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Volle Haftung

Importeure sollten sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen das Risiko fehlerhafter Waren absichern. Von Jörg Deppner

Qualitätsprobleme bei Produkten aus Fernost haben in den letzten Monaten die Aufmerksamkeit auf ein bisher vernachlässigtes Thema gelenkt. So sorgten beispielsweise wiederholte Rückrufaktionen des amerikanischen Spielwarenherstellers Mattel für Aufregung. Zu hohe Bleiwerte in den verwendeten Farben zwangen das Unternehmen zum Handeln. Hierzulande verlangt das Produkthaftungsgesetz bei der Einfuhr von Waren Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Produktbeobachtung. Aber auch die richtigen Versicherungslösungen sollten bedacht werden.

Es überrascht nicht, dass derzeit die Hersteller und Importeure so im Fokus der Öffentlichkeit stehen, fehlerhafte Produkte können schließlich eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Viele Unternehmen, die Artikel in Fernost herstellen lassen oder einkaufen, kämpfen mit Qualitätsproblemen. Für Importeure, die Waren in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einführen, gilt es deshalb, besonders achtsam zu sein. Denn sie können sich bei Produktmängeln nicht darauf berufen, dass sie die Produkte lediglich eingeführt, jedoch nicht produziert haben. Das Produkthaftungsgesetz macht hier keinen Unterschied, sie werden vielmehr als sogenannter Quasi-Hersteller angesehen und stehen voll in der Haftung.

Importeur zu Stichproben verpflichtet
Welche Prüfungspflichten treffen den Importeur, wenn er Waren in den EWR einführt? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu im März 2006 geurteilt: Bevor ein importiertes Produkt erstmals in den Handel gelangt, ist der EWR-Importeur dazu verpflichtet, dieses in Form von Stichproben zu untersuchen – insbesondere dahingehend, ob es den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese Stichproben müssen wiederholt und dokumentiert werden. Der EWR-Importeur ist das Bindeglied zwischen dem Verbraucher in Europa und dem ausländischen Hersteller. Weiterhin ist der Importeur dazu verpflichtet, im Rahmen der Produktbeobachtung Kundenbeschwerden zu sammeln, auszuwerten und gegebenenfalls darauf zu reagieren, z.B. in Form eines Produktrückrufs.

Vor diesem Hintergrund können umfangreiche Prüfungen der Produkte erforderlich sein. Konkreter Handlungsbedarf ergibt sich angefangen bei der Verpackung und Kennzeichnung der Ware über Formulierungen bei Gebrauchsanweisungen und Warnhinweisen bis hin zum Abschluss des richtigen Versicherungsschutzes. Exporte aus der boomenden Wirtschaft in Asien haben in Deutschland zu einem Anstieg an Produkthaftungsfällen geführt. Vielfach hatten die Importeure dafür keinen Versicherungsschutz, weil sie im Vorfeld nicht an eine Überprüfung und Erweiterung ihrer Betriebshaftpflichtversicherung gedacht hatten. Allen Importeuren – und vor allem denen, die Waren aus nicht EU-Ländern in die EU und nach Deutschland einführen – ist deshalb dringend zu empfehlen, auf einen ausreichenden und bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu achten. Andernfalls können nicht versicherte Schadenersatzansprüche aus Produkthaftungsfällen schnell das Fortbestehen des Unternehmens gefährden.

Externer Kontakt: Jörg Deppner, Gerichtlich geprüfter Versicherungsberater, Kanzlei Deppner, Hilpoltstein (info@versicherungswegweiser.com).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2008, Seite 29

 
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