Fachkundeprüfung: Omnibusverkehr
Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein. Gemäß PBefG gelten als Kraftomnibusse Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. Zudem fallen Verkehre für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW in den Genehmigungsbereich des Omnibusverkehrs.
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs sowie der persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung des Verkehrsleiters.
Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen.
Prüfungstermine und Online-Anmeldung
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Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge
Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber auf Grund der umfangreichen Prüfung sehr zu empfehlen. Schulungsanbieter finden Sie z.B. im Internet unter: www.wis.ihk.de.