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Telemediengesetz: Datenschutzhinweis auf Internet-Seiten

Am 1. März 2007 ist das neue Telemediengesetz in Kraft getreten, das auch Auswirkungen auf die Anbieter von Internet-Seiten hat. Im Mittelpunkt stehen dabei die Informationspflichten zum Datenschutz, die bereits im früheren Teledienstedatenschutzgesetz (TDDG) aufgeführt sind.

Vielfach ist nicht bekannt, dass bereits der Aufruf einer Webseite zu Einträgen in Log-Dateien führt. Die dabei gespeicherte IP-Nummer kann bereits einen Personenbezug darstellen. Daher müssen diese Seiten, z.B. in der Fußzeile, mit einer Datenschutzerklärung versehen werden. Oft werden von Kunden weitere Informationen verlangt, um beispielsweise Bestellungen auszuführen, einzukaufen oder mit dem Anbieter in Kontakt zu treten. Dabei werden aufgrund der notwendigen elektronischen Einwilligung besonders strenge Anforderungen an den Datenschutz gestellt, die auch zu technischen Anpassungen in der Programmierung der Webseite führen können.

Der Verstoß gegen die Vorschriften wird nach Meinung von Experten möglicherweise auch zu einer neuen Abmahnwelle führen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2007, Seite 27

 
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