Telefon: +49 911 1335-1335

Nationalbibliothek

Pflichtablieferung von Web-Inhalten

Am 22. Oktober 2008 ist die „Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek“ (kurz Pflichtablieferungsverordnung) in Kraft getreten. Sie basiert auf dem seit 2006 geltenden Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG). Neuerdings müssen nicht mehr nur „körperliche Medienwerke“, sondern auch „unkörperliche Medienwerke“, sogenannte Netzpublikationen, an die Nationalbibliothek abgeliefert werden.

Der Erlass der Verordnung hat zu erheblicher Unsicherheit geführt, weshalb der IT-Fachverband Bitkom und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Kooperation mit der Deutschen Nationalbibliothek den Leitfaden „Hinweise zur Pflichtablieferungsverordnung“ herausgegeben haben. Demnach müssen Homepage-Inhaber nicht generell Kopien ihrer Webseiten an den Staat abliefern. So haben sich Bitkom und DIHK mit der Nationalbibliothek verständigt, vorerst nur „abgrenzbare digitale Publikationen“ zu archivieren (z.B. online veröffentlichte Bücher und Aufsätze). Nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communities und Homepages mit privaten Inhalten. Wichtig ist aus Sicht der beiden Verbände, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. So komme die Nationalbibliothek auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu.

Externer Kontakt: Download: www.dihk.de (Suchwort „Pflichtablieferungsverordnung“)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2009, Seite 20

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick