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Google

Wo erscheint die Anzeige?

Inwieweit kann ein Werbetreibender die Platzierung seiner Anzeige auf Google beeinflussen? Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht Krefeld am 15. November 2012 zu befassen (Aktenzeichen 12 O 111/12).

Konkret ging es um einen Mietwagenunternehmer, der über keine Taxilizenz verfügte, dessen Werbeanzeige auf Google aber auch nach Eingabe des Wortes „Taxi“ erschien. Dagegen klagte ein Wirtschaftsverband von Taxiunternehmern auf Unterlassung. Dies lehnte das Gericht mit dem Hinweis ab, es könne nur vermutet werden, dass der beklagte Unternehmer bei der Schaltung seiner Werbung tatsächlich das Wort „Taxi“ als Schlagwort (Keyword) verwendet habe.

Es sei also nicht zwingend nachzuweisen, dass der unter „Taxis“ aufgelistete Gewerbetreibende tatsächlich einen unzulässigen werbenden Eintrag veranlasst oder veröffentlicht habe. Dies begründete das Gericht mit der Arbeitsweise der Suchmaschine: Google erstelle automatisch Verknüpfungen mit unterschiedlichsten Begriffen, die einen Nutzer auf bestimmte Adressen und Seiten im Internet hinweisen. Dabei würden nicht nur Begriffe berücksichtigt, die der Anzeigenkunde selbst eingegeben habe.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2013, Seite 59

 
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