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Fachkundeprüfung: Gefahrgut

 

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Wer gefährliche Güter auf der Straße befördert, muss im In- und Ausland nachweisen, dass das Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellt und der Fahrer erfolgreich an einer sogenannten Gefahrgutfahrerschulung teilgenommen hat. Zu den Gefahrgutfahrern zählen Tankwagenfahrer, aber auch Fahrer von Fahrzeugen mit Versandstücken, wenn es sich um Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung handelt. Eine regelmäßige Fortbildung ist auch für dieses Fahrpersonal erforderlich.

Weitere Informationen zu den Themen Gefahrgutbeauftragter und Gefahrgutfahrer finden Sie auf unserer Webseite im Bereich "Verkehr | Logistik | Mobilität".

Wie bei den Gefahrgutbeauftragten erkennt die IHK auch spezielle Gefahrgutfahrerlehrgänge an und stellt eine Bescheinigung (ADR-Card) über eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme aus.

Die zum Download bereitstehenden Rahmenlehrpläne (ZIP-Datei, 2,5 MB) sind die verbindliche Basis für die Kurspläne jedes Lehrgangsveranstalters.

Bei Detailfragen vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Gesprächstermin mit uns. Wir beraten Sie gerne.

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