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Tipps für das Thailand-Investment

Deutsche Unternehmen, die sich in Thailand engagieren, sollten fünf grundlegende Aspekte beachten:

Vertragsverhandlungen brauchen viel Einfühlungsvermögen: Konfrontation sollte ebenso vermieden werden wie ein "Gesichtsverlust" des thailändischen Verhandlungspartners. Zudem sollte hinreichend Zeit eingeplant werden. Diese ist zum einen für die oftmals zeitaufwändige Anreise durch den Stadtverkehr von Bangkok erforderlich, zum anderen gehen in Thailand geschäftlichen Gesprächen oftmals solche über private oder andere geschäftsfremde Themen voraus, die der Schaffung einer persönlichen Vertrauensbasis dienen. Das Einfühlungsvermögen sollte jedoch nicht zu weit gehen. Beispielsweise versuchen Ausländer oftmals aus Höflichkeit den traditionellen thailändischen "Wai", also das Zusammenlegen der Hände zum Gruß. Hier sollte indes genau gewusst und beachtet werden, wem gegenüber der Wai in welcher Position erbracht wird. Ein Händeschütteln ist in Thailand normal und reicht zur Begrüßung vollkommen aus.

Achten Sie auf die Sprachbarriere: Thailänder signalisieren in Vertragsverhandlungen mitunter aus Höflichkeit Zustimmung und verdecken damit, dass Sie etwas nicht verstanden haben. Im Zweifel sollte immer ein Dolmetscher an den Verhandlungen teilnehmen.

Sorgfältige Planung des Markteintritts: Erwägungen über den Standort und damit unter Umständen verbundene Investitionsvergünstigungen sind ebenso wichtig wie eine sorgfältige Planung des Schutzes von Marken- oder anderen geistigen Eigentumsrechten oder der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer. Zudem unterliegen viele Geschäftstätigkeiten den Restriktionen des thailändischen "Foreign Business Act", sodass die Strukturierung einer Investition im Vorfeld gründlich durchdacht sein sollte.

Anrede: In Thailand ist es üblich, sich mit dem Vornamen anzureden. Daraus sollte jedoch keine besondere Vertrautheit abgeleitet werden. Allgemein wird bei der Anrede der Begriff "Khun" vor den Vornamen gestellt, der mit dem deutschen "Herr" oder "Frau" verglichen werden kann.

Nehmen Sie sich Zeit: Beachten Sie, dass die Gründung einer Gesellschaft im Zusammenspiel mit der Beantragung einer Foreign Business-Lizenz noch immer sehr zeitintensiv sein kann. Das Antragsdossier sollte daher möglichst sorgfältig und ausführlich erstellt werden, um Verzögerungen durch Nachfragen seitens der Registrierungsbehörden zu vermeiden.

Externer Kontakt: Weitere Informationen: Deutsch-Thailändische Handelskammer (GTCC/AHK), www.gtcc.org
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2009, Seite 15

 
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