Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Inhaltsverzeichnis
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung. (PDF, nicht barrierefrei, 370 KB)
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag (PDF, nicht barrierefrei, 57 KB) zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung. (PDF, nicht barrierefrei, 142 KB) (Dieses Anmeldeformular kann nicht für Wiederholungsprüfungen verwendet werden.)
Die Prüfungsgebühr ist auf der Anmeldung aufgeführt.
Anmeldeformulare für weitere Prüfungstermine werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen. .
Wichtiger Hinweis zur Wiederholungs- bzw. Wiederaufnahmeprüfung:
Sofern noch Prüfungsergebnisse ausstehen – warten Sie bitte deren Bekanntgabe ab, bevor Sie sich erneut zur Prüfung anmelden. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, an der nächstmöglichen Prüfung teilzunehmen.
Bitte beachten Sie: Das Prüfungsverfahren muss bei der IHK zu Ende geführt werden, bei der es begonnen wurde- auch bei Wiederholungsprüfungen.
Prüfungstermine
Hier finden Sie die Prüfungstermine (PDF, nicht barrierefrei, 169 KB). Beachten Sie dabei folgende Uhrzeiten:
- Prüfungsbereich 1 - Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge oder Prüfungsbereich 2 - Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz: 08:30 – 13:00 Uhr
- Prüfungsbereich 3 - Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit: 08:30 – 13:30 Uhr
Hilfsmittel, Bearbeitungs- und Prüfungshinweise zur Prüfung
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.
"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.
Zulässige Bearbeitungen sind:
- Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
- Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)
Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.
Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.
Wir bitten Sie, von Fragen nach expliziten Büchern oder einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen.
Bitte beachten Sie auch die Bearbeitungs- und Prüfungshinweise (PDF, nicht barrierefrei, 91 KB) zur Prüfung.
Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung
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IHK-KundenService
Wir sind gerne für Sie da!
Webcode: P1950