Fachkundeprüfung: Gefahrgut
Wer gefährliche Güter auf der Straße befördert, muss im In- und Ausland nachweisen, dass das Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellt und der Fahrer erfolgreich an einer sogenannten Gefahrgutfahrerschulung teilgenommen hat. Zu den Gefahrgutfahrern zählen Tankwagenfahrer, aber auch Fahrer von Fahrzeugen mit Versandstücken, wenn es sich um Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung handelt. Eine regelmäßige Fortbildung ist auch für dieses Fahrpersonal erforderlich.
Wie bei den Gefahrgutbeauftragten erkennt die IHK auch spezielle Gefahrgutfahrerlehrgänge an und stellt eine Bescheinigung (ADR-Card) über eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme aus.
Die zum Download bereitstehenden Rahmenlehrpläne (ZIP-Datei, 2,5 MB) sind die verbindliche Basis für die Kurspläne jedes Lehrgangsveranstalters.
Bei Detailfragen vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Gesprächstermin mit uns. Wir beraten Sie gerne.
Termine und Online-Anmeldung
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Alternativ können Sie die PDF-Anmeldeformulare nutzen, die Sie am Ende dieser Seite finden.
Dokumente
- Informationen zum Gefahrgutbeauftragten pdf | 520,5 kB 15.05.2019
- Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung und -prüfung pdf | 409,2 kB 15.05.2019
- Kostenuebernahmeerklaerung-Gefahrgutbeauftragte_online pdf | 98,6 kB 30.03.2022
- Multilaterale Vereinbarung M333 ADR pdf | 351,6 kB 29.01.2021
- Multilaterale Vereinbarung M334 GB pdf | 322,3 kB 29.01.2021
- Anmeldeformular Gefahrgutbeauftragte 2023 pdf | 277,3 kB 09.01.2023
- ADR Karte Antrag zur Ersatzbescheinigung 2023 pdf | 315,4 kB 19.01.2023
- Anmeldeformular Gefahrgutfahrer 2023 pdf | 278,3 kB 19.01.2023
- Kurspläne ADR 2023 zip | 2,5 MB 24.01.2023