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Luftfracht

Mehr Sicherheit in der Lieferkette

Transport- und Logistikunternehmen, die im Bereich Luftfracht tätig sind, müssen die aktuellen Neuerungen des Luftsicherheitsgesetzes beachten.

Es ist vor Kurzem in Kraft getreten und betrifft alle Mitarbeiter, die an der Beförderung von Luftfracht beteiligt sind. Sie müssen seit dem 4. März 2017 auf ihre Zuverlässigkeit überprüft und geschult werden, um die Sicherheit der Luftfracht-Lieferkette weiter zu verbessern.

Dazu gehören Mitarbeiter, die einen direkten Zugang zur Luftfracht haben und bei Unternehmen tätig sind, die beim Luftfahrtbundesamt als Beteiligte der Luftfrachtkette registriert sind (Reglementierte Beauftragte, Bekannte Versender, Reglementierte Lieferanten, Bekannte Lieferanten und Zugelassene Transporteure). Bisher war eine beschäftigungsbezogene Überprüfung ausreichend, spätestens mit dem Ende der Übergangsfrist am 4. März 2018 ist nun für jeden Mitarbeiter eine Sicherheitsüberprüfung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Die Mitarbeiter müssen hierzu vorab von Referenten geschult werden, die vom LBA anerkannt sind.

Für die Transporteure kommt hinzu, dass die bisherige Transporteurs-Erklärung nicht mehr ausreicht. Jedes Transportunternehmen muss zur Antragstellung ein sogenanntes Transporteurs-Sicherheitsprogramm vorweisen und beim Luftfahrtbundesamt einen „Antrag auf behördliche Zulassungen im Rahmen der sicheren Lieferkette für Luftfracht/Luftpost“ stellen. Ohne eine Zulassung dürfen ab März 2018 keine Transporte mehr im Rahmen der sicheren Luftfracht durchgeführt werden. Das Luftfahrtbundesamt empfiehlt allen Antragsstellern, den Zulassungsprozess elektronisch durchzuführen, um eine zeitnahe Abwicklung zu gewährleisten. Der Vordruck zum Ausfüllen des Transporteurs-Sicherheitsprogramms und das Antragsformular zur Zulassung sind auf der Homepage des LBA zu finden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2017, Seite 18

 
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