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IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 09|2025

Erschienen am 23.07.2025

Bulgarien: Euro-Einführung zum 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Euro offizielles Zahlungsmittel in Bulgarien und ersetzt den bulgarischen Lew zum festen Wechselkurs von 1 Euro = 1,95583 Lew. Bulgarien wird damit das 21. Mitglied der Eurozone. Mit dem Beschluss der EU-Finanzminister vom 8. Juli 2025 beginnt eine umfassende Übergangsphase. In den kommenden Monaten bereitet sich das Land intensiv auf die Währungsumstellung vor. Vorgesehen sind unter anderem eine doppelte Preisauszeichnung in Lew und Euro – ab August 2025 bis Ende 2026 – sowie die technische Anpassung von Bankautomaten, Kassensystemen und weiteren Zahlungsinfrastrukturen.

Die wirtschaftliche Bedeutung Bulgariens für Deutschland ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen: Mit einem Handelsvolumen von 12,4 Milliarden Euro im Jahr 2024 wurde ein neuer Rekord erzielt. Bulgarien ist damit nach Rumänien Deutschlands zweitwichtigster Handelspartner auf dem Balkan. Seit Anfang 2025 können deutsche Unternehmen von den Vorteilen des vollständigen Beitritts Bulgariens zum Schengenraum profitieren. Die geplante Einführung des Euro als nationales Zahlungsmittel verspricht weitere wirtschaftliche Stabilität.

Weitere Informationen dazu bei gtai.

 

EU: Gegen algerische Handelsbeschränkungen

Am 15.07.2025 hat die EU die Einrichtung eines Streitbeilegungspanels beantragt, um gegen algerische Handels- und Investitionsbeschränkungen vorzugehen, die gegen das EU-Algerien Assoziierungsabkommen verstoßen. Diese Maßnahme folgt wiederholten erfolglosen Verhandlungsversuchen. Im Fokus stehen dabei insbesondere ein Importlizensierungssystem, das in vielen Bereichen einem Importverbot gleichkommt, das komplette Importverbot von Keramikprodukten sowie Beschränkungen für ausländische Investitionen. Das Urteil des Streitbeilegungspanels wird für beide Seiten bindend sein.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://policy.trade.ec.europa.eu/news/eu-launches-arbitration-proceedings-against-algerias-trade-and-investment-restrictions-2025-07-16_en

Quelle: DIHK

EU: Kommission startet Konsultation zu Maßnahmen zum Schutz des EU-Stahlsektors

Die Europäische Kommission hat eine gezielte Konsultation dazu eingeleitet, wie der EU-Stahlsektor vor unlauteren Handelspraktiken und den negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten geschützt werden kann. Die Konsultation läuft bis zum 18. August 2025. Ziel ist es, Fachwissen von sektoralen Interessenträgern einzuholen, um einen wirksamen Ersatz für die derzeitige EU-Schutzmaßnahme für Stahl zu finden, die am 30. Juni 2026 ausläuft. 

EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič erklärte: „Mit dieser Konsultation fordern wir diejenigen, die den Sektor am besten kennen, dazu auf, ihre wertvollen Erkenntnisse auszutauschen. Wir werden weiterhin entschlossen gegen die schädlichen Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken – jetzt und in Zukunft – vorgehen, um die industrielle Stärke Europas zu wahren.“ 

Hintergrund

In ihrem Aktionsplan für Stahl und Metalle

hat sich die Kommission verpflichtet, diesen Legislativvorschlag bis zum dritten Quartal 2025 vorzulegen. 

Die Kommission hat 2019 erstmals die Schutzmaßnahme für Stahl eingeführt, um wirtschaftlichen Schaden für die Stahlhersteller in der EU durch Handelsumlenkungen und steigende Einfuhren zu verhindern. Seitdem hat sie zahlreiche Überprüfungen durchgeführt, darunter Überprüfungen der Funktionsweise, Verlängerung und Anpassung der Maßnahme an die Marktentwicklungen. 

Die derzeitige Schutzmaßnahme für Stahl wurde im Juni 2024 auf Antrag von 14 EU-Mitgliedstaaten um zwei Jahre verlängert. Diese Untersuchung ergab, dass die Schutzmaßnahme weiterhin erforderlich war, um eine bedeutende Schädigung der Stahlindustrie der EU zu verhindern oder zu beseitigen.

Quelle: EU-Kommission

Indonesien: Einigung mit EU auf ein Freihandelsabkommen

Die EU und Indonesien haben nach zehn Jahren Verhandlungen eine politische Einigung über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen erzielt. Die Einigung wurde bei einem Treffen in Brüssel zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem indonesischen Präsidenten Prabowo Subianto erzielt. Ziel des Abkommens ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen deutlich zu vertiefen und neue Perspektiven für beide Seiten zu schaffen.

Besonders im Fokus stehen die Sicherung stabiler Lieferketten für kritische Rohstoffe sowie die Förderung einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen Entwicklung. Branchen wie die Landwirtschaft, die Automobilindustrie und der Dienstleistungssektor werden vom erweiterten Marktzugang profitieren. Indonesien ist zwar die größte Volkswirtschaft im ASEAN-Raum, zählt aber derzeit nur zu den fünf wichtigsten Handelspartnern der EU in der Region – dieses Abkommen könnte das deutlich verändern.

Darüber hinaus soll die Partnerschaft auf eine strategische Ebene gehoben werden, mit einer intensiveren Zusammenarbeit in geopolitischen und sicherheitsrelevanten Fragen.

Das Abkommen unterstreicht die gemeinsame Verpflichtung beider Seiten zu Transparenz, Gegenseitigkeit und regelbasierter internationaler Zusammenarbeit – ein klares Bekenntnis zu offenen Märkten und verantwortungsvollem Handel in einer zunehmend fragmentierten Welt.

Die finale Unterzeichnung soll voraussichtlich im dritten Quartal 2025 erfolgen.

Quelle: gtai

Ruanda: Regierung verabschiedet Steuer auf digitale Dienstleistungen

Die steuerlichen Änderungen der ruandischen Regierung sehen unter anderem vor, dass eine Steuer auf digitale Dienstleistungen in Höhe von 1,5 Prozent eingeführt wird. Die Steuer wird auf die Bruttoeinnahmen aus digitalen Dienstleistungen erhoben. Die betroffenen Unternehmen müssen in Ruanda eine wesentliche nationale Präsenz haben. Unerheblich wird es hingegen sein, ob sie in Ruanda einen gesellschaftsrechtlichen Sitz haben.

Betroffen sind vor allem Dienstleistungen, die über eine elektronische Plattform vertrieben werden, herunterladbare digitale Inhalte, Softwareprogramme, Musik, Filme und Online-Spiele.  

Bevor die Steuer von den betroffenen Unternehmen erhoben werden kann, muss das ruandische Finanzministerium zunächst noch eine Verordnung erlassen. Darin muss geregelt werden, welche digitalen Dienstleistungen der Steuer unterliegen sowie was unter einer wesentlichen nationalen Präsenz verstanden wird. Hinzu kommen verwaltungsrechtliche Vorgaben, beispielsweise betreffend die Registrierung von Unternehmen oder Anweisungen für die Steuererklärung.

Quelle: gtai

Ukraine: Neues Instrument zum Wiederaufbau

Die KfW hat auf der Ukraine Recovery Conference am 09. Juli 2025 in Rom im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Konsortialführer den Startschuss für einen neuen europäischen Fonds zum Wiederaufbau der Ukraine gegeben. Das europäische Konsortium besteht aus den Regierungen Deutschlands, Italiens, Polens und Frankreichs, deren Entwicklungsbanken, der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Der gemeinsam initiierte Fonds soll Kapital von privaten Investoren in Höhe von rund einer Milliarde Euro für den Wiederaufbau der Ukraine mobilisieren und direkt in private Investitionsprojekte in strategischen Sektoren der ukrainischen Wirtschaft investieren. Es geht dabei unter anderem um den Wiederaufbau von Energieinfrastruktur, den Ausbau von Wind- und Solarkraft als Ersatz für alte Kohlekraftwerke, industrielle Fertigungsanlagen und digitale Infrastruktur wie Rechenzentren.

Im Rahmen der Fondsstruktur treten die KfW und die anderen öffentlichen Geber als Finanzierer der sogenannten Erstverlusttranche auf. Gemeinsam bringen die Geber hier bis zu 220 Millionen Euro ein und mindern so die Risiken der privaten Investoren. Dieser Betrag beinhaltet je 15 Millionen Euro aus Deutschland, Italien, Frankreich und Polen über deren Förderbanken. Die EIB wird auf Basis einer EU-Garantie 100 Millionen Euro investieren. 60 Millionen Euro stammen aus Zuschüssen der EU, die über die KfW und die italienische Förderbank Cassa dei Depositi e Prestiti (CDP) in den Fonds eingebracht werden.

Auf dieser Basis soll der Fonds weiteres Kapital von privaten Investoren einwerben. Die geplante Zielgröße ist 500 Millionen Euro im Jahr 2026. Sofern sich die Sicherheitslage verbessert, soll das Zielvolumen bis 2027/2028 auf eine Milliarde Euro anwachsen.

Über die Bereitstellung von Eigenkapital ermöglicht der Fonds als Ankerinvestor Projektgesellschaften und Unternehmen, weiteres Eigen- und Fremdkapital auf Projektebene einzuwerben. Der Fonds wird bei einem Fondsvolumen von einer Milliarde Euro rund sechs bis sieben Milliarden Euro an Investitionen ermöglichen.

Es wird über ein Markterkundungsverfahren angestrebt, den besten Fondsansatz am Markt bis Ende 2025 auszuwählen. Erste Investitionen sollen ab der zweiten Jahreshälfte 2026 getätigt werden.

Quelle: KfW

UK: Guidance für Nicht-UK-Unternehmen

Website gibt einen Überblick über die britischen Sanktionen und Hinweise zu effektiver Sanktions-Compliance. Am 27. Juni 2025 wurden auf der Website des britischen Foreign, Commenwealth & Development Office neue Hinweise für nicht britische Unternehmen zur Einhaltung von britischen Sanktionen gegen Russland veröffentlicht.

Quelle: DIHK

 

EU: 18. Sanktionspaket gegenüber Russland beschlossen

Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland beschlossen.

Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des 18. Sanktionspakets zählen:

  • Die Absenkung der Ölpreisobergrenze von 60 auf 47,6 US-Dollar pro Barrel sowie die Einführung eines dynamischen Anpassungsmechanismus zur besseren Durchsetzung.
  • Ein umfassendes Hafen- und Dienstleistungsverbot für 105 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte – darunter erstmals auch gegen einen Kapitän und einen Betreiber eines internationalen Flaggenregisters.
  • Die Aufnahme von 14 Personen und 41 Organisationen in die Sanktionsliste – darunter Unternehmen aus Russland, China, der Türkei und Indien
  • Ein Importverbot für raffinierte Produkte aus russischem Rohöl aus Drittstaaten (mit Ausnahmen für Kanada, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und die USA).
  • Ein vollständiges Transaktionsverbot für die Pipelines Nord Stream 1 und 2, einschließlich eines Verbots der Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Damit wird die Fertigstellung, Wartung, der Betrieb sowie jede zukünftige Nutzung der Pipelines verhindert.
  • Finanzsanktionen gegen 22 zusätzliche russische Banken sowie neue Maßnahmen gegen Drittstaatenbanken und Krypto-Dienstleister, die Sanktionen unterlaufen oder Russlands Krieg unterstützen.
  • Zur Einschränkung der militärischen Fähigkeiten Russlands verhängt die EU weitere umfassende Sanktionen gegen Zulieferer des russischen militärisch-industriellen Komplexes – darunter drei in China ansässige Unternehmen, die Güter für den Einsatz auf dem Schlachtfeld liefern. Auch acht Unternehmen aus dem belarussischen Rüstungssektor, die Russland unterstützen, wurden sanktioniert.
  • Zur Einschränkung der militärischen Fähigkeiten Russlands verhängt die EU weitere umfassende Sanktionen gegen Zulieferer des russischen militärisch-industriellen Komplexes – darunter drei in China ansässige Unternehmen, die Güter für den Einsatz auf dem Schlachtfeld liefern. Auch acht Unternehmen aus dem belarussischen Rüstungssektor, die Russland unterstützen, wurden sanktioniert.
  • 26 neue Unternehmen unterliegen strengeren Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, insbesondere für Technologien, die Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor stärken könnten. Elf dieser Unternehmen stammen aus Drittstaaten außerhalb Russlands – sieben aus China und Hongkong sowie vier aus der Türkei – und waren an der Umgehung von Exportbeschränkungen beteiligt, etwa im Zusammenhang mit Drohnentechnologie.
  • Neue Exportverbote im Wert von über 2,5 Milliarden Euro, u. a. für CNC-Maschinen und chemische Vorprodukte für Raketentreibstoffe sowie die Listung weiterer 26 militärrelevanter Unternehmen.
  • Zudem wird das bestehende Transitverbot über russisches Territorium auf ausgewählte wirtschaftlich kritische Güter für Bau und Transport ausgeweitet.
  • Die Erweiterung der Maßnahmen gegen Belarus umfasst unter anderem ein Waffenembargo sowie neue Finanzsanktionen.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Quelle: DIHK

 

Kenia: Ursprungszeugnis wird Pflicht ab 01.07.2025

Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) hat bestimmt, dass ab dem 1. Juli 2025 für alle nach Kenia eingeführten Sendungen ein von einer zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, COO) erforderlich ist.

Dies stellt eine Änderung gegenüber der früheren Praxis dar, bei der Ursprungszeugnisse nur für Waren im Rahmen von Präferenzabkommen erforderlich waren, um den Ursprung zu bestimmen und Zollvergünstigungen zu gewähren.

Anforderungen und Hinweise:

Eine zuständige Behörde ist eine Regierungsbehörde oder eine offiziell benannte Stelle im Ausfuhrland, die zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen befugt ist.

Ein Ursprungszeugnis ist gültig, wenn es die folgenden Angaben enthält:

1. Name und Anschrift des Ausführers;

2. Name und Anschrift des Einführers;

3. Ursprungshafen;

4. Genaue Beschreibung der Waren;

5. Menge der Waren;

6. Ursprungsland; und

7. Bestimmungsland.

Übergangsmaßnahmen:
Um die Abfertigung von Waren gemäß dieser neuen Vorschrift zu erleichtern, räumt die KRA hiermit ein begrenztes Zeitfenster bis zum 30. September 2025 ein, um den Importeuren Zeit zu geben, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK

USA: Zoll-Einigung mit EU

 Am 27. Juli 2025 einigten sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump darauf, dass die meisten der US-Importe aus Europa künftig mit 15 Prozent verzollt werden sollen. 

"Die deutsche Wirtschaft kann vorerst durchatmen", kommentiert Helena Melnikov die Vereinbarung: "Die Gefahr einer Eskalation im Handelsstreit mit den USA ist abgewendet." 

Für viele Unternehmen sei das "eine dringend benötigte Atempause", so die DIHK-Hauptgeschäftsführerin. "Die EU stand unter erheblichem Druck, hat aber mit der Einigung Schlimmeres verhindert. Doch der Deal hat seinen Preis, und dieser Preis geht auch zulasten der deutschen und europäischen Wirtschaft."

Viele Details blieben noch unklar, sagte sie – "insbesondere, wie die angekündigten Energieimporte und Investitionszusagen in der Praxis umgesetzt werden sollen". Klar sei dagegen: "Die USA sind und bleiben ein attraktiver Markt. Deutsche Unternehmen investieren dort aus unternehmerischer Überzeugung, nicht aus politischem Kalkül. Was sie dafür brauchen, ist Verlässlichkeit, sowohl in der Zollpolitik als auch bei den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen."

Melnikov: "Die Einigung schafft kurzfristig Stabilität, mehr nicht. Es ist nur ein erster Schritt. Jetzt muss die EU weiter mit den USA verhandeln und an einem umfassenden, fairen und zukunftsgerichteten Handelsabkommen arbeiten." Gleichzeitig seien Bundesregierung und EU-Kommission gefordert, die richtigen Schlüsse zu ziehen, mahnt sie: " Wir brauchen wettbewerbsfähige Standortbedingungen, verlässliche Politik, gezielte Investitionsanreize und vor allem mehr Tempo und weitere Freihandelsabkommen."
Schließlich gingen fast 90 Prozent der deutschen Exporte in andere Weltregionen, erinnert die DIHK-Hauptgeschäftsführerin. "Gerade in Märkten wie Südamerika, Asien und Australien liegt enormes Potenzial. Das Mercosur-Abkommen muss endlich ratifiziert, die Verhandlungen mit Indien, Indonesien und Australien mit Nachdruck weitergeführt werden. Eine exportstarke Volkswirtschaft wie Deutschland braucht mehr denn je offene Märkte, nicht neue Hürden."

Quelle: DIHK

WTO veröffentlicht World Tariff Profiles

Neben den länderübergreifenden Vergleichen befasst sich der diesjährige Bericht mit dem Prinzip der Meistbegünstigung (MFN).

Die Publikation "World Tariff Profiles 2025fasst sämtliche Informationen zu tarifären und nichttarifären Maßnahmen von rund 170 Ländern und Zollgebieten zusammen.

Auf den ersten Seiten wird ein länderübergreifender Vergleich vorgenommen. Dieser zeigt die durchschnittlich gebundenen Zollsätze, die tatsächlich angewandten Zollsätze und die einzelnen Import- und Exportvolumina.

Die folgenden Kapitel geben einen Überblick über tarifäre und nichttarifäre Maßnahmen der einzelnen Volkswirtschaften, einschließlich gebundener und angewandter Zölle (allgemein und nach Produktgruppen), der wichtigsten Handelspartner sowie nichttarifärer Maßnahmen wie zum Beispiel Antidumping- und Schutzmaßnahmen.

Der diesjährige Schwerpunkt liegt auf dem Prinzip der Meistbegünstigung (MFN) – einem Grundpfeiler des multilateralen Handelssystems, nach dem alle Handelspartner gleich behandelt werden sollen. Der diesjährige Bericht untersucht den weltweiten Warenhandel unter dem MFN-Prinzip und analysiert aktuelle Zollmaßnahmen sowie den Einsatz von Präferenzzöllen im Kontext zunehmender Handelsabkommen. Mithilfe umfassender WTO-Daten bewertet die Studie die Nutzung von Präferenzbehandlungen. Die Ergebnisse zeigen Unterschiede im MFN-Handelsanteil je nach Land und Produktgruppe, was die Bedeutung des multilateralen Handelssystems unterstreicht. Trotz neuer handelspolitischer Maßnahmen erfolgt rund 74  Prozent des Welthandels weiterhin auf MFN-Basis.

Quelle: gtai

Webcode: N1585