestellten grünen Wasserstoffs selbst zu produzieren. Die Standortbedingungen dafür sind hervorragend: Rund 95% des erzeugten Stroms wird ohne CO2-Ausstoß hergestellt, die Preise sind niedrig und Finnland verfügt über umfangreiche Kapazitäten zum Ausbau erneuerbarer Energien. Hinzu kommt eine widerstandsfähige Technologie- und Industrielandschaft mit hochqualifizierten Fachkräften sowie ein wettbewerbsfähiges, innovatives Umfeld.
Der High-Tech-Hotspot der Region Oulu beispielsweise ist eine der wichtigsten Handels-, Logistik- und Kulturregionen Nordeuropas und ideal für Kooperationen. Die 600 km nördlich von Helsinki gelegene Region mit eigenem Hafen ist ein Knotenpunkt für den See-, Schienen- und Straßenverkehr und Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V).
Auch der zweitgrößte Flughafen des Landes befindet sich dort. Ein hohes On- und Offshore-Windpotenzial sowie ein ausgedehntes Fernwärmenetz zur Nutzung überschüssiger Wärme aus industriellen Prozessen sind weitere Standortvorteile für wirtschaftliches Engagement. Darüber hinaus weist die Region Oulu eine hohe Konzentration an biogenem CO2 auf. Drei große Stromleitungen verlaufen durch das Gebiet, um die Versorgung des gesamten Gebiets sicherzustellen und den Bedarf verschiedener Industrien zu decken.
Darüber hinaus wird die Nordische Wasserstoffroute, ein Projekt zum Aufbau einer grenzüberschreitenden H2-Infrastruktur in der Bottnischen Bucht, durch die Universitätsstadt verlaufen. Weitere geplante Initiativen des Gasnetzbetreibers Gasgrid werden Oulu mit dem Rest Finnlands und anderen Ländern verbinden und die europäische Wasserstoffinfrastruktur weiterentwickeln.
Deutsche Unternehmen, die sich bereits in Oulu niederlassen, sind die Projektentwickler im Bereich erneuerbare Energien Abo Energy und Energiequelle. Im Frühjahr dieses Jahres erhielt Abo Energy die Baugenehmigung für eine Wasserstoffproduktionsanlage. Energiequelle wiederum wird das Projekt Oulu Green Hydrogen Park bauen.
Quelle: NfA
Slowakei - Änderung bei der Entsendung von Mitarbeitern ab sofort
Alle An- und Abmeldungen von entsandtem Personal beim zuständigen Arbeitsamt müssen ausschließlich elektronisch über das staatliche Portal der Slowakischen Republik eingereicht werden.
Die AHK Slowakei unterstützt deutsche Unternehmen bei diesem Verfahren und bietet Hilfestellung bei der Durchführung der elektronischen Meldung.
Zusätzliche Informationen rund um die Entsendung für viele andere Länder finden Sie auch Dienstleistungskompass
Quelle: AHK Slowakei
Weltwirtschaft: Zuversicht deutscher Unternehmen im Ausland wächst
Nach dem Rückschlag durch die US-Zollpolitik im Frühjahr hellt sich die Stimmung in vielen Weltregionen spürbar auf. Das zeigt der aktuelle AHK World Business Outlook der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), basierend auf mehr als 3.500 Antworten aus rund 90 Ländern weltweit. Während die Konjunkturerwartungen der Unternehmen in Deutschland verhalten bleiben, steigt die Zuversicht der deutschen Betriebe an ihren Auslandsstandorten deutlich. „Die internationalen Märkte sind für viele Unternehmen ein Stabilitätsanker”, sagt DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier. „Sie zeigen dort, dass sie im Wettbewerb bestehen können – auch wenn der Standort Deutschland ihnen derzeit nur wenig Rückenwind gibt.”
Weltweit erwarten 44 Prozent der Unternehmen bessere Geschäfte – im Inland sind es hin-gegen nur 15 Prozent. Der Aufschwung bleibt fragil, doch die Orientierung ist klar: Wachstum findet jenseits der deutschen Grenze statt. Das spiegelt sich auch in den Investitions- und Be-schäftigungsplänen wider. Im Ausland wollen 29 Prozent der Unternehmen ihre Investitionen erhöhen, während lediglich 16 Prozent Kürzungen planen. Beim Personal beabsichtigen 33 Prozent aufzustocken, während 17 Prozent mit einem Abbau rechnen. Im Inland übertreffen die Unternehmen mit Rückbau diejenigen mit Zuwachs indes bei Weitem.
Viele Unternehmen reagieren auf veränderte politische und wirtschaftliche Rahmenbedin-gungen und verlagern ihre Investitionsentscheidungen folglich dorthin, wo Nachfrage wächst und künftig auch dort, wo Marktzugang an lokale Wertschöpfung geknüpft wird. Besonders deutlich wird dies in China: Hier bewerten nur 18 Prozent der deutschen Unternehmen ihre aktuelle Lage als gut, dennoch wollen über ein Viertel (26 Prozent) ihre Investitionen auswei-ten – deutlich mehr als noch im Frühjahr. Dies geschieht zum einen, weil der Marktzugang an lokale Produktion gebunden wird, aber auch, um die beträchtliche Innovationskraft und Roh-stoffzugänge Chinas für die Positionierung des Unternehmens im globalen Wettbewerb zu nutzen.
Quelle und ausführlicher Bericht: DIHK
Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen „Hauptzollamt …“
Auf Grund des seit dem 09.10.2025 erfolgenden IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP) ist bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle anzugeben in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“.
Beispiel:
Bankverbindung
Kontoinhaber: Hauptzollamt Musterstadt
Institut: Bundesbank
IBAN: DE12 1234 1234 1234 1234 12
Die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle ist zu finden im Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle. Daraus ist nur die Bezeichnung des Hauptzollamts für die Angabe des Kontoinhabers zu entnehmen. Zusätzliche Angaben wie Dienstort etc. dürfen dabei nicht in den Überweisungsträger zum Kontoinhaber übernommen werden.
Originalmeldung: info-atlas-release1012_20251001_084225tln.pdf
Quelle DIHK
China: Verschärfung Exportkontrollen
China hat bestehende Exportkontrollen für seltene Erden verschärft und seinen Zugriff auf globale Wertschöpfungsketten massiv erweitert. Das Handelsministerium veröffentlichte am 09.10.2025 zwei Anordnungen mit detaillierten Regelungen: Dokument 61 zu Exportkontrollen auf im Ausland verwendete seltene Erden und Dokument 62 zu Exportkontrollen für Technologien im Zusammenhang mit seltenen Erden.
- Auch für Produkte, die in Drittländern hergestellt werden und Selten-Erd-Anteile aus China enthalten, müssen beim Weiterexport Exportlizenzen eingeholt werden. Das Handelsministerium begründet den Schritt mit der nationalen Sicherheit: Seit einiger Zeit würden seltene Erden aus China direkt oder nach Verarbeitung im Ausland weiter transferiert und „in sensiblen Bereichen wie militärischen Anwendungen“ eingesetzt. Die extraterritorialen Vorschriften treten am 1. Dezember in Kraft, während die übrigen sofort gelten.
- Künftig sollen schon Produkte mit einem Wertanteil an seltenen Erden von 0,1 Prozent von den Exportkontrollen betroffen sein. Dies gilt auch bei der Verarbeitung und dem anschließenden Weiterexport bestimmter Güter zwischen Drittländern. Wie umfassend und konsequent diese extrem weitgehenden Beschränkungen in der Praxis gehandhabt werden sollen, ist noch unklar.
- Für die Halbleiterwirtschaft erlässt China spezifische Exportkontrollen. Exportanträge aus China für die Nutzung seltener Erden in fortschrittlichen Halbleitern sollen nur nach Einzelfallprüfung genehmigt werden. Dies gilt unter anderem für Chips mit einer Strukturbreite von 14 Nanometern oder weniger, die etwa in Smartphones oder KI-Chipsätzen verwendet werden.
- Für Exporte von seltenen Erden aus China, die in Militärgüter eingebaut werden sollen, gilt künftig ein generelles Verbot. Vorgaben hinsichtlich des Exports für Dual-Use-Güter werden verschärft. Gegen 14 Organisationen, vor allem US-Unternehmen, verfügt China spezifische Beschränkungen. Zudem nimmt das Land weitere seltene Erden in sein Exportkontrollregime auf: Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium sowie verwandten Materialien sind künftig auch eingeschlossen.
Quelle: DIHK
Kombinierte Nomenklatur (KN) 2026 veröffentlicht
Die neue KN wurde Ende Oktober 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die überarbeitete KN betrifft die Struktur sowie die Anmerkungen und Fußnoten und führt neue Codes ein.
Im Bereich der Wareneinreihung gibt es mehrere Neuerungen. So wurden unter anderem neue Unterpositionen für NMC- und LFP-Batteriematerialien im Kapitel 28 sowie für künstlichen Grafit und PV-Wafer im Kapitel 38 eingeführt. In den Kapiteln 73 und 84 wurden zudem Türme und Blätter für Windkraftanlagen sowie Rotoren und Statoren für Wasserturbinen ergänzt. Künftig umfasst Kapitel 85 H2-Brennstoffzellen-Generatoren, MPP-Wechselrichter, Separatorfolien und gestapelte Zell-Baugruppen.
Darüber hinaus wurden verschiedene Präzisierungen vorgenommen, etwa bei Maßeinheiten, Wortlauten und der Platzierung von Fußnoten. Auch die Einreihung halogenierter Ethylen-/Propylen-Mischungen im TARIC-Anhang wurde korrigiert. Im Zuge der HS-Harmonisierung entfällt außerdem Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95, die bisher die Einordnung von „Weihnachtsartikeln” regelte.
Quelle: AWA Außenwirtschaftsakademie
USA: Deutsche Maschinenbauer verzweifeln an neuen Zollvorschriften
Bürokratie, Währungsverluste und sinkende Nachfrage belasten das Geschäft. Doch bei den Zöllen gilt: Je spezieller das Produkt, desto eher tragen die Kunden die Mehrkosten.
Nach der Einigung im Zollstreit zwischen den USA und der EU herrscht in vielen deutschen Maschinenbausparten Niedergeschlagenheit. Ein Zolltarif von 15 Prozent verteuert nicht nur deutsche Produkte, sondern bringt auch erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. Große Maschinen bestehen aus Tausenden von Einzelteilen. Für jede Schraube müssen beim Lieferanten Wert und Ursprung angefragt sowie der exakte Metallgehalt angegeben werden. Für manch einen Mittelständler rechnet sich das US-Geschäft nicht mehr, etwa für den Landmaschinenhersteller Krone. Er kündigte im September 2025 an, seine Lieferungen in die USA vorerst zu stoppen.
Hinzu kommt: Seit dem Frühjahr 2025 hat der Dollar rund 10 Prozent gegenüber dem Euro verloren, ein weiterer Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter. Auch anteilige Zölle von bis zu 50 Prozent auf Aluminium und Stahl verteuern Maschinen zusätzlich – laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sind bis zu 40 Prozent der deutschen Maschinenexporte davon betroffen.
Die Folge: Zwischen Januar und Juli 2025 sanken die deutschen Maschinenexporte in die USA um 10 Prozent. Besonders stark eingebrochen ist die Nachfrage nach Land- und Baumaschinen sowie Fördertechnik.
Andere Firmen sehen die Lage weniger dramatisch, zumal nicht sämtliche durch die Zölle hervorgerufenen Mehrkosten vom Hersteller getragen werden müssen. Im Prinzip gilt: Wenn das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts hoch ist und es keine oder nur wenige amerikanische Hersteller gibt, stehen die Chancen gut. Und die Zölle können einfach an die Kunden durchgereicht werden.
Generelle Aussagen, wie sehr die Zölle den Maschinenbau belasten, lassen sich demnach kaum treffen. Wohl aber zeichnet sich für die allermeisten Firmen ab, dass der Aufbau von Produktion in den USA kein gangbarer Weg zur Umgehung der Zölle ist. In vielen Nischen lohnt sich dieser Schritt nicht, da das Absatzpotenzial zu gering ist. Zudem herrscht in den USA ein ausgeprägter Fachkräftemangel im technisch-industriellen Bereich; die Löhne für Fachkräfte liegen über dem deutschen Niveau. Viele Importe bleiben daher trotz der Zölle preisgünstiger als lokal gefertigte Produkte.
Quelle und ausführlicher Bericht: gtai
Webcode: N1761