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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Der neue Beitrag

Ab 1. Januar 2013 gilt das neue Modell für die Rundfunkfinanzierung, das für die Unternehmen zahlreiche Veränderungen mit sich bringt.

Schon im Namen wird deutlich, dass die Finanzierung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradios auf neue Beine gestellt wird: Ab dem kommenden Jahr wird die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine „Rundfunkgebühr“ mehr einziehen, sondern einen „Rundfunkbeitrag“ erheben. Die Neuordnung, der mittlerweile alle 16 Bundesländer zugestimmt haben, war nach 60 Jahren notwendig geworden, weil sich die technischen Voraussetzungen für Radio und Fernsehen tiefgreifend verändert haben. Früher konnte man diese Medien ausschließlich mit Radio- und Fernsehgeräten empfangen, heute ist das auch über Smartphones, Tablets und PCs möglich.

Deshalb verabschiedet sich der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der das neue Modell regelt, von der Berechnung, die sich an der Zahl der Rundfunkgeräte pro Haushalt orientiert. Bei den privaten Haushalten gilt jetzt der Grundsatz „eine Wohnung – ein Beitrag“. Das bedeutet, dass mit dem Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro alle Verbreitungswege abgedeckt sind – unabhängig davon, wie viele und welche Art von Empfangsgeräten vorhanden sind.

Neue-Rundfunkbeiträge---Tabelle-Beitragsstaffeln

Bei Unternehmen und Institutionen ist jetzt die Zahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte die entscheidende Berechnungsgröße. Einbezogen werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Voll- und Teilzeitmitarbeiter, nicht mitgezählt werden Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Für Betriebsstätten von neun bis 19 Beschäftigte wird der „normale“ Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat fällig, kleinere Betriebe zahlen ein Drittel davon, also monatlich 5,99 Euro. Für alle größeren Betriebe gilt eine Beitragsstaffel, die bei 3 236,40 Euro endet.

Ein weiterer Baustein für die Errechnung des Rundfunkbeitrags ist die Zahl der Kraftfahrzeuge pro Betriebsstätte. Ein betrieblich genutztes Fahrzeug ist frei, jedes weitere schlägt mit einem Beitrag von monatlich 5,99 Euro zu Buche.

Besondere Regelungen gibt es für folgende Unternehmen:

Hotellerie und Ferienwohnungen: Die Vermieter von Hotelzimmern, Gästezimmern oder Ferienwohnungen müssen für diese jeweils 5,99 Euro pro Monat bezahlen. Das erste Zimmer bzw. die erste Wohnung pro Betriebsstätte ist beitragsfrei.

Saisonbetriebe: Fremdenverkehrsbetriebe, die länger als drei Monate hintereinander komplett geschlossen sind, können einen Antrag auf Befreiung stellen. Diese Regelung wurde eingeführt, um den saisonalen Fremdenverkehr nicht zu stark zu belasten.

Selbstständige, die zu Hause arbeiten: Wenn sie bereits für ihre Wohnung den Rundfunkbeitrag entrichten, müssen sie für die Betriebsstätte nichts mehr bezahlen. Ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug wird allerdings mit 5,99 Euro herangezogen.

Informationsschreiben für alle Betriebe

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind zur Ermittlung des korrekten Rundfunkbeitrags auf die Mithilfe der Betriebe angewiesen. Sie versenden deshalb im Laufe dieses Jahres ein Schreiben an alle Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, in dem sie über das neue Beitragsmodell informieren und in dem sie um die Übermittlung der Daten bitten, die zur Errechnung des Beitrags nötig sind. Abgefragt werden die Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge sowie gegebenenfalls die Zahl der Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen. Der Antwortbogen muss ausgefüllt an die GEZ (Anschrift: GEZ, 50439 Köln) zurückgesandt werden, das Formular kann aber auch online unter www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt werden.

Angeschrieben werden bis Ende September 2012 alle Unternehmen, die bereits jetzt als Rundfunkteilnehmer gemeldet sind. Betriebe, die dieses Anschreiben nicht erhalten, sind aufgefordert, ihre Angaben zu Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten Kfz selbst bis Ende Oktober zu übermitteln. Auch sie können die entsprechenden Formulare nutzen, die im Service-Bereich der Website www.rundfunkbeitrag.de unter „Infomaterialien und Formulare“ zu finden sind. Liegen der GEZ die erforderlichen Angaben nicht vor, so kann sie einen pauschalen Beitrag einziehen, der möglicherweise höher ausfällt als der individuell berechnete.

Unternehmen, die weitere Fragen haben, können sich von Montag bis Freitag (jeweils 7 bis 19 Uhr) an die telefonische Hotline 018 59995 0888 wenden (6,5 Cent/Minute aus den deutschen Festnetzen; abweichende Preise für Mobilfunk). Schriftliche Anfragen sind über das Kontaktformular auf der Homepage unter www.rundfunkbeitrag.de/kontakt.shtml möglich.

Weitere umfassende Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Institutionen und private Haushalte sind auf dem Portal www.rundfunkbeitrag.de zu finden. Dort kann man den Rundfunkbeitrag mit einem Beitragsrechner auch vorab selbst ausrechnen.

Unternehmen mit vielen Standorten benachteiligt

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hält die Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung angesichts des technischen Wandels für überfällig. Die IHK-Organisation kritisiert jedoch, dass durch das neue Beitragsmodell größere Filialbetriebe deutlich schlechter gestellt werden als große Unternehmen mit nur einem Standort. Der DIHK hatte sich deshalb dafür eingesetzt, den Beitrag rein nach der Gesamtzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens und unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten zu berechnen. Bemängelt wurde von der Wirtschaft zudem, dass Branchen mit besonders hohem Anteil an Teilzeitbeschäftigten sowie mit vielen Fahrzeugen überproportional belastet würden. Immerhin konnte die IHK-Organisation erreichen, dass der geringe Einstiegsbeitrag von 5,99 Euro auch auf Betriebsstätten mit fünf bis acht Mitarbeitern ausgedehnt wurde; zunächst sollte dies nur für bis zu vier Mitarbeiter gelten. Außerdem ist nun das jeweils erste Fahrzeug pro Betriebsstätte beitragsbefreit. Beide von der Wirtschaft durchgesetzten Änderungen führen dazu, dass vor allem kleine Unternehmen entlastet werden. Insgesamt sei jedoch davon auszugehen, dass die Wirtschaft mit dem neuen Modell nun stärker zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen werde, als dies bisher der Fall sei.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2012, Seite 30

 
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