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EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Erschienen am 23.09.2025

Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) stellt Unternehmen in nahezu allen Branchen vor tiefgreifende Veränderungen. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Recyclingquoten deutlich zu erhöhen und gleichzeitig den Einsatz von Primärrohstoffen zu denken und von Mehrweg- sowie Refill-Systemen zu fördern. Damit will die EU nicht nur die Kreislaufwirtschaft stärken, sondern auch Wettbewerbsbedingungen harmonisieren und einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedsstaaten schaffen. Die PPWR wurde bereits am 11. Februar 2025 verabschiedet, die meisten Regelungen treten jedoch erst 18 Monate später, also in etwa ab Mitte/Ende 2026, in Kraft. Die bisher gültige EU-Richtlinie (PPWD – Packaging and Packaging Waste Directive) wird durch die neue Verordnung ersetzt, viele nationale Gesetze werden ergänzt. 

Im Gegensatz zur bestehenden Gesetzgebung (Verpackungsgesetz) erweitert sich durch die neue Verordnung der Kreis der Betroffenen, die Verpackungen und verpackte Produkte herstellen bzw. auf den Markt bringen (sogenannte Inverkehrbringer). Außerdem nehmen die Anforderungen an Kennzeichnung, Konformität und Materialität zu. Auch Importeure sollten sich über die neuen Vorgaben informieren und rechtzeitig darauf vorbereiten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Menge an Verpackungsabfällen zu verringern.

Unternehmen sollten ihre Verpackungslösungen kritisch prüfen, Prozesse anpassen und frühzeitig Strategien entwickeln, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Wir unterstützen dabei mit einem Fachforum und einem umfangreichen Leitfaden.

Information

IHK-Fachforum: Überblick und praktischer Umgang mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Am Montag, 20. Oktober 2025 findet in der IHK eine Informationsveranstaltung zur EU-Verpackungsverordnung statt (14 bis 17 Uhr, im „Haus der Wirtschaft“ am Nürnberger Hauptmarkt).  Die Themen des IHK-Fachforums: Kreis der betroffenen Unternehmen, Darstellung der neuen Anforderungen sowie praxisnahe Hilfestellungen für die Umsetzung im Betrieb

Anmeldung zum IHK-Fachforum: Überblick und praktischer Umgang mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Information

BIHK-Leitfaden "Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen"

Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EU-Verordnung zu unterstützen, haben die bayerischen IHKs einen praxisnahen Leitfaden entwickelt. Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie sich Verpackungen nachhaltiger gestalten lassen – von Verkaufs- und Serviceverpackungen über Transport- und Versandlösungen bis hin zu Pfand- und Mehrwegsystemen. Darüber hinaus liefert anhand von Beispielen konkrete Tipps für den Handel und gibt Anregungen für die Entwicklung neuer Verpackungskonzepte. Dabei geht es nicht nur um die Auswahl geeigneter Materialien, sondern auch um die Einbindung relevanter Geschäftsbereiche und die Finanzierung solcher Projekte.

BIHK-Leitfaden "Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen“ (PDF, nicht barrierefrei, 7 MB)

Hinweis

Erinnerung: Registrierungspflicht für kunststoffhaltige Verpackungen

Die IHK weist zudem erneut darauf hin, dass viele befüllte und unbefüllte kunststoffhaltige Verpackungen bereits seit Ende 2024 gemäß dem Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz registrierungspflichtig sind. Doch laut Bundesumweltamt (UBA) sind viele Hersteller und Inverkehrbringer dieser Pflicht noch nicht nachgekommen, sodass sie nun wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden können. Die Registrierung sollte deshalb umgehend nachgeholt werden.

Mehr Informationen zur Einwegkunststoffrichtlinie | Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz

Hinweis

Webcode: N1682