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Betriebliche Altersversorgung durch Rentenreform im Aufschwung

Im Zuge der Rentenreform 2001 wurde das Niveau der gesetzlichen Rente von ca. 70 Prozent des aktiven Nettoeinkommens auf rund 64 Prozent abgesenkt. Dies hat zur Folge, dass die private und die betriebliche Vorsorge für das Alter weiter in den Vordergrund gerückt sind. Durch die jüngste Novellierung des Betriebsrentengesetzes müssen auch die mittelfränkischen Betriebe in Sachen betriebliche Altersversorgung weiter umdenken.
Zunächst ist jeder Arbeitnehmer
gezwungen, für das Alter zusätzlich vorzusorgen. Längst sind nicht mehr die gängigen Modelle, wie z.B. eine Lebensversicherung, der alleinige Baustein für ein sorgenfreies Alter. Die oben genannte Absenkung der Rentenhöhe soll durch die sog. „Riester-Rente“ ausgeglichen werden. Anders als jedoch der Name vorspiegelt, handelt es sich hierbei aber nicht um eine neue Rentenform. Vielmehr ist unter diesem Namen die eigene private Altersvorsorge zu verstehen, die dann durch Zulagen oder Sonderausgabenabzug vom Staat gefördert wird. Derzeit können Arbeitnehmer jedoch nicht gesetzlich dazu gezwungen werden, den sinkenden Rentenerwartungen durch private Vorsorge Rechnung zu tragen. Daher wurde auch das Betriebsrentengesetz novelliert. Neben der Privatvorsorge soll also auch das beschäftigende Unternehmen für den Ruhestand seiner Mitarbeiter vorsorgen.
Neu bei der betrieblichen Altersversorgung hinzugekommen ist der Pensionsfonds, eine rechtliche selbstständige Versorgungseinrichtung, die lebenslange Altersrenten gewährt. Pensionsfonds unterliegen der Versicherungsaufsicht und sind im Bereich der Kapitalanlagen gegenüber Versicherungsunternehmen durch liberalere Vorschriften gekennzeichnet. Dadurch erhofft man sich höhere Erträge. Die Pensionsfonds-Versorgung steht ab 2002 zur Verfügung. Ein Pensionsfonds muss mindestens die eingezahlten Beiträge wieder als Versorgungsleistung bereithalten, wodurch gleichbleibende Auszahlungen an die Arbeitnehmer gewährleistet sein sollen.
Insbesondere für die Arbeitgeber in Mittelfranken hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken im September eine große kostenlose Infoveranstaltung abgehalten. Fast 200 interessierte Unternehmer wurden vom BVUK Verband Betrieblicher Versorgungswerke über aktuelle Entwicklungen und Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung unterrichtet.
Welcher Weg der Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die beste Möglichkeit darstellt, ein zusätzliches Alterseinkommen sicher zustellen, hängt von den jeweils aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Eckdaten des Arbeitnehmers ab. Die Rentenreform und ihre jüngsten Novellierungen führen jedoch dazu, dass jedes Unternehmen aktuellen Handlungsbedarf hat. Die IHK versorgt interessierte Arbeitgeber mit Informationsmaterial und bietet auch weiterhin InfoVeranstaltungen an.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2001, Seite 11

 
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