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Personalmanagement

Fit für die digitale Welt

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Das Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch“ unterstützt jetzt auch Betriebe, die ihre Mitarbeiter auf die Digitalisierung vorbereiten wollen.

Schichtplanung per App, papierlose Dokumentenverwaltung oder datenbasierte Planung der Produktion: Die Digitalisierung hält auch in kleinen und mittleren Unternehmen Einzug und macht Prozesse effizienter. Doch wie bereitet man die Mitarbeiter auf die teilweise tief greifenden Veränderungen vor? Müssen sie dafür speziell weitergebildet werden? Welche neuen Anforderungen stellt die Digitalisierung an die Führungskräfte? Wie nimmt man skeptische Mitarbeiter in die neue digitale Arbeitswelt mit und wie bringt man ihnen die Vorteile des „Arbeitens 4.0“ nahe?

Diese Fragen stellen sich viele Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle entwickeln oder ihre Prozesse digitalisieren wollen. Hilfestellung kann das Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch“ leisten, das seit Kurzem auch Beratungsprojekte zum Thema Digitalisierung unterstützt. Das Programm wurde im Jahr 2012 von der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit gestartet, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung eines modernen Personalmanagements zu unterstützen. Die neue Förderkategorie Digitalsierung mit dem offiziellen Titel „unternehmensWert:Mensch plus“ (uWM plus) kann ab sofort in Anspruch genommen werden. Natürlich werden die bisherigen Kategorien fortgeführt, sodass auch weiterhin Fördermittel für Projekte in den Bereichen Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz beantragt werden können.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für einen Unternehmensberater, der gemeinsam mit den Betrieben personalpolitische Konzepte im Zusammenhang mit der Digitalisierung erarbeitet. Das Ziel sind passgenaue und individuelle Lösungen, um Mitarbeiter, Personalführung und Unternehmenskultur auf die Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt vorzubereiten.

Förderbedingungen

Die Förderung bei „unternehmensWert:Mensch plus“ umfasst maximal zehn bis zwölf Beratungstage, die in einem Zeitraum von neun Monaten stattfinden können. Die Förderquote beträgt 80 Prozent – die Betriebe müssen also nur 20 Prozent des Beratungshonorars als Eigenanteil aufbringen. Bewerben können sich Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro beträgt (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. Euro).

Wie läuft die Beratung ab?

In Mittelfranken wird das Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch“ von der IHK Nürnberg für Mittelfranken koordiniert. Sie fungiert als Erstberatungsstelle, an die sich interessierte Unternehmen zunächst wenden müssen. Projektleiterin Monika Schuhmann informiert über die Förderrichtlinien und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind. Sie stellt einen sogenannten Beratungsscheck aus, mit dem der Betrieb einen autorisierten Unternehmensberater auswählen kann. Die Liste der Berater, die für das Förderprogramm zugelassen sind und dafür eine spezielle Qualifizierung absolviert haben, kann über die Homepage www.unternehmens-wert-mensch.de (Rubrik „Das Programm / Prozessberater-Pool“) aufgerufen werden.

Die eigentliche Prozessberatung findet direkt im Betrieb unter Moderation des Beraters statt: Dort erarbeiten Geschäftsleitung, Mitarbeiter und gegebenenfalls auch Vertreter des Betriebsrats gemeinsam Lösungswege für die vorab definierten Themen. Nach Abschluss der Beratungsprojekts findet ein abschließendes Gespräch in der IHK statt, bei der Vertreter von Geschäftsführung und Mitarbeitern gemeinsam das Erreichte diskutieren. Dabei wird auch geklärt, ob weitere Schritte und Beratungen nötig sind, damit die angestoßenen Veränderungen langfristig Wirkung entfalten.

Neue Berater können sich bewerben

Berater, die sich noch als Partner von „unternehmensWert:Mensch“ registrieren lassen wollen, haben dazu bis 31. Oktober 2017 Gelegenheit. Voraussetzung für eine Akkreditierung als Prozessberater sind u. a. ein akademischer Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, zusätzlich fünf Jahre Berufserfahrung (davon mindestens drei Jahre als Berater) sowie besondere Fachkompetenzen in mindestens einem der Handlungsfelder des Programms. Prozessberater, die bereits akkreditiert sind und über besondere Qualifikationen im Bereich Digitalisierung verfügen, können sich darum bewerben, dass sie zusätzlich auch für das neue „unternehmensWert:Mensch plus“ zugelassen werden. Genaue Informationen sind unter www.unternehmens-wert-mensch.de (Rubrik „Informationen für Prozessberater/-innen“) zu finden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2017, Seite 30

 
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