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Rechts- und Steuerausschuss für radikale Steuerreform

 

Der Rechts- und Steuerausschuss der IHK hat sich in seiner letzten Sitzung mit den verschiedenen Modellen zur Reform der Einkommensteuer befasst. Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine Änderung kommen muss. Das deutsche Ertragssteuerrecht sei eine Wachstumsbremse für den Standort. Es behindere Eigenkapitalbildung und Investitionen und fördere Betriebs- und Kapitalverlagerung ins Ausland. Der zum Jahresende 2003 in einem zähen Vermittlungsverfahren gefundene Kommpromis habe diesen Zustand mit Einführung einer Mindeststeuer, Verschlechterung der Gesellschafterfremdfinanzierung und Verfestigung der Gewerbesteuer noch verschärft.

Der Ausschuss sprach sich einheitlich für einen radikalen Schnitt mit dem bisherigen System aus. 20 Jahre Warten seien genug, so der Ausschussvorsitzende Dr. Norman Stecher. Der Ausschuss befürwortet eine Niedrigtarifsteuer, d.h. die größtmögliche Vereinfachung verbunden mit dem niedrigstmöglichen Tarif. Härten müssten mit entsprechenden Übergangsvorschriften aufgefangen werden. Keines der gegenwärtig diskutierten Modelle erfülle daher die Anforderungen der Wirtschaft an ein faires, einfaches und effizientes Steuersystem.

Weitere Themen im Ausschuss waren die geplanten Neuregelungen der Besteuerung der Altersbezüge, die die nachgelagerte Besteuerung für Renten einführen wird, und die Neuregelung der Gesellschafterfremdfinanzierung, die eine erhebliche Belastung für den Mittelstand darstellt. Zuletzt die UWG-Novelle, die die Schluss-, Räumungs- und Jubiläumsverkäufe abschaffen wird, deren Inkrafttreten aber immer noch nicht fest steht.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2004, Seite 37

 
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