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IHK-Wahl 2014

Das Parlament der Wirtschaft wird neu gewählt

Vom 23. September bis 21. Oktober 2014 sind alle Unternehmer aufgerufen, über die IHK-Vollversammlung und die regionalen IHK-Gremien, die Interessenvertretungen der Wirtschaft, für die nächsten fünf Jahre zu entscheiden.

Die Vollversammlung ist die Vertretung der mittelfränkischen Wirtschaft insgesamt. Die 13 regionalen IHK-Gremien repräsentieren die Wirtschaft in der Region. In die Vollversammlung werden 65 Mitglieder direkt gewählt, dazu kommen die 13 Vorsitzenden der regionalen IHK-Gremien als geborene Mitglieder. Darüber hinaus können auf Vorschlag des Präsidiums bis zu zehn weitere Persönlichkeiten in die Vollversammlung zugewählt werden. Dabei können Vertreter von Unternehmen berufen werden, deren Präsenz in der Vollversammlung im Hinblick auf ihre Branche besonders wünschenswert erscheint, außerdem besonders erfahrene und befähigte Kaufleute sowie Wirtschaftsjunioren. Die regionalen IHK-Gremien legen die Zusammensetzung ihres Ausschusses und die Zahl der Mitglieder selbst fest.

Die Wahlordnung stellt durch die branchenorientierte Wahl in Wahlgruppen sicher, dass sowohl in der Vollversammlung als auch in den regionalen IHK-Gremien die Sitzverteilung der wirtschaftlichen Struktur des IHK-Bezirkes entspricht. Jede Wahlgruppe hat so viele Sitze, wie es der aktuellen wirtschaftlichen Größe und Bedeutung des Wirtschaftszweiges entspricht. Die untenstehende Übersicht zeigt die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlgruppen.

Neue WG Kultur- und Kreativwirtschaft

Neu in der kommenden Wahlperiode ist die Wahlgruppe 18 der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die IHK trägt damit der wachsenden Bedeutung dieser Branche und den aktuellen Entwicklungen in der mittelfränkischen Unternehmenslandschaft Rechnung. Die Metropolregion Nürnberg ist „Heimat für Kreative“: Insgesamt rund 15 000 Mitgliedsunternehmen fallen in die neue Wahlgruppe.

Mit drei Sitzen in der Vollversammlung setzt sie sich im Wesentlichen aus bisherigen Mitgliedern der Wahlgruppen 16 (Information und Kommunikation), 9 (Groß- und Außenhandel, Verlage) sowie 17 (Consulting, Immobilien, Finanzvermittlung und Personaldienstleistung) zusammen und erstreckt sich so als einzige Gruppe über die drei Bereich Industrie, Handel und Dienstleistungen.

Neues Gremium Neustadt/Aisch-Bad Windsheim

Die regionalen IHK-Gremien Bad Windsheim und Neustadt/Aisch werden zum 1. Januar 2015 fusionieren. Die Trennung der beiden Bezirke geht noch auf die Grenzen der Altlandkreise vor der Gebietsreform zurück. Zwischenzeitlich stellten wirtschaftliche und regionale Veränderungen die bestehende Aufteilung mehr und mehr in Frage. Mit der Fusion entsteht ein der Wirtschaftskraft angemessenes Gremium, das seine Interessen mit einer einzigen Stimme gegenüber Politik, Presse und Öffentlichkeit einbringen kann. Die zwei betroffenen Gremien ergänzen sich sowohl in ihrer Struktur als auch regional, Kompetenzen können gemeinsam regional besser abgedeckt werden, Entscheidungen gemeinsam effizienter und landkreisweit abgedeckt werden. Für die IHK-Wahl 2014 wird im Gremium allerding noch in getrennten Stimmbezirken gewählt.

Wer kann wählen?

Jedes IHK-Mitglied ist aktiv wahlberechtigt. Wie später in der Vollversammlung gilt auch bei der Wahl das Prinzip: ein Unternehmer – eine Stimme, unabhängig davon, ob es sich um einen Großkonzern handelt oder ein Ein-Personen-Unternehmen. IHK-zugehörig ist kraft Gesetz jeder Gewerbetreibende (ausgenommen Handwerk), der im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken eine Betriebsstätte unterhält.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses wird nach den Mitgliederunterlagen der IHK vom Wahlausschuss aufgestellt und zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit vom 12. Juni bis 26. Juni 2014 in der IHK Geschäftsstelle bzw. den IHK-Gremien ausliegen. Sind mehrere Personen vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Eigentümer eines Unternehmens, kann das aktive Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden. Sind bei einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen, kann das aktive Wahlrecht auch von Prokuristen ausgeübt werden.

Wer kann gewählt werden?

Jedem Unternehmer steht die Möglichkeit offen, die Interessen seines Wirtschaftszweigs in die Vollversammlung und in die regionalen IHK-Gremien als gewählter Vertreter einzubringen. Die Kandidaten werden in einem Wahlvorschlag von Mitgliedern ihrer Wahlgruppe für die Wahl zur Vollversammlung oder zum regionalen IHK-Gremium aufgestellt.

Es hat sich gezeigt, dass sich in vielen Wahlgruppen traditionell Verbände um die Koordination von Wahlvorschlägen bemühen. Interessierten Kandidaten gibt die IHK-Geschäftsstelle gerne die Koordinatoren von Wahlvorschlägen, soweit sie davon Kenntnis hat, bekannt. Wahlvorschläge können bis 10. Juli 2014 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Informationen über den notwendigen Inhalt eines Wahlvorschlages (z.B. Zahl der zu wählenden Mitglieder einer Wahlgruppe) erhalten Sie bei den Mitgliedern des Wahlausschusses oder bei der IHK.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2014, Seite 50

 
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