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Strenge Regeln für die Werbung

Die FIFA WM™ bietet ein überaus attraktives Umfeld für die Werbung. Doch was ist erlaubt, was muss man mit dem Fußballweltverband absprechen?

Am 8. Juni 2006 beginnt die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft? in Deutschland. Veranstaltet wird sie vom Fußballweltverband FIFA (Federation Internationale de Football Association), der Inhaber sämtlicher kommerzieller Rechte ist, die für die Vermarktung der FIFA WM 2006? von Bedeutung sind. Viele Betriebe und Unternehmen werden sich überlegen, dieses Ereignis als verkaufsfördernde Maßnahme zu nutzen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen hat aber ein Unternehmen zu beachten, das beispielsweise seine Produkte mit dem Offiziellen Emblem oder dem Offiziellen Maskottchen GOLEO VI versehen will?

Rechtlich geschützt seien die Offiziellen Embleme und das Offizielle Maskottchen, so die Rechtsanwältin Dr. Renate Kropp bei einer Informationsveranstaltung der IHK. Die Marken- und Urheberrechte der FIFA beziehen sich zudem auf eine Vielzahl von Einzelbegriffen, Begriffs-Kombinationen oder Logos, die mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden können. Zu unterscheiden sind eingetragene Marken sowie eingetragene Marken, gegen die Löschungsanträge laufen, und angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marken.

Eingetragene Marken der FIFA sind beispielsweise „FIFA World Cup?“, „Fußball-Globus“, „FIFA WM 2006?“ oder „Die Welt zu Gast bei Freunden?“. Zusätzlich sind zahlreiche Bildmarken eingetragen und geschützt. Eine Allianz deutscher Unternehmen hatte Löschungsverfahren gegen die Markeneintragungen „Fußball WM 2006“ oder „WM 2006“ angestrengt. Vor kurzem hat das Bundespatentgericht in dieser Auseinandersetzung die Lizenzrechte der FIFA gestärkt: Demnach brauchen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen mit dem Titel „Fußball WM 2006“ oder „WM 2006“ verkaufen wollen, in den meisten Fällen die Erlaubnis der FIFA. Ausgenommen sind nach Auffassung des Gerichtes lediglich Waren und Dienstleistungen, die in „unmittelbarem Zusammenhang“ mit der FIFA WM 2006? stehen wie Fußbälle, Videospiele sowie FIFA WM-Zeitungen und –Zeitschriften. Doch dagegen hat die FIFA ebenfalls Beschwerde beim Bundesgerichtshof angekündigt. Nach Auffassung der IHK haben Unternehmen ohne FIFA-Lizenz insgesamt nur einen sehr engen Spielraum für ihr Marketing.

Wichtig ist: Jedes Unternehmen, das die durch die FIFA geschützten Marken verwenden will, muss sich eine Genehmigung einholen und eine Lizenz erwerben. Für die Vermarktung der Rechte ist die EM.TV AG in Unterföhring zuständig.

Auch die Stadt Nürnberg verfügt über eingetragene Schutzrechte. Dazu zählt das Emblem „Nürnberg kickt“, das u.a. auf vielen Taxis des FIFA WM-Austragungsortes zu sehen ist. Die geschützten Symbole der FIFA und der Stadt Nürnberg dürfen neben Lizenznehmern die offiziellen Partner und nationale Förderer verwenden. Offizielle Partner der FIFA WM 2006? sind beispielsweise adidas, Coca Cola und die Deutsche Telekom. Zu den Nationalen Förderern gehören u.a. die Deutsche Bahn AG, Obi sowie Oddset, Lizenznehmer sind z.B. Karstadt, Panini und die Bertelsmann AG.

Unternehmen können an Veranstaltungen der Ausrichterstädte teilnehmen, wenn sie keine unmittelbaren Wettbewerber der Offiziellen Partner sind oder diese auf eine Teilnahme verzichten. Ein Betrieb könne auch ohne Lizenz auf die FIFA WM 2006? im Allgemeinen hinweisen oder damit werben, so Kropp. Allerdings ohne Verwendung der Offiziellen Embleme und Bezeichnungen. Einem Bäcker sei es beispielsweise verboten, ohne Genehmigung den Text „WM 2006“ für ein Brot zu verwenden. Erlaubt sei hingegen „unser Spezialbrot zur Fussballweltmeisterschaft“. Die Verwendung von „WM“ oder „Fussballweltmeisterschaft“ als Hinweis auf das Ereignis könne nicht untersagt werden, der Gebrauch als Titel bzw. Produktbezeichnung jedoch schon.

Problematisch ist Werbung, in der die geschützten Bezeichnungen enthalten sind oder die geschützten Marken abgewandelt werden. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden. Bei Verwechslungsgefahr kann sich die FIFA gegen eine Verwendung wehren. Diese besteht bereits dann, wenn sich bei der Betrachtung eines eigenen Logos eine gedankliche Verbindung zum offiziellen Emblem oder allgemein zur FIFA WM 2006? als Veranstaltung der FIFA herstellen lässt. Entscheidend ist der Gesamteindruck der gegenüberstehenden Zeichen. Einzelne Elemente genießen in einer Kombinationsmarke keinen Schutz, anders verhält es sich, wenn ein einzelnes Element den Gesamteindruck prägt.

Durch das Verbot der irreführenden Werbung ist es beispielsweise unzulässig, den Eindruck zu erwecken, ein Produkt sei vom Deutschen Fußball Bund (DFB) empfohlen, wenn dem nicht so ist. Es darf außerdem nicht mit dem Wort „offiziell“ geworben werden, sofern dies nicht durch die FIFA oder den DFB genehmigt wurde.

Um die Rechte ihrer Sponsoren zu wahren, habe die FIFA eine eigene Task Force gebildet, so Kropp. Insbesondere in den zwölf Austragungsorten sei mit Kontrollen zu rechnen. Bei einem Verstoß kann die FIFA im Wege einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung eine Unterlassung der Rechtsverletzungen fordern. Daneben bestehen gegebenenfalls weitere Ansprüche der FIFA wie z.B. auf Beseitigung oder Schadensersatz.

osk.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2005, Seite 22

 
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