IHK-InfoLetter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 05 | 2025
Mit unserem Info-Letter „Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe“ informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt.
Wir stellen für Sie sorgfältig ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der EU zusammen – mit dem Ziel, Sie gezielt bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu unterstützen.
Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise zu Veranstaltungen und Angeboten unseres Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt.
Wissenswertes aus der METROPOLREGION
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Die Agentur für Erneuerbare Energien e. V. zeichnet die Stadt Nürnberg als „EnergieKommune des Monats Oktober 2025“ aus. Nürnberg setzt konsequent auf erneuerbare Energien und nachhaltige Mobilität.
„Wir als Stadt Nürnberg freuen uns sehr, die Auszeichnung ‚EnergieKommune des Monats‘ zu erhalten“, sagt Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesundheit. „Der Strombedarf der Stadt wächst, nicht zuletzt aufgrund der Elektromobilität, die künftig eine noch größere Rolle spielen wird. Um diesen Bedarf nachhaltig zu decken, setzen wir auf den Ausbau regionaler Stromerzeugung. Auf dem Stadtgebiet bietet insbesondere die Photovoltaik enormes Potenzial.“
Schon heute stammen große Teile der Energieversorgung aus Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie. Bis 2035 soll die Stadtverwaltung klimaneutral arbeiten, bis 2040 die gesamte Stadt. Grundlage sind ehrgeizige Stadtratsbeschlüsse und das im Juli 2025 verabschiedete Klimaschutzpaket. Erneuerbare Energien sind für das Erreichen dieser Ziele eine Schlüsseltechnologie.
Bei städtischen Neubauten ist Photovoltaik Standard. Bestandsgebäude werden nach und nach nachgerüstet. Über die Solarinitiative bietet die Stadt kostenlose Beratungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen an. 2024 konnte damit der Strombedarf von rund 23.200 Haushalten gedeckt werden.
Auch auf den Dächern der NürnbergMesse und am Flughafen wird im großen Stil Solarstrom erzeugt: An diesen Orten spart die Stadt jährlich etwa 4.900 Tonnen CO2. Ein kostenloser SolarGründachCheck ergänzt das Angebot.Ein BiomasseHeizkraftwerk verwertet jährlich rund 55.000 Tonnen Grünschnitt. Knapp 30 Prozent der Nürnberger Fernwärme stammen bereits aus nichtfossilen Quellen. Die NErgie investiert in neue Technologien, etwa Wasserstofffähige Gasturbinen und eine Großwärmepumpe im Klärwerk, die künftig Wärme für bis zu 5.000 Haushalte liefern soll. Auch die Nutzung der Tiefengeothermie wird geprüft.
Beim Verkehr setzt Nürnberg stärker auf umweltfreundliche Transportmittel. Das bedingt den Ausbau von Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr. Oberbürgermeister Marcus König betont: „Um die Klimaneutralität zu erreichen, muss der Mobilitätsbereich, der rund ein Viertel der städtischen Emissionen verursacht, entscheidend beitragen. Wir bauen den ÖPNV und das Radwegenetz aus, sorgen für mehr Fußverkehrsfreundlichkeit und sichtbares Carsharing – alles Maßnahmen, um den Anteil des Umweltverbundes am Verkehrsaufkommen bis 2030 auf 68 Prozent zu steigern.“
Schon heute fahren 123 Busse elektrisch, hinzu kommen 2.500 Leihräder, 80 E-Bikes und mehrere Lastenräder. Bis 2030 entsteht ein 135 Kilometer langes Radvorrangroutennetz, das für 80 Prozent der Bevölkerung gut erreichbar ist. Auch die Stadtteile sollen durch neue Fußgängerbereiche, breitere Gehwege und mehr Grün noch lebenswerter werden. Der Fußverkehr erhält so eine höhere Priorität – von dieser „Bewegungsenergie“ profitieren Menschen, die Umwelt und auch das (Stadt-)Klima.
Quelle: Pressemitteilung Stadt Nürnberg
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Ein Drittel der bayerischen Unternehmen (32 Prozent) sieht seine Wettbewerbsfähigkeit am Standort Bayern durch die Energiewende gefährdet, teilt der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) mit.
Laut BIHK-Energiewende-Barometer bleibt einer der größten Kritikpunkte der Wirtschaft der hohe Strompreis. Ihn werten 62 Prozent der Befragten als negativen Faktor für Investitionen.
„Widersprüche der Energiewende überfordern auf Dauer viele Unternehmen“
„Die Widersprüche der Energiepolitik überfordern auf Dauer viele Betriebe, besonders in der Industrie”, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. „Trotz aller politischen Zielvorgaben gibt es keinen verlässlichen Konstruktionsplan für die Energiewende. Der Zuwachs der erneuerbaren Energien muss sich an den Möglichkeiten des Netzausbaus orientieren. Jede Stromrechnung ist ein Beleg dafür, dass die Kosten davon galoppieren“, so Gößl.„Die Bundesregierung hat zudem die versprochene Senkung der Stromsteuer für alle abgesagt, so dass die bislang schon per Ausnahmeregel begünstigten Industriebetriebe weiter Anträge auf Rückerstattung stellen müssen und bei Mischbetrieben oft unklar ist, ob sie antragsberechtigt sind. Bürokratieabbau sieht anders aus“, sagt der BIHK-Chef.
Fast jeder fünfte Betrieb in Bayern plant oder ist schon dabei, seine Produktion einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern. In der Industrie sind es sogar 42 Prozent. Die hohen Energiepreise und Ausgaben für die Energiewende lassen den Betrieben zudem weniger Spielraum für Investitionen in Innovationen und Produkte.
Andererseits erzeugen fast drei Viertel der befragten Betriebe selbst erneuerbare Energien oder haben dies vor. 81 Prozent der Unternehmen wollen bis spätestens 2045 die Klimaneutralität erreichen. Vor einem Jahr sagten das allerdings noch 85 Prozent. „Viele Firmen packen trotz allem an und investieren in die Energiewende. Dazu sind sie aber mehr denn je auf Planungssicherheit, Fortschritte beim Netzausbau und schnellere Genehmigungsverfahren angewiesen“, sagt Manfred Gößl.
An der seit 2013 jährlich durchgeführten Umfrage haben sich knapp 700 Unternehmen aus allen Branchen beteiligt. Die Ergebnisse sind unter
www.bihk.de erhältlich.Quelle: Pressemitteilung IHK München und Oberbayern
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Die Energiewende, zunehmende Regulierung und technologische Hürden schaffen für kommunale Energieversorger ein Umfeld wachsender Komplexität.
Dies führt zu sinkender Rentabilität und erschwert die Finanzierung von Investitionen sowie Projekten. Kooperationen mit geeigneten Partnern, z.B anderen Energieversorgern oder Unternehmen aus der privaten Wirtschaft, können einen entscheidenden Hebel darstellen – das zeigen die aktuellen Ergebnisse der „Kooperationsstudie Energie 2025“ der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner.
Über 96 Prozent der Befragten bewerten laufende oder abgeschlossene Kooperationen als erfolgreich. Im Fokus stehen dabei vor allem die Bereiche Einkauf und Beschaffung sowie Energieerzeugung.
Für die Studie wurden im Zeitraum von Mai 2025 bis August 2025 bundesweit 81 Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Energieversorgern befragt. Die Zusammensetzung der Teilnehmenden spiegelt die Struktur der deutschen Versorgungslandschaft und liefert wertvolle Einblicke in Chancen, Herausforderungen und Beweggründe für Kooperationen von Energieversorgern.
Als zentrale strategische Ziele nennen die Befragten vor allem die Verbesserung der Rentabilität, die Senkung von Kosten und die Erweiterung des Know-hows. Besonders attraktiv sind dabei Dienstleistungskooperationen, gefolgt von der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Die Ergebnisse bestätigen einen langfristigen Trend: Wie schon in der „Kooperationsstudie“ aus dem Jahr 2013 bleibt eine Fusion für die große Mehrheit weiterhin keine Option.
Bereits erzielte positive Effekte betreffen insbesondere die Prozessoptimierung und Renditesteigerung. Gerade kleinere Energieversorger berichten, durch gemeinsame IT- und Verwaltungsstrukturen Prozesse effizienter gestalten und Renditen verbessern zu können. Weitergehend können durch Kooperationen neue Geschäftsfelder erschlossen und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Mit Blick auf die Zukunft sehen die Befragten vor allem in der Digitalisierung sowie im Vertrieb und Kundenservice große Potenziale. Auch die Wärmewende bleibt ein zentrales Handlungsfeld für Kooperationen.
Damit diese Potenziale ausgeschöpft werden können, identifizert die Studie die entscheidenden Erfolgsfaktoren von Kooperationen: Kommunikation, Vertrauen, klar definierte Zuständigkeiten und Kompetenzbündelung zwischen den Partnern.
Die vollständige Studie kann kostenlos hier heruntergeladen werden.
Quelle: Rödl & Partner
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Die Hetzner Online GmbH hat erfolgreich ihr Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) standortübergreifend für Gunzenhausen, Nürnberg und Falkenstein eingeführt. Ein weiterer Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Infrastruktur. Mit der Eintragung in das EMAS-Register (www.emas-register.de) dokumentiert das Unternehmen nicht nur seine Umweltverantwortung, sondern verpflichtet sich auch zu Transparenz, kontinuierlicher Verbesserung und aktiver Kommunikation. Die obligatorische Validierung durch einen unabhängigen Umweltgutachter bestätigt die hohe Qualität und Glaubwürdigkeit der Umweltleistung.
Als einer der führenden Rechenzentrumsbetreiber Europas setzt Hetzner auf 100 % Ökostrom, energieeffiziente Kühltechnologien, ressourcenschonende Serverproduktion und eine konsequente Kreislaufwirtschaft.Mehr zur EMAS-Umwelterklärung und den Nachhaltigkeitszielen von Hetzner unter: www.hetzner.com/nachhaltigkeit
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken führt das EMAS-Register für Mittel- und Oberfranken und informiert Unternehmen rund um das Thema betriebliches Umweltmanagement. Weitere Informationen finden Sie hier: Umweltmanagement | IHK Nürnberg für Mittelfranken.
IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt
Hetzner online
Veranstaltungsübersicht
Veranstaltungen- BIHK-Webinar: Zu wenig Zeit, zu viele Aufgaben? So finden Sie das passende KI-Werkzeug – oder bauen es selbst
online, 28.10.2025, 10:00 bis 11:30 Uhr - 5. Treffen des IHK-AnwenderClubs „Digitale Produktion“
30.10.2025, 14:00 bis 18:00 Uhr, Siemens AG Gerätewerk Erlangen - 25. Sitzung des IHK-AnwenderClubs „Produkt- und Innovationsmanagment (PIM)“ – Innovationskongress 2025
03.11.2025, 13:45 bis 17:00 Uhr, Messe Nürnberg - Workshop Materialflusskostenrechnung (MFKR)
24.11.2025, 09:00 bis 15:00 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken
Weitere Veranstaltungen aus dem IHK Geschäftsbereich Innovation | Umwelt finden Sie hier.
Wissenswertes aus BAYERN
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Studie "Effizienz zahlt sich aus - Zahlen, Daten, Fakten zur Ressourceneffizienz in Bayern" aktualisiert
Neben Zahlen, Daten, Fakten zur Ressourceneffizienz verschiedener Branchen in Bayern und Rohstoffen für die bayerische Wirtschaft, werden auch Zukunftsszenarien in der Studie des Ressourceneffizienz-Zentrums Bayern (REZ) aufgezeigt.
Die Studie "Effizienz zahlt sich aus - Zahlen, Daten, Fakten zur Ressourceneffizienz in Bayern" wirft einen umfassenden Blick auf die Rohstoffnutzung und die Effizienzpotenziale in Bayern. Sie beleuchtet Entwicklungen und Trends zu wichtigen bayerischen Branchen und zur Entwicklung des Rohstoffbedarfs. Eine effizientere Nutzung von Rohstoffen und damit eine gesteigerte Ressourceneffizienz kann erhebliche Vorteile mit sich bringen: Kosteneinsparungen, eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und eine reduzierte Abhängigkeit von Rohstoffmärkten und Preisschwankungen. Diese Aspekte sind entscheidend für Unternehmen, die die Kreislaufwirtschaft fördern und vorhandene Potenziale optimal nutzen möchten. Besonders im Fokus der Erhebung stehen abiotische Schlüsselrohstoffe wie Aluminium, Eisen und Stahl – essenzielle Materialien für die Wirtschaft und Zukunftstechnologien in Bayern. Die Studie bietet zudem einen Ausblick auf verschiedene Zukunftsszenarien von fünf bayerischen Leitbranchen wie dem Fahrzeug- oder Maschinenbau.
Unter www.bestellen.bayern.de können Sie die Studie downloaden.REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de
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Energie-Atlas Bayern inhaltlich erweitert
Inhaltlich wurde das Angebot des Enerige-Atlas Bayern erweitert: Aktuelle Themen wie Gewässerthermie oder Genehmigungsfragen bei der Planung von Windenergie- und PV-Anlagen sind nun noch leichter abrufbar.
Mit dem Relaunch wird der Zugang zu Daten, Karten und Praxisbeispielen rund um die Energiewende in Bayern noch einfacher und intuitiver. Der überarbeitete Energie-Atlas bietet eine moderne Oberfläche und eine verbesserte Navigation, die den Weg zu Themen und Kartendarstellungen deutlich vereinfacht. Eine neue Karten-Vorschau erleichtert die Auswahl relevanter Inhalte. Beliebte Werkzeuge – etwa die Datenrecherche oder die 3D-Analyse für Windenergie und Photovoltaik – sind jetzt noch leichter zu finden. So lassen sich Informationen zum Stand der Energiewende in Gemeinden, Landkreisen und Regierungsbezirken mit wenigen Klicks abrufen.
Der Energie-Atlas Bayern wird im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom Ökoenergie-Institut Bayern am Bayerischen Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt. Er bietet umfassende Informationen, Karten und Werkzeuge zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Energiewende.
Quelle: StMWi
Wissenswertes aus DEUTSCHLAND
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 06.10.2025 ein vorbereitendes Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 (kurz: Vorverfahren 2026) des Förderprogramms CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) gestartet. Das Programm soll Investitionen in zukunftsfähige CO2-arme Produktionsverfahren unterstützen. Hierfür können sich insbesondere auch CCU/S-Projekte in diesem Vorverfahren beteiligen. Nun haben interessierte Unternehmen bis zum 1. Dezember 2025 Zeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum Gebotsverfahren 2026 zu stellen.
Das vorbereitende Verfahren dient dazu, alle notwendigen Informationen für eine sachgerechte Ausgestaltung des darauffolgenden Gebotsverfahrens 2026 zu gewinnen, das wir Mitte kommenden Jahres starten wollen. Mit der Neuauflage des Vorverfahrens stellen wir sicher, dass sich alle Unternehmen aus dem energieintensiven Bereich mit aktuellen Projekten am nachfolgenden Gebotsverfahren beteiligen können.
Eine Teilnahme am vorbereitenden Verfahren sowie die vollständige und fristgerechte Übermittlung der angeforderten Informationen sind Voraussetzungen für eine Zulassung zum Gebotsverfahren 2026 (vgl. Nummer 8.6(b) FRL KSV). Eine Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren, dem ersten vorbereitenden Verfahren oder dem ersten Gebotsverfahren ersetzen die Teilnahme am Vorverfahren 2026 nicht: Jeder, der am Gebotsverfahren 2026 teilnehmen möchte, muss am Vorverfahren 2026 teilnehmen. Unternehmen, die bereits am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2024 (BAnz AT 29.07.2024 B1) teilgenommen haben, können einfach am Vorverfahren 2026 teilnehmen: es genügt eine Bestätigungserklärung. Die Verfahrensregeln für das Vorverfahren 2026 wurden am 06.10.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mögliche Veranstaltungstermine zum Thema:
- 28.10.2025, von 10 Uhr bis 11 Uhr
Fokusthema „Anpassungsmöglichkeiten und Flexibilitäten“
Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/5871667420331498070 - 04.11.2025, von 10 Uhr bis 11 Uhr
Fokusthema „Referenzsysteme und –anlagen“
Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/6120431926269817437
Auf der Website https://www.klimaschutzvertraege.info finden Sie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, die bis zum Ablauf des 1. Dezember 2025 einzureichenden Unterlagen sowie eine aktualisierte Version des Handbuchs für das Förderprogramm. Fragen zum Vorverfahren 2026 können Sie gerne an fragen@klimaschutzvertraege.info stellen.
Den Entwurf der Regeln des Förderprogramms für das Gebotsverfahren 2026 finden Sie ebenfalls aufunserer Website. Anpassungen der Förderrichtlinie werden derzeit geprüft. Wir möchten daher alle Industrieunternehmen dazu ermutigen, mit ihren großen Dekarbonisierungsvorhaben am Vorverfahren 2026 teilzunehmen. Nur wenn wir Ihre Vorhaben kennen, können wir das Förderprogramm passgenau ausgestalten. Sollten Sie Fragen dazu haben, ob Ihr Vorhaben prinzipiell für einen CO2-Differenzvertrag (Klimaschutzvertrag) in Betracht kommt, kontaktieren Sie uns gerne unter fragen@klimaschutzvertraege.info!
Aktuell steht die Durchführung des Gebotsverfahrens 2026 unter Haushaltsvorbehalt. Auch bedarf die Durchführung des Gebotsverfahrens 2026 einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Wir starten das Vorverfahren aber bereits jetzt, um einen schnellen Start des Gebotsverfahrens im kommenden Jahr gewährleisten zu können.
Quelle: BMWE
- 28.10.2025, von 10 Uhr bis 11 Uhr
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Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz)
Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms. Es entspricht ferner dem Auftrag des Koalitionsvertrages, „den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft [zu] beschleunigen“.Wasserstoff kommt eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung zu: Wo eine direkte Elektrifizierung einzelner Wirtschaftsbereiche nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, kann Wasserstoff als Energieträger eingesetzt werden. Wasserstoff ist zudem ein essenzieller Grundstoff für die chemische Industrie.
Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes ist es, relevante Zulassungs- und Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu machen. Das Gesetz nimmt die gesamte Wasserstoff-Lieferkette – Herstellung, Import, Speicherung und Transport von Wasserstoff – in den Blick: Das Gesetz erfasst insbesondere Elektrolyseure, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und -leitungen. Zur Dekarbonisierung des Schiff- und Luftverkehrs werden ferner Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst.
Das Gesetz sieht spezifische Instrumente vor, die die Verfahren massiv beschleunigen. Dazu zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird.
Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz legt fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit kommt Wasserstoffinfrastrukturprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. Belange der öffentlichen Wasserversorgung (insbesondere des Trinkwasserschutzes) und des Wasserhaushalts bleiben hierbei gewahrt.
Die Bundesregierung hat zudem bereits weitreichende Beschleunigungen für Wasserstoffspeicher im Geothermie-Beschleunigungsgesetz am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen.
Quelle: BMWE
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Entwicklung effizienter Klimastrategien für internationalen Industriekonzern
Im Rahmen eines wegweisenden Projekts unterstützte ein Konsortium aus dem Fraunhofer-Verbund Produktion einen international tätigen, familiengeführten Konzern mit Sitz in Deutschland bei der Entwicklung einer zukunftsorientierten Dekarbonisierungsstrategie für die gesamte Wertschöpfungskette.
Als Hersteller von Elektrogeräten steht das Unternehmen vor der Herausforderung, seine Emissionen in allen drei Scopes systematisch zu reduzieren. Hierbei handelt es sich um ein komplexes Vorhaben, das durch eine strategisch und ökonomisch fundierte Herangehensweise durch die Fraunhofer-Institute für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik IPK, für Produktionstechnik und Automatisierung IPA und für Schicht- und Oberflächentechnik IST begleitet wurde.
Kern des Projekts war die Entwicklung effektiver und effizienter Dekarbonisierungsstrategien für verschiedene Zukunftsszenarien. Dabei wurden über 50 konkrete Einzelmaßnahmen identifiziert, deren Emissionsvermeidungskosten berechnet und in Vermeidungskostenkurven (Marginal Abatement Cost Curves, MACCs) strukturiert. Diese ermöglichen eine klare Priorisierung nach Kosteneffizienz und Emissionsreduktionspotenzial.
Eine besondere Herausforderung stellte die Beschaffung praxisnaher und belastbarer Daten dar, insbesondere für emissionsintensive Vorprodukte und Prozesse entlang der Lieferkette. Das Fraunhofer-Team konnte diese durch gezielte Befragungen von Herstellern und Unternehmen zusammentragen, ergänzt durch eine umfassende Recherche in Fachveröffentlichungen, Datenbanken und Studien. So wurde sichergestellt, dass die Bewertung der Maßnahmen auf einer realitätsnahen und richtungssicheren Datengrundlage basierte. Zusätzlich wurden Maßnahmen und Daten den jeweiligen Fachexperten des Konzerns präsentiert und gemeinsam validiert. Auf diese Weise entstand eine strukturierte Vorgehensweise, die sich auch auf andere Unternehmen und Branchen übertragen lässt.
Um die Entwicklung robuster Strategien zu ermöglichen, entwickelte Fraunhofer zudem drei Zukunftsszenarien, die unterschiedliche Entwicklungspfade der Rahmenbedingungen kommender Jahre auf Basis von wissenschaftlichen Prognosen abbilden; etwa in Bezug auf CO₂-Preise im EU-Emissionshandel, Preisentwicklungen fossiler und erneuerbarer Energieträger sowie potenzielle Angebotsengpässe bei alternativen Materialien und Technologien. Ergänzend wurde die potenzielle Zahlungsbereitschaft der firmeneigenen Kunden für dekarbonisierte Produkte modelliert. Die Szenarien beeinflussen dabei maßgeblich sowohl die Vermeidungskosten als auch die erreichbaren Reduktionspotenziale und ermöglichen so eine differenzierte Bewertung der Dekarbonisierungsoptionen unter verschiedenen Rahmenbedingungen.
Das Ergebnis: Für jedes Szenario konnten maßgeschneiderte Dekarbonisierungsstrategien mit Empfehlungen für Klimaziele je Emissionskategorie, einer Auswahl und Priorisierung von Einzelmaßnahmen, konkreten Gesamtkosten, zeitlicher Einordnung in einer Roadmap und zuständigen Verantwortlichkeiten abgeleitet werden. So verfügt der Konzern über eine belastbare Entscheidungsgrundlage, um auch unter Unsicherheit eine effiziente und wirtschaftlich tragfähige Klimastrategie entlang der Wertschöpfungskette umzusetzen. Besonders spannend: Bis zu 20 Prozent der Zielerreichung kann durch Maßnahmen erreicht werden, welche sogar Kosten reduzieren. Ein "kostenneutraler" Reduktionsplan (d.h. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen durch Maßnahmen gleichen sich aus) reicht bei günstigen Rahmenbedingungen zu einer Emissionsreduktion von über 25 Prozent, was den ambitionierten Anforderungen der Science Based Targets Initiative (SBTi) entspricht. In absoluten Zahlen könnten so bis 2030 mehr als eine Million t CO2eq pro Jahr kostenneutral eingespart werden.
Das Projekt zeigt, wie Fraunhofer wissenschaftlich fundierte Methoden mit einem tiefen Verständnis industrieller Abläufe und technischer Systemkenntnis verbindet. Die entwickelten Strategien basieren nicht nur auf belastbaren Daten und analytischer Sorgfalt, sondern berücksichtigen auch wirtschaftliche Machbarkeit und betriebliche Realität. So entstehen Ergebnisse, die strategisch anschlussfähig sind und sich auf andere Unternehmen übertragen lassen – ein zentraler Anspruch an angewandte Forschung mit praktischem Nutzen.
Kontakt: nachhaltigkeit@produktion.fraunhofer.de
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nachhaltige-produktion.fraunhofer.de/.
Quelle: DIHK
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Gemeinsam mit der dena und dem Wuppertal Institut haben die Klimaschutz-Unternehmen ein Impulspapier zu Kreislaufwirtschaft veröffentlicht mit Fokus auf die Stahl-, Zement- und Kunststoffbranche als drei energieintensive Industrien.
Eingeflossen sind Erfahrungen vom Kunststoffverarbeiter Pöppelmann und ZINQ, die Stahlteile verzinken und gegen Korrosion schützen. Beide Unternehmen arbeiten bereits mit zirkulären Geschäftsmodellen und machen mit beim Kooperationsprojekt Wege zum zirkulären Geschäftsmodell von Klimaschutz-Unternehmen und der Universität Kassel.
Das Impulspapier zeigt politische und wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten, die Industrieunternehmen dabei unterstützen, ihre THG-Emissionen zu senken, Ressourcen effizienter zu nutzen und ihre Resilienz zu stärken. Es zeigt auch, welche Maßnahmen für ein Sofortprogramm für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie besonders wichtig wären. Hier gibt es das Papier zum Download.
Quelle: DIHK
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BMUKN und UBA begrüßen Erleichterungen für Importeure kleiner Warenmengen
Der Europäische CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) wird deutlich vereinfacht. Der Mechanismus für Carbon Leakage-Schutz und damit gegen eine Verlagerung industrieller Produktion außerhalb Europas wird auf große Importmengen relevanter Grundstoffe begrenzt, die außerhalb der EU hergestellt werden. Kleinimporteure im Bereich der Grundstoffindustrie sind von den Pflichten ab 1. Januar 2026 ausgenommen. Ab 2026 gilt ein Schwellenwert von 50 Tonnen relevanter Grund- und Rohstoffe pro Jahr. Damit entfällt für kleine Unternehmen künftig die Pflicht zur Teilnahme am CBAM und der damit verbundene bürokratische Aufwand. Die enorme Entlastung geht einher mit der Einhaltung der Klimaziele und trägt zu fairen Wettbewerbsbedingungen der deutschen und europäischen Wirtschaft bei. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des sogenannten „Omnibus-Pakets I“ umfassende Vereinfachungen für den CBAM beschlossen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Umweltbundesamt (UBA) begrüßen diese Novellierung. Die Bundesregierung hatte sich maßgeblich für diese Erleichterungen eingesetzt.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Der CO2 -Grenzausgleich schützt energieintensive Branchen wie die Aluminium- oder Stahlindustrie vor Importen aus Ländern mit schwächeren Klimaregeln, sorgt für mehr Planungssicherheit und reizt Investitionen in klimafreundliche Technologien an – ein Bereich, in dem deutsche und europäische Unternehmen weit vorne sind. Wir werden den Mechanismus daher konsequent umsetzen, und darauf achten, dass er die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb schützt und für faire Handelsregeln sorgt. Daher beobachten wir kontinuierlich, an welchen Stellen das Instrument noch weiterentwickelt werden muss. Dazu gehört auch die Frage, wie lange kostenlose CO2 -Zertifikate zugeteilt werden. Mein Votum: So lange der CBAM nicht zufriedenstellend funktioniert, sollte die Zuteilung kostenloser Zertifikate für Exporteure verlängert werden.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Wir begrüßen die Vereinfachung des CBAM und den damit verbundenen Bürokratieabbau, den wir fachlich unterstützt und begleitet haben. Die Einführung des Schwellenwerts entlastet Privatwirtschaft und Vollzugsbehörden deutlich, ohne Abstriche bei den Klimazielen oder dem Schutz der europäischen Industrie vor unfairen Wettbewerbsbedingungen zu machen. Damit zeigt die Reform eindrucksvoll, dass gezielte Vereinfachungen und wirksamer Klimaschutz Hand in Hand gehen können.“
Seit Oktober 2023 läuft die Probephase für den CBAM (sogenannter Übergangszeitraum), um die Einführung des neuen Mechanismus gut vorzubereiten – ohne finanzielle Verpflichtungen und mit vereinfachten Berichtsanforderungen. Ab 1. Januar 2026 wird der CBAM für Importeure wirksam, die Grundstoffe einführen, die nicht in der EU produziert wurden (Regelphase). Dazu zählen Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Laut Europäischer Kommission befreit die neue Regelung etwa 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen – dabei geht es um zahlreiche Kleinstimporteure und Einzelpersonen – von den CBAM-Pflichten in der Regelphase ab 2026. Gleichzeitig bleiben rund 99 Prozent der verursachten Emissionen vom CBAM erfasst, da diese mit großen Grundstoffmengen zusammenhängen, die von wenigen Importeuren eingeführt werden, wie die derzeitige Probephase des CBAM ergeben hat. Die Importe von CBAM-Gütern unterhalb der neuen Schwelle machen nur einen Bruchteil an den Emissionen aus.
Weitere Vereinfachungen
Darüber hinaus gibt es weitere Vereinfachungen für Importeure, die die Mengenschwelle überschreiten. Diese betreffen unter anderem das Zulassungsverfahren, den Kauf und Verkauf von CBAM-Zertifikaten sowie die Berechnung und Verifizierung der eingebetteten Emissionen. Beispielsweise haben CBAM-Anmelder ab der tatsächlichen Einführung des CBAM 2026 die freie Wahl zwischen der Angabe von tatsächlich berechneten Emissionen und der Nutzung von Standardwerten. Bei letzterem entfällt zudem die Verifizierungspflicht.
Außerdem können CBAM-Anmelder, die vor dem 31. März 2026 einen Antrag auf Zulassung über das Zulassungsmodul im CBAM-Register gestellt haben, bis zur Entscheidung der zuständigen Behörde vorläufig ohne den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders weiter CBAM-Waren einführen. Diese Ausnahme gilt nur für Anträge, die bis zum 31. März 2026 eingehen. Ab dem 1. Januar 2026 können nur noch zugelassene CBAM-Anmelder CBAM-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen. Danach ist dies nur mit Zulassung erlaubt. Ob ihre Waren vom CBAM betroffen sind, erfahren Einfuhrunternehmen über einen Hinweis – „CBAM-pflichtig“ – in ihrer Zollanmeldung.
Übersicht zum Gesetzgebungsverfahren im Omnibus-Paket I
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 26. Februar 2025 als Teil des Omnibus-Paket I ihren Vorschlag zur Vereinfachung und Stärkung des CO 2 -Grenzausgleichsystems . Der Vorschlag (Omnibus I – COM (2025)87) umfasst die Anpassung der CBAM-Verordnung und bedurfte der Zustimmung des Europäischen Parlaments und Rats. Die Änderungen der CBAM-Verordnung sind nunmehr in Kraft getreten .
Der CBAM wurde Ende 2023 in Ergänzung zum Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) eingeführt. Er soll sicherstellen, dass importierte Produkte dieselben CO₂-Kosten tragen wie Produkte aus der EU. Dadurch werden EU-Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen vor Wettbewerbsnachteilen geschützt sowie eine klimafreundliche Produktion und grüne Leitmärkte weltweit gefördert. Für den Vollzug des CBAM in Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA zuständig.
Weitere Informationen: Verordnung (EU) 2025/2083
Quelle: Umweltbundesamt -
Am 3. Oktober 2025 wurde die „Verordnung (EU) 2025/1988 vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen“ veröffentlicht.
Sie tritt am 23.10.2025 in Kraft.
Damit werden bereits bestehende Verbote bzgl. Feuerlöschschäumen für bestimmte fluorhaltige Stoffe (z. B. PFOA, PFOS) ergänzt. Es handelt sich bei der neuen Verordnung jedoch nicht um die vorgeschlagene weitreichende PFAS-Beschränkung, die PFAS generell in sehr vielen Anwendungsbereichen (über Feuerlöscher hinaus) reglementieren würde.
Anhang XVII listet generell Verbote und Beschränkungen und ggf. Randbedingungen für Ausnahmen auf. Die im EU-Amtsblatt abrufbare neue Ziffer 82. gilt laut ihrer linken Spalte für „per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), definiert als jeder Stoff, der mindestens ein vollständig perfluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (CF2-)-Kohlenstoffatom enthält (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I).“
In der rechten Spalte wird zunächst im Absatz 1 festgelegt, dass diese PFAS ab dem 23.10.2030 in Feuerlöschschäumen in einer Konzentration von mindestens 1 mg/l für die Summe aller PFAS weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden dürfen. In den folgenden Absätzen 2 bis 11 werden dann zum Teil kürzere Fristen bzw. Sonderregelungen formuliert.
Dies betrifft insbesondere:
Absatz 4: Gereinigte Ausrüstung mit Ausnahme von tragbaren Feuerlöschern, in der zuvor fluorhaltige Löschschäume enthalten waren
Absatz 5: Inverkehrbringen von tragbaren Feuerlöschern nur noch bis 23.10.2026 bzw. im Fall von alkoholbeständigen Feuerlöschschäumen bis 23.04.2027 bzw. längere Fristen im Bereich Luftfahrt, Schifffahrt, Offshore-Anlagen
Absatz 6: Verwendung von (vor den jeweiligen Stichtagen in Verkehr gebrachten) Feuerlöschschäumen im Bereich der Ausbildung und Prüfung, bei Feuerwehren und bei tragbaren Feuerlöschern (jeweils mit eigenen zusätzlichen Fristen, z. B. bei tragbaren Feuerlöschern bis Ende 2030)
Absatz 7: Zusätzliche Vorgaben (z. B. Managementplan) für die o. g. Ausnahmefälle Luft- und Schifffahrt
Absatz 8 bis 10 führt Kennzeichnungspflichten ab 23.10.2026 ein, Absatz 11 enthält Begriffserläuterungen.
Die Änderungsverordnung ist in allen EU-Amtssprachen abrufbar.
Quelle: PFAS-Beschränkung für Feuerlöschschäume veröffentlicht - IHK Südlicher Oberrhein -
Das bisherige deutsche Batteriegesetz trat am 7.10.2025 außer Kraft, weil es durch ein neues „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG)“ abgelöst wurde.
Damit wird das nationale Batterierecht an die seit 2023 bestehende EU-Batterieverordnung angepasst.
Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt. Die wie bisher für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien zuständige Stiftung EAR stellt den Handlungsbedarf auf ihrer Homepage dar.
Die Frist für die Umstellung bestehender BattG-Registrierungen läuft bis 15. Januar 2026.
Das „Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz — Batt-EU-AnpG)“ ist am 6.10.2025 hier im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es besteht aus mehreren Artikeln, wobei der erste das o. g. BattDG enthält.
Quelle: Novelle des Batteriegesetzes in Kraft - IHK Südlicher Oberrhein
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Versteigerungen im Preiskorridor ebnen den Weg in den neuen europäischen Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS 2)
2026 werden die Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel (nEHS) erstmals versteigert. Die Versteigerungen im Preiskorridor markieren den Übergang in den neuen europäischen Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS 2), der bis 2027 eingeführt wird. Mit der Durchführung dieser Versteigerungen im nEHS hat das Umweltbundesamt (UBA) die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Leipzig am 22.09.2025 beauftragt.
„Die CO2 -Bepreisung im Gebäude- und Verkehrsbereich ist ein zentraler Baustein, um die deutschen Klimaschutzziele in diesen Sektoren zu erreichen“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Im letzten Jahr betrugen die Erlöse in diesem Bereich rund 13 Milliarden Euro. Diese flossen über den Klima - und Transformationsfonds der Bundesregierung in Programme zur Dekarbonisierung und zum Klimaschutz , wie z. B. in die energetische Gebäudesanierung, in die Dekarbonisierung der Industrie sowie in den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur.“Seit 2021 werden nEHS-Zertifikate bereits an der EEX zu einem Festpreis verkauft. Im ersten Jahr lag dieser bei 25 Euro und stieg im Laufe der Jahre schrittweise auf aktuell 55 Euro an. Nun folgt im Jahr 2026 der Übergang auf Versteigerungen im Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro. Die Rahmenbedingungen für die Veräußerung ab 2026 hatte die Bundesregierung im September 2025 in einer Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) festgelegt.
Teilnehmer des nEHS sind die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft. Diese Unternehmen müssen sich nun auf das Versteigerungsverfahren vorbereiten.
„Mit dem Zuschlag an die Leipziger Energiebörse EEX sind nun die Voraussetzungen im nationalen Emissionshandel für einen Übergang vom Festpreis auf ein Auktionsverfahren im Jahr 2026 geschaffen. Dabei setzen wir weitestgehend auf bewährte Verfahren und Infrastrukturen“, sagt Christoph Kühleis, kommissarischer Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA . „Das Auktionsverfahren entspricht im Grundsatz dem System, das ab 2027 in den Versteigerungen im neuen europäischen Emissionshandel für Brennstoffe, dem sogenannten EU-ETS 2, umgesetzt wird. Dadurch ermöglichen wir den teilnehmenden Unternehmen künftig einen reibungslosen Übergang in den EU-ETS 2.“
Das UBA als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS hatte diesen Auftrag europaweit ausgeschrieben. Das Mandat der EEX umfasst die Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) der nEHS-Zertifikate ab 2026. Die Energiebörse wird ab sofort mit den Vorbereitungen zur Durchführung der Versteigerungen beginnen. Der Start der Auktionen ist nach aktuellen Planungen für Juli 2026 vorgesehen. Sollte ein früherer Start möglich sein, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben. Die EEX wird zeitnah Informationen zur Zulassung zu den Versteigerungen veröffentlichen. Ab dem Jahr 2027 wird der nEHS dann größtenteils durch den neuen EU-ETS 2 abgelöst.
Weitere Informationen
Rahmendaten zur Veräußerung an der EEX
An mindestens einem Termin pro Woche werden voraussichtlich zwischen spätestens Juli und Oktober 2026 Emissionszertifikate des Jahres 2026 im Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro versteigert. Im Anschluss erfolgt bis Anfang Dezember ein Festpreisverkauf für 68 Euro je nEHS-Zertifikat. Diese Verkäufe zum Festpreis entsprechen dem bisher in der Festpreisphase 2021 bis 2025 angewendeten Verfahren. Ein Kalender, der sämtliche Versteigerungs- und Verkaufstermine für das kommende Jahr enthält, wird mindestens zwei Monate vor dem Start der Versteigerung durch die EEX veröffentlicht. Im Jahr 2027 wird bis Ende August ein Nachkauf von 2026er nEHS-Zertifikaten für 70 Euro je nEHS-Zertifikat möglich sein, allerdings begrenzt auf zehn Prozent der im Jahr 2026 erworbenen Menge. Pro erworbenem Emissionszertifikat fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 0,0059 EUR (0,0070 Euro inkl. ggf. anfallender Mehrwertsteuer) an. Das entspricht netto weniger als 0,01 Prozent des oberen Eckw ertes des Preiskorridors für nEHS-Zertifikate.Informationen zur Zulassung an der EEX
Inverkehrbringern und anderen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zulassungsberechtigten Personen wird es zeitnah ermöglicht werden, bei der EEX einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Die Zulassungsbedingungen wird die EEX rechtzeitig und transparent auf ihrer Website veröffentlichen. Teilnehmer, die bereits zum Börsenhandel und Clearing an der EEX/ECC zugelassen sind und an den Festpreisverkäufen im nEHS teilgenommen haben, werden grundsätzlich automatisch für die Versteigerungen zugelassen. Für Teilnehmer, die bisher ausschließlich am nEHS-Verkauf außerhalb des geregelten Marktes teilnehmen und noch nicht zum geregelten Markt der EEX zugelassen sind, ist aufgrund der marktregulatorischen Erfordernisse eine separate Zulassung zur Teilnahme an den Versteigerungen erforderlich. An den Verkäufen ab voraussichtlich November 2026 können alle bereits für die Festpreisphase zugelassenen Teilnehmer ohne erneute Zulassung weiterhin teilnehmen. Neben der direkten Teilnahme an der Versteigerung und am Verkauf besteht auch die Möglichkeit, die nEHS-Zertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder „Intermediär“) zu erwerben. Eine Zulassung an der EEX ist damit nicht verpflichtend.
Verkauf und Versteigerung auf DEHSt-Webseite icon
Quelle: Umweltbundesamt -
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte Auszeichnung am 26.10.2025 in Chemnitz
Für ihr vorbildliches Engagement und ihren herausragenden Einsatz für die Kreislaufwirtschaft bekommen Lars Baumgürtel und Dr. Birgitt Bendiek den diesjährigen Deutschen Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Das Führungsduo des Klimaschutz-Unternehmens ZINQ setzt sich seit vielen Jahren für die Transformation im eigenen Betrieb und darüber hinaus ein und zeigt, dass Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zusammengehören.
Der Deutsche Umweltpreis wird dem ZINQ-Führungsduo durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreicht. Verliehen wird der Preis von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt am 26. Oktober in Chemnitz. Er ist mit insgesamt 500.000 Euro dotiert und zählt damit zu den höchstdotierten Umweltpreisen in Europa. Nach Neumarkter Lammsbräu (2001) und der Blechwarenfabrik Limburg (2020) wird bereits zum dritten Mal einem Mitglied des Klimaschutz-Unternehmen e. V. (KSU) diese Ehre zuteil. Baumgürtel und Bendiek teilen sich die Auszeichnung der DBU mit der Schweizer Klimaforscherin Prof. Dr. Sonia Isabelle Seneviratne.
Seit mehr als 130 Jahren ist ZINQ auf das Feuerverzinken und Beschichten spezialisiert und heute Marktführer für Korrosionsschutz auf Stahl durch Zink. Das in Gelsenkirchen beheimatete Unternehmen entwickelt seine Produkte so, dass am Ende des Lebenszyklus alle eingesetzten Rohstoffe in den Kreislauf zurückgeführt werden können. Und somit eine direkte Verwendung zur Herstellung von Produkten mit gleicher Qualität möglich ist. Mit seinem zirkulären Geschäftsmodell Planet ZINQ und seinen nachhaltigen Oberflächenlösungen wie microZINQ und ecoZINQ setzt das Klimaschutz-Unternehmen Maßstäbe in der Kreislaufwirtschaft. So übersetzt es mit diesem Modell die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft, von Sustainable Development Goals (SDGs) und des EU Green Deals in den betrieblichen Kontext. Es ist damit beispielgebend für Industrieunternehmen, die ihre Prozesse und Produkte auf zirkuläre Qualität umstellen wollen.
Mit dem Deutschen Umweltpreis der DBU werden Leistungen von Menschen ausgezeichnet, die zum Schutz und Erhalt der Umwelt beitragen. Kandidatinnen und Kandidaten werden der DBU vorgeschlagen. Berechtigt dazu sind etwa Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Kirchen, Umwelt- und Naturschutzverbände, wissenschaftliche Vereinigungen und Forschungsgemeinschaften, Medien, das Handwerk und Wirtschaftsverbände. Selbstvorschläge sind nicht möglich. Eine vom DBU-Kuratorium ernannte Jury unabhängiger Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und gesellschaftlichen Gruppen empfiehlt dem DBU-Kuratorium Preisträgerinnen und Preisträger für das jeweilige Jahr. Das Kuratorium fällt die endgültige Entscheidung.
Mehr Informationen zum Deutschen Umweltpreis und allen Ausgezeichneten finden Sie im folgenden Link: https://www.dbu.de/umweltpreis.
Quelle: Klimaschutz-Unternehmen e. V.
Wissenswertes aus EUROPA
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Weichenstellung für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit
Am 18. September 2025 diskutierten die EU-Umweltminister über das ehrgeizige 2040-Klimaziel: eine verbindliche Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040. Im Fokus standen nicht nur ökologische Ziele, sondern auch die wirtschaftliche Transformation und globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
Gleichzeitig einigte sich der Rat auf ein indikatives Ziel für 2035 für die Klimakonferenz COP 30, das eine Emissionsreduktion zwischen 66,25 Prozent und 72,5 Prozent vorsieht.
Zentral für das Umweltministerrates der EU war die geplante Anpassung des Europäischen Klimagesetzes, das ein verbindliches Netto-Treibhausgasreduktionsziel von 90 Prozent bis 2040 (im Vergleich zu 1990) vorsieht. Dieses Zwischenziel soll den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 ebnen – und stellt gleichzeitig eine wichtige Entscheidung für die europäische Wirtschaft dar. Die Diskussionen konzentrierten sich auf den Fortschritt der Verhandlungen und die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen politischen Rahmens, der Mitgliedstaaten ermöglicht, die ambitionierten Ziele zu erreichen, ohne ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
Ein wichtiges Element der Debatte war die Frage, wie die EU die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrien sichern kann, ohne Klimaziele zu opfern. Die dänische Ratspräsidentschaft präsentierte einen Fortschrittsbericht, der neue Flexibilitätsmechanismen vorschlägt – etwa die stärkere Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten und die Eindämmung von Carbon Leakage, also der Abwanderung von CO₂-intensiven Produktionsstätten in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, während sie gleichzeitig ihre Emissionen reduzieren.
Die Minister betonten die Notwendigkeit eines robusten politischen Rahmens, der den Übergang zur Klimaneutralität unterstützt. Offene Punkte bleiben jedoch die Rolle internationaler CO₂-Zertifikate und die Anrechnung natürlicher Kohlenstoffsenken (wie Wälder oder Moore) auf die Bilanzierung der Emissionsziele. Hier gilt es, klare Regeln zu schaffen, die sowohl ökologisch wirksam als auch wirtschaftlich tragfähig sind.
Parallel zum 2040-Ziel verabschiedeten die Minister eine Absichtserklärung zur EU-Klimabeitragsaktualisierung (Nationally Determined Contribution, NDC). Diese sieht vor, dass die EU vor der UN-Klimakonferenz COP30 (10. bis 21. November 2025, Brasilien) ein aktualisiertes NDC einreicht – inklusive eines indikativen Reduktionsziels für 2035 zwischen 66,25 Prozent und 72,5 Prozent. Die Erklärung unterstreicht die EU-weite Verpflichtung zum Pariser Abkommen und solle ein klares Signal an die internationale Gemeinschaft senden, Klimaschutz weiterhin ernst zu nehmen, ohne die wirtschaftliche Stabilität aus den Augen zu verlieren.
Quelle: DIHK
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Die Energieministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 20. Oktober in Luxemburg auf eine gemeinsame Position zum geplanten Importverbot für russisches Erdgas geeinigt
Damit hat die Verordnung zur schrittweisen Beendigung der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen eine entscheidende Hürde genommen. Das Vorhaben ist ein zentraler Bestandteil der REPowerEU-Strategie und sieht ein rechtsverbindliches, stufenweises Verbot von Pipeline- und Flüssigerdgas (LNG)-Importen aus Russland vor.
Hintergrund:
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 hat die EU ihre Energieabhängigkeit bereits drastisch reduziert: Während russisches Öl nur noch rund drei Prozent der EU-Importe ausmacht, liegt der Anteil russischen Gases derzeit bei etwa 13 Prozent – mit einem jährlichen Handelsvolumen von über 15 Milliarden Euro.Der Kommissionsvorschlag, im Juni 2025 vorgelegt, zielt darauf ab, diese verbleibende Abhängigkeit endgültig zu beenden und die Energiesicherheit der EU zu stärken. Nach der heutigen Einigung im Rat folgen nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, mit dem Ziel, die endgültige Fassung der Verordnung noch vor Jahresende zu verabschieden.
Wesentliche Elemente der Einigung:
- Ab 1. Januar 2026 dürfen keine neuen Lieferungen mehr erfolgen.
- Kurzfristige Verträge, die vor dem 17. Juni 2025 abgeschlossen wurden, dürfen bis 17. Juni 2026 weiterlaufen.
- Langfristige Verträge enden spätestens am 1. Januar 2028.
- Genehmigungsverfahren: Für alle Gasimporte wird ein vorheriges Genehmigungsverfahren eingeführt, um sicherzustellen, dass keine russischen Lieferungen über Umwege in den EU-Markt gelangen. Für Importe aus vertrauenswürdigen Drittstaaten gelten vereinfachte Verfahren.
- Zoll- und Nachweispflichten: Importeure müssen künftig detaillierte Angaben zu Herkunft, Vertragsdauer und Mengen machen. Bei gemischten LNG-Ladungen dürfen nur die nachweislich nicht-russischen Anteile eingeführt werden.
- Nationale Diversifizierungspläne: Alle Mitgliedstaaten müssen Strategien zur Diversifizierung ihrer Gasversorgung vorlegen, sofern sie noch direkt oder indirekt russisches Gas beziehen. Staaten, die bereits vollständig unabhängig sind, werden von dieser Pflicht befreit.
- Überprüfung und Ausnahmen: Die Europäische Kommission wird die Umsetzung innerhalb von zwei Jahren evaluieren. In Ausnahmefällen, etwa bei gravierenden Versorgungsengpässen, kann das Importverbot zeitweise ausgesetzt werden.
Lediglich Ungarn und die Slowakei stimmten gegen den Kompromiss. Die übrigen Mitgliedstaaten unterstützten die Einigung deutlich. Zeitnah könnten Triloge stattfinden und eine Einigung bis Ende 2025 gefunden werden.
Quelle: DIHK -
Seit 17.10.2025 gelten die überarbeiteten Vorschriften der Abfallrahmenrichtlinie - ein wichtiger Fortschritt bei der Bekämpfung der Textil- und Lebensmittelverschwendung.
In Bezug auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen werden mit der überarbeiteten Richtlinie zwei Hauptpakete von Maßnahmen eingeführt, um die erheblichen Umweltauswirkungen des Textil- und Bekleidungssektors in der EU zu bewältigen:
- Alle Mitgliedstaaten müssen ihr eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe einrichten, bei dem die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung erhoben und zur Finanzierung der Sammlung, der Wiederverwendung, des Recyclings und der Entsorgung von Textilien verwendet werden.
- Darüber hinaus werden alle getrennt gesammelten Textilien nun als Abfall betrachtet. Dadurch wird eine einheitliche Auslegung der Begriffe „Abfall“ und „gebrauchte“ Textilien in den Mitgliedstaaten sichergestellt, und die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass getrennt gesammelte Textilien vor ihrer möglichen Verbringung sortiert werden.
Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung:
Die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung ist auch ein zentrales Ziel der Richtlinie. Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten die Lebensmittelverschwendung in der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent und im Einzelhandel und beim Verbrauch um 30 Prozent pro Kopf verringern, wozu auch Restaurants, Lebensmitteldienstleistungen und Haushalte gehören. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Programme zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bewerten und anpassen. Um die Fortschritte zu überwachen, wird die Europäische Kommission bis 2027 eine umfassende Überprüfung durchführen.
Bisher kein klarer Abwärtstrend:
Die Herstellung und der Verbrauch von Textilien haben ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, und im Jahr 2019 wurden rund 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle erzeugt, von denen nur ein Fünftel getrennt für die Wiederverwendung oder das Recycling gesammelt wurde. Auch die seit 2020 und bis 2023 gemeldeten Daten zeigen ein erhebliches Maß an Lebensmittelverschwendung und bisher keinen klaren Abwärtstrend. Die überarbeitete Richtlinie bietet eine entscheidende Gelegenheit, diese dringenden Probleme anzugehen. Weitere Informationen zu den überarbeiteten Abfallvorschriften finden Sie online.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Europ. Kommission (Pressemitteilung, 16. Oktober 2025)
Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen
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Konkrete Hilfestellung gibt die „DNK-Roadshow“
Wie können regionale Betriebe ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient und praxisnah umsetzen? Konkrete Hilfestellung gibt die „DNK-Roadshow“, eine kostenlose Infoveranstaltung am Dienstag, 28. Oktober von 14 bis 18.30 Uhr in der IHK-Akademie Mittelfranken (Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg). Organisiert wird die Veranstaltung von der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der Handwerkskammer für Mittelfranken zusammen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und der Bertelsmann Stiftung.
Immer mehr Unternehmen in Bayern stehen vor der Herausforderung, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen – sei es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Anforderungen von Geschäftspartnern oder aus eigenem Antrieb. Besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetrieben fällt der Einstieg oft schwer.Abhilfe schafft das neue Unterstützungsangebot des DNK, zu dem auch die DNK-Plattform gehört: ein kostenloses digitales Tool, das Unternehmen Schritt für Schritt durch den Berichtsprozess führt. Das Angebot eignet sich sowohl für Unternehmen, die unter eine Berichtspflicht fallen, als auch für freiwillig Berichtende. Mit ihm soll der Prozess für Unternehmen und insbesondere den Mittelstand so einfach wie möglich gemacht werden. Zusätzlich steht mit dem „Zukunfts-Kompass Handwerk“ ein eigenes Modul speziell für Handwerksbetriebe zur Verfügung. Es wird von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) umgesetzt.
Die Teilnahme ist kostenlos, die Plätze sind begrenzt. Anmeldung und weitere Informationen unter: www.ihk-nuernberg.de/dnk-roadshow -
Workshop der Initiative SCALE-MX
Der Workshop "Daten teilen, Energieeffizienz steigern: Wie Sie durch Datenökosysteme Kosten senken und wettbewerbsfähig bleiben" bietet Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe einen Einstieg in industrielle Datenökosysteme.
Potenziale und Chancen von Datenökosystemen
Belasten steigende Energiepreise und zunehmende Nachweispflichten Ihre Produktion? Lösungen bieten Datenökosysteme: Sie ermöglichen einen direkten, sicheren und souveränen Datenaustausch mit Kunden und Lieferanten. So können Sie Ihr Energie- und Lastmanagement optimal aufeinander abstimmen, den CO₂-Fußabdruck effizient erfassen, Kosten senken und wichtige Wettbewerbsvorteile erzielen. Erfahren Sie, wie Sie diese Potenziale für Ihr Unternehmen nutzen können.Was erwartet Sie?
Nach einem Mittagsimbiss erhalten Sie in einer Keynote erste Impulse, welche Potenziale der unternehmensübergreifende Datenaustausch für die eigene Energieeffizienz und Wettbewerbsfähigkeit mitbringt. In einem Impulsvortrag des Mittelstand-Digital Zentrums Magdeburg erfahren Sie mehr über die Funktionsweise und Chancen des automatisierten und sicheren Datenaustausches. Das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) legt anschließend dar, welche Rolle gemeinsame Standards für die Effizienz spielen. Im anschließenden interaktiven Workshopteil erarbeiten Sie, wie Sie Ihr Unternehmen fit für Datenökosysteme machen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf konkreten ersten Schritten zur Datenbereitstellung und -nutzung im eigenen Betrieb. Dazu erhalten Sie zudem eine praktische Checkliste.In unserem Workshop erfahren Sie verständlich und praxisnah:
- Was Datenökosysteme sind und wie sie zu mehr Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen beitragen.
- In welchen konkreten Bereichen Ihr Unternehmen von einem direkten, sicheren und souveränen Datenaustausch profitieren kann.
- Wie Sie erste Schritte zur Datenbereitstellung und –nutzung im eigenen Betrieb umsetzen können.
Anmeldung
Der Workshop richtet sich an kleine und mittlere Industrieunternehmen. Besondere Vorkenntnisse im Bereich Digitalisierung sind nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.Dieser Workshop wird durchgeführt vom Projekt SCALE-MX und in Kooperation mit dem KEDi – Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung und dem Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg. SCALE-MX ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Über SCALE-MX
SCALE-MX ist die Transferinitiative von Manufacturing-X. SCALE-MX hat das Ziel, Anwender:innen, Anbieter:innen und Multiplikatoren den Nutzen industrieller Datenräume aufzuzeigen und sie zum Mitmachen zu motivieren. Das Team arbeitet daran, das Konzept der Datenräume verständlich zu machen, Unternehmen zu verbinden und Datenräume zu skalieren. SCALE-MX wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und ist ein Verbund von VDMA, ZVEI, Niedersachsen Next, Bayern Innovativ, DIHK Service GmbH und WIK unter der Leitung von VDMA und ZVEI.Quelle: DIHK
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Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bund-Länder-Pakts ist es Zeit für eine Zwischenbilanz: Wie gelingt die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland? Welche Fortschritte wurden erzielt – und wo besteht weiterhin Handlungsbedarf?
Die AWV (gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages), der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) laden Sie herzlich zu einer gemeinsamen Veranstaltung nach Berlin ein.
Zwei Jahre Beschleunigungspakt im Realitätscheck.Wo stehen Industrie, Bau und Infrastruktur?
Dienstag, 4. November 2025
von 11:00 Uhr – 16:00 Uhr
im Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin
Diskutieren Sie mit uns über Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Im Rahmen der Veranstaltung erwarten Sie politische Impulse von Jörg Semmler (Staatssekretär im Bundeskanzleramt) sowie Paul Frederik Höller (Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen). In der anschließenden Paneldiskussion kommen Vertreterinnen und Vertreter aus dem Deutschen Bundestag, dem Nationalen Normenkontrollrat und der Wirtschaft zu Wort. Gemeinsam beleuchten sie zentrale Herausforderungen und konkrete Ansätze für mehr Tempo und Effizienz bei Genehmigungsverfahren. Am Nachmittag finden drei Fachworkshops zu den Themen Industrie, Bau und Infrastruktur statt, die dazu einladen, vertiefend in aktuelle Entwicklungen und innovative Ansätze einzutauchen. Das vollständige Programm mit weiteren Details zu den Inhalten und Referierenden finden Sie → hier.
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch über moderne, leistungsfähige Verwaltungsstrukturen.
Quelle: DIHK -
Act together. Think global. Move forward with hydrogen
Welche technologischen Innovationen gibt es beim Einsatz von Wasserstoff (H₂)? Wie ist es um die Logistik und internationale Lieferkooperationen bestellt, und welche Rolle spielt Europa im globalen Wasserstoffmarkt? Diese Fragen stehen Anfang November im Mittelpunkt des "International Hydrogen Summit" in Berlin.
Impulse für eine internationale Wasserstoffwirtschaft
Die Entwicklung einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft ist ein zentrales Projekt der internationalen Energiewende. Sie erfordert grenzüberschreitende Zusammenarbeit, verlässliche Rahmenbedingungen und den Austausch zwischen Industrie, Politik und Wissenschaft.Vor diesem Hintergrund lädt die DIHK herzlich zur Internationalen Wasserstoffkonferenz am 6. November 2025 in das Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin ein.
Ziel der Veranstaltung ist es, zentrale Fragen der Wasserstofftransformation mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Forschung und Politik gemeinsam zu diskutieren – praxisnah, international und lösungsorientiert.
Über das weltweite Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) bringt die DIHK internationale Unternehmensvertreterinnen und -vertreter mit deutschen Akteuren zusammen, um Perspektiven, Erfahrungen und konkrete Herausforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beleuchten.
Programm
Die Konferenz bietet einen abwechslungsreichen Tag mit spannenden Impulsen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. In vier thematischen Panels stehen zentrale Aspekte der Wasserstoffwirtschaft im Fokus – von EU-Rahmenbedingungen und globalen Allianzen bis zu praktischen Vertragslösungen und innovativen Technologien. Ausreichend Zeit für Vernetzung, Dialog und den Austausch von Best Practices ist ebenfalls eingeplant.Das Programm ist noch im Fluss, den Sachstand vom 13. Oktober finden Sie hier zum Download:
Anmeldung
Konferenzsprachen sind Englisch und Deutsch. Die Teilnahme ist kostenlos.Eine Anmeldung ist bereits heute möglich unter: https://event.dihk.de/Hydrogen_Conference.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch in Berlin.
Quelle: DIHK -
Auch wenn die Europäische Union (EU) ihre Berichtspflichten für Unternehmen lockert, sollte jedem Betrieb klar sein: Nur jene, die ESG strategisch denken und pragmatisch umsetzen, sind zukunftsfähig. So verliert ESG nicht an Relevanz – im Gegenteil: Ein wirksames ESG-Management kann für Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil werden. Sie sichern sich dadurch Zugang zu Finanzierungen, Aufträge von Industriekunden und eine zukunftsfähige Marktposition. Zugleich werden sie langfristig zu unverzichtbaren Partnern.
Erfahren Sie mehr in unserem Online-Seminar von dem Expertenteam von ConClimate zum aktuellen Stand der Regulatorik und warum ESG ein Muss für jede zukunftsfähige Strategie ist. Und bekommen Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Erwartungen Banken, Versicherungen und Industriekunden im Rahmen der angepassten ESG-Regularien stellen
- Wie Sie mit durchdachten Transformationsplänen und transparenten Lieferketten punkten
- Welche Fördermöglichkeiten ESG-Maßnahmen attraktiv machen
- Wie ein praxisnaher ESG-Ansatz konkret aussehen kann – effizient, digital und skalierbar
Den Ablaufplan zur Veranstaltung können Sie hier einsehen.
Sie können sich bis Montag, den 10. November 2025, 12 Uhr anmelden.
Nach Ablauf dieser Frist können Sie Änderungswünsche, Absagen oder ggf. verspätete Anmeldungen nur noch per Mail an Laura Prinz senden: prinz@klimaschutz-unternehmen.de.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und die Zugangsdaten für die Microsoft-Teams-Besprechung.
Quelle: Klimaschutz Unternehmen e.V. -
Ankündigung unserer Online-Informationsveranstaltung speziell zum CBAM-Zulassungsverfahren für den 18.11.2025.
Die Veranstaltung dient der Vermittlung von allgemeinen und aktuellen Informationen rund um die Zulassung als CBAM-Anmelder für den Beginn der CBAM-Regelphase ab 01.01.2026.
Ein Schwerpunkt wird die Antragstellung im CBAM-Register für CBAM-pflichtige Wirtschaftsbeteiligte sein. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die noch keinen Antrag auf Zulassung gestellt haben, aber ab 2026 auch unter Einbeziehung der neuen 50t-Mengenschwelle CBAM-Waren in die Europäische Union einführen wollen.Bitte merken Sie sich diesen Termin bei Interesse vor.
Informationsveranstaltung zum CBAM-Zulassungsverfahren
- Termin: Dienstag, den 18.11.2025
- Uhrzeit: voraussichtlich ca. 9:30 bis ca. 16:00 Uhr
Organisatorisches: Das genaue Programm werden wir ca. eine Woche vor der Veranstaltung veröffentlichen. Die Veranstaltung findet online statt.
Den Link zur Übertragung per Webex sowie das Programm der Veranstaltung finden Sie ca. eine Woche vor dem Termin auf unserer Veranstaltungsseite.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.
Quelle: Umweltbundesamt Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
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In Zeiten geopolitischer Unsicherheiten und der begrenzten Verfügbarkeit von Ressourcen kommt dem nachhaltigen Wirtschaften – besonders im Bereich der Kunststoffe – eine stetig wachsende Bedeutung zu. Doch welche Herausforderungen sind auf dem Weg dorthin zu bewältigen und wie können Unternehmen hiervon ökonomisch profitieren? Antworten darauf liefert die Veranstaltung „Kreislaufwirtschaft im Fokus“ am 27. November in der IHK in Regensburg.
Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – sei es als Verpackungsmaterial für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, als Dämmmaterial im Bauwesen oder als Komponenten verschiedenster Art und Weise im Automobilsektor. Doch diese schier unbegrenzte Bandbreite an Einsatzmöglichkeit führt auch zu einer der größten Herausforderungen in der Entsorgungswirtschaft: die Behandlung der daraus resultierenden Abfälle.Dem muss aufgrund strategischer und ökologischer Gründe entgegengewirkt werden, denn geopolitische Unsicherheiten und begrenzte Ressourcen erfordern einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen und weiterverarbeiteten Materialien. Einen besonders wirksamen Hebel stellt die konsequente Kreislaufführung der Kunststoffströme dar. Dabei wird das Ziel verfolgt, Kunststoffe so lange und so oft wie möglich zu recyceln und das gewonnene Rezyklat als Ersatz für Primärkunststoffe einzusetzen. Somit wird aus Abfall ein Wertstoff. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern ermöglicht auch lukrative neue Geschäftsmodelle.
Allerdings sind in der Praxis nach wie vor einige Hürden auf dem Weg zu einer zirkulären Wirtschaft im Bereich der Kunststoffe zu überwinden. In unserer Veranstaltung „Kreislaufwirtschaft im Fokus“ bieten Referentinnen und Referenten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft Einblicke in aktuelle Entwicklungen und beleuchten die entscheidenden Schritte für eine erfolgreiche Transformation hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe. Neben inspirierenden Fachvorträgen und innovativen Best Practices erwarten die Teilnehmenden zudem wertvolle Diskussions- und Netzwerkmöglichkeiten.
Bei „Kreislaufwirtschaft im Fokus“ handelt sich um eine Kooperationsveranstaltung der bayerischen Industrie- und Handelskammern und dem Umweltcluster Bayern im Rahmen des diesjährigen Arbeitsprogramms „Kreislaufwirtschaft und Transformation“.
IHK-Fachforum Kreislaufwirtschaft im Fokus Chancen und Herausforderungen der nachhaltigen Transformation
Do., 27. November 2025 | 10:00 - 16:00 Uhr
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim | D.-Martin-Luther-Str. 12 | 93047 Regensburg
kostenfrei Anmeldung: ihk.de/regensburg/kreislaufwirtschaftIHK-Ansprechpartner
Tobias Hornauer | 0941 5694-329 | hornauer@regensburg.ihk.de -
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk organisiert am 10.12.2025 eine etwa dreistündige Online-Veranstaltung zum PFAS-Beschränkungsvorhaben.
Unter anderem wird über den Inhalt des Hintergrunddokumentes sowie die anstehende Konsultation zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme informiert.
Das Beschränkungsverfahren zu PFAS geht in die nächste Phase. Im August 2025 wurden sowohl das Hintergrunddokument als auch weitere Informationen zum weiteren Ablauf des Verfahrens veröffentlicht. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk wird am 10.12.2025 in einer etwa dreistündigen Online-Veranstaltung über den Inhalt des Hintergrunddokumentes sowie die anstehende Konsultation zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme informieren. Neben vier informativen Präsentationen ist ebenfalls Zeit für Ihre Fragen eingeplant.
Die Anmeldung für die Veranstaltung ist ab dem 27.10.2025 möglich.
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Dr. Marcus Seitz
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik
- marcus.seitz@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335-1299
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Peggy Leibetseder
Assistenz Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
- peggy.leibetseder@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335 1298
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M.Sc. Katharina Boehlke
Industrie, Rohstoffe, Material- | Ressourceneffizienz
- katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de
- 0911 1335 1302
Webcode: N1643