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Förderprogramm

Gutscheine für die Innovation

Kleine und mittlere Unternehmen tun sich oft schwer mit Innovationen: Hohe Kosten machen die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren zu einem Risiko für den Mittelstand. Häufig fehlt auch das Wissen, wie Innovationen erfolgreich gemanagt werden. Dem will das Bundeswirtschaftsministerium mit den sogenannten „Innovationsgutscheinen“ abhelfen. Gefördert werden damit externe Beratungen rund um das Innovationsmanagement.

Die Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Weniger als 50 Mitarbeiter, Sitz in Deutschland sowie Jahresumsatz oder Jahresbilanz nicht über zehn Mio. Euro. Bis Ende 2010 sind aber vorübergehend auch Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern sowie mit Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro förderfähig.

Das Programm ist nicht auf bestimmte Technologien, Produkte oder Branchen beschränkt. Gefördert werden folgende Aktivitäten:

  • Machbarkeitsstudie oder Technologie-Audit: Hier sind maximal zehn Beratertage förderfähig. Dies entspricht einem Gutscheinwert von 4 000 Euro.
  • Realisierungskonzept: Maximal 25 Beratertage, entspricht einem Gutscheinwert von 10 000 Euro.
  • Projektmanagement: Maximal 20 Beratertage, entspricht 8 000 Euro.

Nur besonders autorisierte Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen, wobei für einen Beratertag Ausgaben von höchstens 800 Euro mit bis zu 50 Prozent förderfähig sind. Ein kleines Unternehmen kann in einem Kalenderjahr höchstens fünf dieser Innovationsgutscheine in Anspruch nehmen, die einem Förderwert von maximal 20 000 Euro entsprechen. Ansprechpartner in der Region ist die IHK Nürnberg für Mittelfranken.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2010, Seite 21

 
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