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Bildungsberatung

Fördermöglichkeiten

Die Hochschulen können für berufsbegleitende Studiengänge Studiengebühren erheben. Die Hochschulgebührenverordnung sieht für berufsbegleitende Studiengänge einen Maximalbetrag von 2.000.- Euro pro Semester, bei Ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen einen Maximalbetrag von 3.000.- Euro vor. Die Grundlage hierzu stellt der zusätzliche Aufwand durch die berufsbegleitende Organisationsform bzw. den spezifischen Betreuungsbedarf der Studierenden dar.

Auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst finden Sie eine Übersicht über die bekannten Maßnahmen zur Finanzierung berufsbegleitender Studiengänge.

Nachstehend erfolgt ein Auszug über einige Fördermöglichkeiten eines berufsbegleitenden Studiums. Zur Einsicht in die genauen Voraussetzungen und Konditionen beachten Sie bitte die jeweiligen Links.

Aufstiegsstipendium

Das Programm Aufstiegsstipendium richtet sich an Frauen und Männer, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien werden altersunabhängig besonders begabten Absolventen einer Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung gewährt. Sie geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern die Aufstiegschancen: Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung von Fachkräften werden gefördert.

Bayerisches Gebührendarlehen für berufsbegleitende Bachelorstudiengänge

Die KfW bietet für Studierende an staatlichen bayerischen Hochschulen ein zinsgünstiges Gebührendarlehen an, das einkommensunabhängig ist und ohne Sicherheiten und Bonitätsprüfung angeboten wird. Es dient zur Begleichung der Gebühren in berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen und wird von der KfW direkt an die Hochschule ausgezahlt. Der maximale Darlehensbetrag entspricht den vollen Gebühren des jeweiligen Studiengangs, die Studierenden können sich aber auch entscheiden, geringere Beträge in Anspruch zu nehmen. Zudem ist eine Ergänzung zum BAföG und KfW-Studienkredit möglich.

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm ist eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung, die ergänzend zum BAföG zur Verfügung steht. Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig. Durch Ausfallbürgschaften des Bundes sind die Konditionen besonders günstig.

Nationales Stipendienprogramm („Deutschlandstipendium“)

Das Deutschlandstipendium fördert altersunabhängig Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger aller Studienformate (außer Promotionsstudium), deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg. Eine Hälfte übernimmt der Bund, die andere Hälfte private Geldgeber.

Weiterbildungsstipendium

Aus den Mitteln der Begabtenförderung berufliche Bildung fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Ziel und Zweck ist es beruflich Begabten, zusätzliche Perspektiven durch ein Studium zu eröffnen. Beruflich Qualifizierte, die in Ausbildung und Beruf ihre besonderen Begabungen bewiesen haben, können ein Stipendium für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium beantragen.

 
 
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