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Riegelein

Vor Weihnachten gewinnt der Osterhase

Kurz vor Weihnachen hat der jahrelange Rechtsstreit um die goldenen Schokoladen-Osterhasen für die Cadolzburger Firma Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG ein glückliches Ende gefunden: Das Familienunternehmen darf seine Hasen weiter vertreiben, so das Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Dies wollte der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli verhindern, der deshalb vor sechs Jahren gegen mehrere Konkurrenten einen Rechtsstreit angestrengt hatte. Lindt & Sprüngli hatte argumentiert, die sitzenden Schokoladenhasen in Goldfolie der anderen Anbieter könnten mit den eigenen „Goldhasen“ verwechselt werden. Diesen hatte Lindt 2000 als dreidimensionale Marke schützen lassen.

Riegelein hatte dagegen ins Feld geführt, dass seine goldigen Schokohasen bereits seit rund 50 Jahren auf dem Markt seien. Sehr ähnliche Ausführungen hätten auch viele andere in- und ausländische Wettbewerber seit Jahrzehnten in ihrem Sortiment. „Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Es war und ist absolut üblich, Goldfolie als Verpackungsmaterial zu benutzen“, so Geschäftsführender Gesellschafter Peter Riegelein. Viele Wettbewerber hätten sich jedoch in den letzten Jahren dem Druck des Weltkonzerns Lindt gebeugt und ihre Goldhasen aufgegeben. Die Richter hätten nun bestätigt, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Hasen der beiden Anbieter bestehe. Das fränkische Familienunternehmen Riegelein zählt sich zu den Marktführern bei Schokoladen-Saisonartikeln in Europa und exportiert in über 50 Länder der Welt.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2007, Seite 45

 
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