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Die Wirtschaft spielt eine zentrale Rolle für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Angesichts der veränderten geopolitischen Sicherheitslage skizziert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit von Wirtschaft, Bundeswehr und Sicherheitsbehörden. „Die Wirtschaft ist sich ihrer Bedeutung und Verantwortung für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bewusst“, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. Dabei müssten bei der Verteidigungsfähigkeit sämtliche Aktivitäten immer darauf ausgerichtet sein, den Ernstfall zu verhindern.

Das Thema Gesamtverteidigung betrifft laut DIHK viele Wirtschaftsbereiche: mittelständische Zulieferbetriebe, die kritische Rohstoffe und Vorprodukte benötigen, ebenso wie die Logistiker, die den Einzel- und Großhandel mit Produkten des täglichen Lebens beliefern. Betroffen sind etwa auch Finanzwirtschaft, Gesundheitswesen, Energieversorger und Wasserwirtschaft, und nicht zuletzt unmittelbar die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mit ihren Zulieferbetrieben. Die Umsetzung des von der Bundeswehr entwickelten „Operationsplans Deutschland“ rückt dabei auch die operative zivil-militärische Zusammenarbeit in den Regionen in den Fokus.

Viele Unternehmen betroffen

„Eine der großen Herausforderungen stellt für die Unternehmen – aber auch für die Bundeswehr – der Personalmangel dar“, sagte der DIHK-Präsident. Das umfasse neben der Wehrpflicht insbesondere die Freistellung von Teilen der Belegschaft für Reservetätigkeiten oder Einsätze ziviler Hilfsorganisationen. Für den betrieblichen Ablauf sei entscheidend, dass die Wirtschaft bei diesem Thema eng mit einbezogen werde: „Denn schließlich müssen die Unternehmen und die Wirtschaft insgesamt in allen Sicherheitslagen weiter funktionieren – auch im Ernstfall.“ Besonders engen Abstimmungsbedarf sieht die DIHK daher beim Thema Wehrdienst, Fachkräfte und berufliche Bildung: Nach ihrer Einschätzung werfen der geplante Ausbau der Bundeswehr und die politische Diskussion um eine Rückkehr zu einem verpflichtenden Wehrdienst die Frage auf, wie die angestrebte stärkere Verteidigungsfähigkeit mit der nötigen Verfügbarkeit der Mitarbeiter im Betrieb vereinbart werden kann.

Mit der Debatte um eine Wiederaufnahme der Wehrpflicht und die Ausweitung der Reservetätigkeiten rücken auch hoheitliche Aufgaben der IHKs wieder in den Fokus – beispielsweise die Stellungnahmen zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen. Bis 2011, also bis zur Aussetzung der Wehrpflicht, haben die IHKs jedes Jahr Tausende dieser gutachtlichen Stellungnahmen erstellt. In besonderen im Grundgesetz geregelten Lagen würden die IHKs zudem weitere hoheitliche Aufgaben übernehmen. Nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz könnten sie etwa bei der Ausführung der Rechtsverordnungen beratend mitwirken, soweit Interessen der gewerblichen Wirtschaft betroffen sind. 

Auch bei anderen Herausforderungen ist laut DIHK eine enge Abstimmung von Politik, Bundeswehr und Wirtschaft erforderlich, vor allem wenn es um die Instandhaltung und Modernisierung von Brücken, Straßen, Wasserwegen, Häfen und Flugplätzen geht. Für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands sei ebenfalls von zentraler Bedeutung, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern – nicht zuletzt indem Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere bei der verteidigungsrelevanten Infrastruktur, deutlich beschleunigt werden.

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