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IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 11|2025

Erschienen am 02.10.2025

Boliven: Politikwechsel bietet Chancen im Bergbau- und Energiesektor

Nach fast zwei Jahrzehnten linksgerichteter Regierungen hat in dem drittgrößten Land Südamerikas ein politischer Richtungswechsel stattgefunden. Für die Stichwahlen am 19. Oktober 2025 haben sich zwei bürgerliche Kandidaten qualifiziert.

Für die weltweite Bergbaubranche, aber auch für viele Industriezweige weltweit ist das eine gute Nachricht. Denn Bolivien hat die größten Lithium-Vorkommen der Welt. Das Alkalimetall ist von zentraler Bedeutung für die Herstellung von Akkus in Elektroautos, Smartphones und auch in Energiespeichern und ist somit für die Energiewende unverzichtbar.

Darüber hinaus ist Bolivien ein wichtiger Lieferant von Metallen wie Zinn, Silber, Zink, Blei und Wolfram für den Weltmarkt. Doch aufgrund der investorenfeindlichen Politik der Regierung von Präsident Evo Morales, wurden die Ressourcen immer weniger genutzt. Der Sozialist regierte von 2006 bis 2019. Er enteignete Privatunternehmen und besetzte Stellen mit Vertrauensleuten. Die Folge: Die Investitionen gingen zurück, die Produktivität sank zusehends.

So haben die Gasexporte dem Land über Jahre hinweg hohe Einnahmen beschert. Nun sind sie jedoch eingebrochen, da seit Jahren nicht mehr in neue Vorkommen investiert wurde. Dabei ist Bolivien eines der ärmsten Länder Südamerikas. Ein Drittel der etwa zwölf Millionen Einwohner lebt unter der nationalen Armutsgrenze.

Bolivien ist eines der korruptesten Länder Lateinamerikas. Es steht bei Transparency International auf Rang 133 von 180 Staaten weltweit. Zahlreiche Investitionsprojekte liegen auf Eis, weil ausländische Unternehmen aufgrund der von Politikern und Beamten geforderten Schmiergelder einen Bogen um das Land machen.

Zuletzt verhandelte die Regierung nur noch mit chinesischen und russischen Staatskonzernen über die Ausbeutung der Rohstoffe. Doch auch die mit den Firmen aus den beiden Staaten abgeschlossenen Verträge kommen bei der Umsetzung nicht vom Fleck. Das könnte sich nun ändern, wenn auch westliche Rohstoffkonzerne wieder Interesse an Bolivien zeigen.

Quelle: Handelsblatt

 

CBAM: Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Die Änderungen sind Teil der Vereinfachungsbemühungen, um den Verwaltungsaufwand für kleinere und mittlere Unternehmen und gelegentliche Importeure zu verringern.

  • 90% der Importeure werden von den Vorschriften des EU-Grenzausgleichsmechanismus für CO2-Emissionen (CBAM) ausgenommen 
  • Klimaziele bleiben unverändert, da 99 % der CO2-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Aluminium und Zement weiterhin erfasst werden 
  • Verfahren für Importe, die unter die CBAM-Vorschriften fallen, werden ebenfalls vereinfacht. 

Das geänderte Gesetz legt einen neuen De-minimis-Massenwert fest, wonach Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Importeur und Jahr nicht den CBAM-Vorschriften unterliegen. Er ersetzt den derzeitigen Schwellenwert, der Waren von geringem Wert ausnimmt. Der neue Schwellenwert nimmt die überwiegende Mehrheit (90 %) der Importeure – hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen –, die nur geringe Mengen an CBAM-Waren einführen, von der Regelung aus.

Die Klimaziele hinter dem Mechanismus bleiben unverändert, da 99 % der gesamten CO2-Emissionen aus Einfuhren von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln weiterhin unter das CBAM fallen werden. Die Änderungen sehen auch Schutzmaßnahmen vor, um sicherzustellen, dass diese Zahl eingehalten wird. Die Bestimmungen zur Bekämpfung von Missbrauch werden verschärft, um eine Umgehung der Vorschriften zu verhindern.

Die Vorschriften für Einfuhren, die weiterhin unter den CBAM fallen, werden ebenfalls vereinfacht, beispielsweise in Bezug auf das Genehmigungsverfahren, die Berechnung der Emissionen, die Überprüfungsvorschriften und die finanzielle Haftung der zugelassenen CBAM-Anmelder.

Nächste Schritte
Der Text muss noch offiziell vom Rat gebilligt werden. Er tritt drei Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Hintergrund
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU ist das Instrument der EU, um den Preis für CO2, der für EU-Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) gezahlt wird, an den Preis für importierte Waren anzugleichen und Nicht-EU-Länder zu ehrgeizigeren Klimazielen zu ermutigen. Anfang 2026 wird die Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich des CBAM auf andere ETS-Sektoren ausgeweitet werden soll und wie Exporteure von CBAM-Produkten, die von einer Verlagerung von CO2-Emissionen bedroht sind, unterstützt werden können.

 

Quelle: EU Parlament

EUDR wird um 1 Jahr verschoben

Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird um ein weiteres Jahr verschoben. Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen. Doch es sei mehr Zeit nötig, sagte Roswall, und die Kommission habe nun Briefe an den Rat der EU und das Europäische Parlament geschickt, in denen eine weitere Verschiebung vorgeschlagen wird. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang des Jahres gefordert, die Anwendung der Entwaldungsregeln zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden sind.

Die Kommissarin wies zurück, dass die Initiative zur Verschiebung mit Beschwerden von Handelspartnern wie den USA, Japan oder Malaysia zusammenhänge. Ebenso dementierte sie einen Zusammenhang mit dem Abschluss schwieriger Handelsgespräche am Montag mit Indonesien, dem weltweit größten Palmölexporteur. Roswall ließ offen, dass auch inhaltliche Änderungen an den Entwaldungsregeln möglich sind. 

Die DIHK hatte sich immer wieder für eine Verschiebung und Nachbesserung der EUDR eingesetzt: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/tdw/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-verordnung-verschieben-und-gruendlich-nachbessern--135698 

Quelle: DIHK

Gesundheitsmarkt GCC: Blick in die kleineren Märkte lohnt

In Katar, Kuwait, Oman und Bahrain wird zunehmend in moderne Diagnostik und Digital Health investiert - eine Chance für deutsche Unternehmen, denn die Märkte sind noch nicht so stark umkämpft wie die Nachbar-Riesen Saudi-Arabien und VAE.

Die sechs Länder des Golfkooperationsrats Saudi-Arabien, VAE, Katar, Kuwait, Bahrain und Oman bilden einen Markt von knapp 60 Millionen Einwohnern. Für die Jahre 2025 bis 2029 ist ein stark erhöhtes Wachstum im Gesundheitssektor zu erwarten. Die Pro-Kopf-Ausgaben steigen und es sind vermehrt Investitionen in Medizintechnik, Krankenhausbau und Arzneimittelproduktion zu erwarten. 

Katar wird in den kommenden Jahren ein bedeutender Markt für hochwertige Gesundheitsprodukte bleiben. Die Gesundheitsausgaben steigen stark: Zwischen 2025 und 2029 wird ein jährliches Wachstum von knapp 14 Prozent erwartet. Damit wird Katar zum drittgrößten Gesundheitsmarkt am Golf, hinter Saudi-Arabien und den VAE. Hohe Pro-Kopf-Ausgaben von aktuell 2.423,5 US$ ermöglichen Investitionen in moderne Diagnostik und personalisierte Medizin. Öffentliche und private Partnerschaften – wie das neue Surgi Art Hospital – stärken das System zusätzlich. Wohlstandskrankheiten wie Adipositas und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Krebs nehmen weiter zu. Bereits jetzt gelten 46,1  Prozent der Frauen und 35,9  Prozent der Männer über 18 als fettleibig – deutlich über dem regionalen Durchschnitt. Wachsende Nachfrage gibt es zudem bei Langzeitpflege.

Kuwaits Gesundheitsausgaben werden zwischen 2025 und 2029 moderat, aber stabil um 4,5 Prozent wachsen, trotz angespannter Haushaltslage und sinkender Öleinnahmen. Mit dem Staatshaushalt wird vorsichtig geplant, auch wenn neue Einnahmequellen wie die Körperschaftssteuer für multinationale Unternehmen eingeführt wurden. Die Krankenhausversorgung bleibt der größte Ausgabenposten – im Einklang mit der „Vision 2035“ werden bestehende Einrichtungen modernisiert und erweitert. 

Auch ein Blick in die kleineren Länder Bahrain und Oman lohnt: Bahrain investiert stark in medizinische Infrastruktur, Digital Health und Ausbildungseinrichtungen. Viele neue private Kliniken werden gebaut, darunter spezialisierte Einrichtungen wie das Royal Hospital for Women and Children. Medizintechnik, KI-gestützte Diagnostik und Telemedizin sind ein Wachstumsmarkt. Auf der regulatorischen Seite gibt es gut strukturierte Zulassungsverfahren. 

Quelle: gtai

Kanada: Rohstoff-Abkommen mit Deutschland beschlossen

Deutschland und Kanada wollen beim Abbau von kritischen Rohstoffen enger zusammenarbeiten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und der kanadische Premierminister Mark Carney kündigten dies bei einem Treffen am 26.08.2025 in Berlin an. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) unterzeichnete dazu mit dem kanadischen Energieminister Tim Hodgson eine Absichtserklärung. Im Bereich Energie und Rohstoffe sei Kanada ein Schlüsselpartner, sagte DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier. Das gelte mit Blick auf Kanadas große Vorkommen an Nickel, Kokskohle und seltenen Erden ebenso wie für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.

Kanada zählt zu den rohstoffreichsten Ländern der Erde und verfügt über eine leistungsfähige Bergbauindustrie. In dem Land werden Rohstoffe wie Kobalt, Grafit, Nickel, Kupfer und Lithium gefördert, die für Hightech-Branchen und für Energiewendetechnologien von entscheidender Bedeutung sind. Kanada plant außerdem, die Gewinnung seltener Erden zu forcieren.

Die Bundesregierung setzt bei der Kooperation auf bestehende Instrumente wie den Rohstofffonds und ungebundene Finanzkreditgarantien. Schon heute suchten deutsche Unternehmen zunehmend Partner in Kanada im Bereich der Rohstoffgewinnung, der Weiterverarbeitung oder im Recycling, heißt es im Bundeswirtschaftsministerium.

Quelle: Handelsblatt

Slowakei: Einführung der E-Rechnung angekündigt

Ab 2027 sollen Unternehmen Rechnungen im B2B-Bereich digital und in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermitteln. Die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist laut gesetzlicher Definition jedes Dokument oder jede Mitteilung, die den Anforderungen des slowakischen Umsatzsteuergesetzes entspricht und in einem automatisierten, elektronischem Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Das Format muss dem europäischen Standard für elektronische Rechnungen EN16931 entsprechen. Für die Übermittlung sieht der Entwurf den Einsatz zertifizierter Dienstleister wie Peppol vor. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist mit Geldbußen zu rechnen.

Die Einführung erfolgt schrittweise:

  • Ab 1. Januar 2027: Steuerpflichtige sind verpflichtet, E-Rechnungen für inländische Transaktionen auszustellen, zu empfangen und zu archivieren. Die Transaktionsdaten sind in Echtzeit an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
  • Ab 1. Juli 2030: Die grenzüberschreitende E-Rechnung und Berichterstattung wird im Rahmen der EU-Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) verpflichtend. Die Pflicht zur Abgabe einer Kontrollmeldung und einer Kurzmeldung wird vollständig abgeschafft.

Derzeit finden noch öffentliche Konsultationen zum Entwurf statt. Über weitere Entwicklungen werden wir informieren.

Quelle: gtai

Ägypten: Vorabregistrierung von Luftfracht ab 2026

Nach mehrfachen Verschiebungen hat das ägyptische Finanzministerium einen neuen Zeitplan für die verpflichtende Vorabregistrierung von Luftfrachtsendungen bekannt gegeben. Die schrittweise Einführung des "Advanced Cargo Information Systems" (ACI) für Luftfacht soll bis Ende 2025 erfolgen. Die verbindliche Anwendung beginnt ab Januar 2026.

Was ist das ACI-System?
Ägypten hat ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Es dient vor allem der Risikobewertung und soll die Zollabfertigung beschleunigen. Für Seefracht ist es bereits seit Oktober 2021 Pflicht. Die Einführung für Luftfracht war ursprünglich für Oktober 2022 vorgesehen.

Was müssen Exporteure beachten?
Für eine reibungslose Abwicklung sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Registrierung bei CargoX
    Exporteure müssen sich beim Blockchain-Dienstleister CargoX registrieren und eine Gebühr zahlen.
  2. Beantragung der ACID-Nummer
    Der ägyptische Importeur erfasst die Lieferdaten im Nafeza-System. Die generierte ACID-Nummer (Advanced Cargo Information Declaration) wird über die Schnittstelle zwischen Nafeza und CargoX beiden Parteien zur Verfügung gestellt.
  3. Dokumente kennzeichnen
    Dokumente, insbesondere die Handelsrechnung, das Ursprungszeugnis und Frachtpapiere müssen die ACID-Nummer enthalten. Der Spediteur muss rechtzeitig über die ACID-Nummer informiert werden.
  4. Dokumentenupload über CargoX
    Spätestens 48 Stunden vor Ankunft der Ware in Ägypten müssen die Versanddokumente hochgeladen werden.

Weitere Informationen zu Kosten und weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim.

Quelle: gtai

Digitales Ursprungszeugnis (dUZ) seit 15.09.25 möglich

Das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) ist am 15.09.2025 erfolgreich an den Start gegangen! Die Digitalisierung hat damit einen weiteren zentralen Geschäftsprozess im Außenhandel erreicht: Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen erstmals eine vollständig digitale öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis zur Verfügung. Entwickelt wurde sie von der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH zusammen mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) für München und Oberbayern und Koblenz in enger Absprache mit Pilotunternehmen aus der Wirtschaft und der DIHK. Nach erfolgreicher Testphase ging das System am 15. September 2025 bundesweit in den Realbetrieb – ein bedeutender Fortschritt für die Effizienz und Modernisierung des internationalen Warenverkehrs.
Ursprungszeugnisse – klein, aber entscheidend
Ursprungszeugnisse bescheinigen den handelspolitischen Ursprung einer Ware. In vielen Ländern sind sie eine zollrechtliche Voraussetzung für die Einfuhr oder den Erhalt von Handelsvorteilen. Auch Banken verlangen sie bei Akkreditiven oder Finanzierungsverfahren. Jährlich werden in Deutschland rund eine Million dieser Urkunden ausgestellt.

Rechtssicher und international anschlussfähig
Besonders bemerkenswert: In Deutschland gelten Ursprungszeugnisse als öffentliche Urkunden. Ihre Digitalisierung unterlag daher strengen rechtlichen Anforderungen. Mit dem dUZ wird nun erstmals eine solche Urkunde vollständig digital ausgestellt – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Jedes digitale Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit online überprüfen. Zudem erfüllt das Format die Vorgaben der überarbeiteten Kyoto-Konvention der Weltzollorganisation (WCO), einem globalen Standard für Zollverfahren und Handelsdokumente.

Fazit: Große Wirkung bei kleinem Dokument
Was zunächst nach einer technischen Umstellung klingt, ist in der Praxis ein echter Innovationssprung. Die Geschichte des Ursprungszeugnisses – von der Papierform mit Stempel hin zur digitalen Signatur – zeigt eindrucksvoll, wie selbst kleine, aber zentrale Dokumente zur Effizienzsteigerung und Modernisierung des internationalen Handels beitragen können.

Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ist das dUZ damit nicht nur ein weiteres digitales Angebot – sondern ein echter Meilenstein. Für uns ist es der logische nächste Schritt in einer immer mehr digitalisierten und globalisierten Welt“, so Rainulf Pichner, Leiter Kompetenzzentrum Zoll der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
Downloads:

Quelle: DIHK

Saudi-Arabien: Neue Anforderung an Importeure

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Importeure in Saudi-Arabien verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne das Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich. 

Regulierte und nicht regulierte Produkte
Das saudi-arabische Konformitätsprogramm erfasst nahezu alle Konsum- und Industriewaren und unterscheidet zwischen regulierten und nicht regulierten Produkten. Grundsätzlich ist für regulierte Produkte ein Konformitätszertifikat nötig, für nicht regulierte reicht eine Selbsterklärung.

Nicht regulierte Produkte sind Produkte mit geringem Risiko. Sie haben grundsätzlich freien Marktzugang. Für die Einfuhr dieser Produkte sind eine technische Produktakte und ein Selbsterklärungszertifikat ("self-declaration certificate") in Saber ausreichend. Die Einbindung einer Konformitätsbewertungsstelle und eine Produktzertifizierung sind grundsätzlich nicht notwendig.

Regulierte Produkte sind zum Beispiel bestimmte Bauprodukte, Chemikalien wie Öle und Farben und bestimmte Maschinen. Für diese Produkte gibt es technische Vorschriften. Die Konformität mit diesen Vorschriften muss durch eine registrierte Konformitätsbewertungsstelle überprüft werden.

Quelle: gtai

 

Serbien: Freihandelsabkommen mit Ägypten tritt in Kraft

Serbien und Ägypten öffnen ihre Märkte: Ab dem 1. September 2025 gilt ein Abkommen, das den zollfreien Handel mit einer Vielzahl von Agrar- und Industrieprodukten ermöglicht. Das Freihandelsabkommen zwischen Serbien und Ägypten wurde am 13. Juli 2024 in Kairo unterzeichnet. Gemäß Artikel 40 tritt es am 1. September 2025 in Kraft, da beide Seiten die erforderlichen nationalen Verfahren abgeschlossen haben. Es folgt auf Serbiens jüngste Abkommen mit China und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Zollabbau erfolgt schrittweise
Mit Inkrafttreten des Abkommens entfallen laut Mitteilung des serbischen Handelsministeriums 50 Prozent der Zölle für Industrie- und Agrarwaren. In der ersten Phase wird laut Handelskammer Serbiens vor allem der Agrarsektor liberalisiert, einschließlich für Produkte wie gefrorenes Obst und Äpfel. Die vollständige Zollfreiheit soll innerhalb von zehn Jahren erreicht werden. Dann sollen über 90 Prozent der Industrie- und Agrarprodukte zollfrei gehandelt werden können. Darüber hinaus vereinfache das Abkommen administrative Verfahren, erleichtere die Zertifizierung und baue Handelsbarrieren ab.

Ursprungsregeln richten sich nach PEM-Konvention
Die Ursprungsregeln basieren laut Mitteilung über die Anwendung des Abkommens auf der Paneuropa-Mittelmeer-Konvention (PEM-Konvention), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 7/2013. Sie ermöglichen die diagonale Kumulierung zwischen Serbien, Ägypten, der EU, EFTA-Staaten und der Türkei. Als Ursprungsnachweise gelten die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED sowie die Ursprungserklärung gemäß den Anhängen der PEM-Konvention.

Zur Umsetzung des Abkommens hat Serbien eine neue Verordnung zur Anpassung der serbischen Zolltarifnomenklatur erlassen, die ebenfalls ab dem 1. September 2025 gilt.

 Quelle: gtai

Türkei: Änderung im türkischen Lebensmittel-Einfuhrverfahren

Ab dem 01.01.2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet.

Am 22. April 2025 fand hierzu im Ministerium eine Informationssitzung mit den Handelsvertretern der betroffenen Länder statt. Zusätzlich wurden alle Handelspartnerländer über diplomatische Kanäle offiziell informiert. Darüber hinaus erhielten die zuständigen Stellen ein offizielles Schreiben mit Anlagen, in dem die erforderlichen Schritte erläutert sind. 

Anforderungen an exportierende Unternehmen
Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen die im offiziellen Schreiben genannten Unterlagen einreichen. Konkret bedeutet dies:

  • Für alle Betriebe (unabhängig von TRACES NT):
    → Vorbereitung bzw. Vervollständigung der Anlagen 4 und 5 des offiziellen Schreibens.

Handlungsempfehlung
Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Import- und Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der gennanten Landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt.

Offizielles Schreiben mit den entsprechenden Anlagen: Letter.pdf

Quelle: DIHK

Webcode: N1676