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Antares

Letzte Ehre für Hunde und Katzen

„Wenn heute ein Haustier stirbt, verliert der Mensch nicht einfach nur ein Tier. In den meisten Fällen war dieses Tier echter Freund und treuer Begleiter, ein richtiges Familienmitglied“, sagt Jürgen Schuster, Inhaber von Antares Tierbestattungen in Raitenbuch. Vor fünf Jahren gründete der 42-Jährige, der zuvor als Fahrer von Transporten zur Tierkörperverwertungsanlage tätig war, sein eigenes Tierbestattungs-Unternehmen, das er gemeinsam mit seiner Frau betreibt. Für dieses Frühjahr ist die Eröffnung einer Geschäftsstelle im Raum Nürnberg/Fürth/Erlangen geplant, um der steigenden Nachfrage zu begegnen.

Schon die alten Ägypter hatten ihre Lieblingstiere neben ihrem eigenen Grab oder auf speziellen Friedhöfen bestattet, um ihnen für ihre Treue und Anhänglichkeit einen letzten Dienst zu erweisen. Wie viele Gärten bundesdeutscher Tierbesitzer aktuell kleine Gräber für Wellensittiche, Goldhamster, Meerschweinchen, Wüstenrennmäuse, Fische, Katzen oder Hunde beheimaten, ist statistisch nicht erfasst. „Menschen, die eine Tierbestattung wünschen, lassen sich nicht in Schubladen packen“, sagt Schuster. „Zu uns kommt der Herr Doktor mit stattlichem Anwesen, der sein Pferd geliebt hat, genauso wie die kleine Familie vom Stadtrand mit ihrem Hund – und auch das Großstadtmädchen, das seine Ratte bestatten lassen möchte.“

Vom Hamster bis zum Pferd hat Jürgen Schuster im Laufe seiner fünfjährigen professionellen – und sogar EU-zertifizierten – Tierbestattung vielfältige Erfahrungen sammeln können. Mittlerweile werden nach Schusters Einschätzung 99 Prozent der Haustiere mittels Einäscherung in einem geprüften Tierkrematorium bestattet und nur noch zu einem Prozent auf einem Tierfriedhof. Die Einäscherung stellt nach Schusters Angaben die wesentlich preiswertere Option dar, u.a. weil später keine Grabpflege anfällt. Nach Schusters Beobachtung nehmen rund 80 Prozent der trauernden Tierfreunde die Urne mit den verbrannten Überresten ihrs Haustieres mit nach Hause. Wer möchte, kann die Asche auf der Lieblingswiese verstreuen oder die Urne auf seinem Kaminsims in Ehren halten. Für die Aufbewahrung einer Tierurne oder die Handhabung der Tierasche gibt es keinerlei rechtliche Einschränkung.

Autor/in: 
hpw.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2010, Seite 58

 
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