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Neugeordnete Ausbildungsberufe 2026

Zum 1. August 2026 treten die Verordnungen einiger modernisierter Ausbildungsberufe in Kraft. Nachfolgend finden Sie eine jeweilige Kurzbeschreibung zu geplanten Neuerungen sowie Links zu detaillierten Informationen.

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Bauberufe

Neuordnung

Mit Verordnung vom 3. Juni 2024 sind die neugeordneten Bauberufe im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und treten mit dem 1. August 2026 in Kraft. Damit ist das bisher größte Neuordnungsverfahren mit insgesamt 19 Ausbildungsordnungen abgeschlossen.

Die Anforderungen in der Bauwirtschaft haben sich durch technischen Fortschritt sowie höhere Umwelt‑ und Verbraucherschutzauflagen stark verändert, was eine Anpassung der Ausbildungsinhalte notwendig machte. Die neue Ausbildungsverordnung berücksichtigt daher die zunehmende Digitalisierung, smartere Gebäudetechnik und den Fokus auf Energieeinsparung, CO₂‑Reduktion, Brandschutz und Nachhaltigkeit.

Das Neuordnungsverfahren für die 19 Berufe wurde unter Beteiligung von Sachverständigen des Bauhandwerks, der Bauindustrie und der Gewerkschaften durchgeführt.

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
  • Die Ausbildungsinhalte wurden einer umfassenden Revision unterzogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung.

Für alle Fragen rund um die Bauberufe stehen Ihnen die technischen Bildungsberater der IHK gerne zur Verfügung.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass zum 1. August 2026 die neuen Ausbildungsordnungen für die Bauberufe in Kraft treten!

Alle Ausbildungsverträge mit Beginn bis zum 31. Juli 2026, werden noch nach alter Verordnung ausgebildet.

Alle wichtigen Änderungen und Neuerungen finden Sie hier:

Präsentation - Infoveranstaltung Neuordnung Bauberufe (PDF, nicht barrierefrei, 816 KB)

Präsentation - Prüfungsthemen (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)

Hinweis
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Kaufmann/-frau für Mobilität und Verkehrsservice

Neuordnung

Dieser Ausbildungsberuf wurde neu geordnet und löst den bisherigen Beruf Kaufmann/-frau für Verkehrsservice ab. Dessen Ausbildungsordnung wurde letztmals im Jahr 1997 neu geordnet und entspricht deshalb nicht mehr den aktuellen Inhalten und Anforderungen des Berufs. Im Zuge der Neuordnung wird auch der Beruf Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr abgeschafft. 

Anlass für die Modernisierung waren u. a. die geänderten Arbeitsweisen angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Branche und die steigende Vernetzung der Verkehrsträger (sogenannte Multimodalität). Die neue Ausbildungsordnung setzt deshalb Schwerpunkte auf Kenntnisse in diesen Themenfeldern: Mobilitätsketten, Mobilitätsverhalten von Kundengruppen und Kundenberatung. Zudem erhalten Fremdsprachenkenntnisse und Strategien zur Konfliktbewältigung stärkeres Gewicht. Die bisherigen Schwerpunkte „Verkauf und Service“ und „Sicherheit und Service“ entfallen.

Für alle Fragen rund um die Neuordnung stehen Ihnen die kaufmännischen Bildungsberater/innen der IHK gerne zur Verfügung.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass zum 1. August 2026 die neue Ausbildungsordnung für den Kaufmann/-frau für Mobilität und Verkehrsservice in Kraft tritt!

Die gestreckte Abschlussprüfung wurde eingeführt: Statt der Zwischenprüfung wird ein Teil der Abschlussprüfung zeitlich vorgezogen und fließt in die Gesamtnote mit ein.

Alle Ausbildungsverträge mit Beginn bis zum 31. Juli 2026, werden noch nach alter Verordnung ausgebildet.

Hinweis
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