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Weihnachtsfeier

Steuerfreies Fest

Damit die Weihnachtsfeier für das Unternehmen und dessen Angestellte steuerlich begünstigt bleibt, müssen die Arbeitgeber einen bestimmten Rahmen einhalten.

Steuerfrei sind diese Zuwendungen bis zu einem Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer. Erst Kosten oberhalb dieses Betrags werden als geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Die Kosten, die dem Unternehmen insgesamt für die Feier entstehen, werden auf alle Arbeitnehmer gleichermaßen umgelegt, so die Nürnberger Datev eG in einem aktuellen Steuertipp. Wenn die Mitarbeiter Angehörige zur Feier mitbringen dürfen, erhalten diese keinen eigenen Freibetrag, sondern werden dem jeweiligen Angestellten zugerechnet.

Wenn die Zuwendungen über den Freibetrag hinausgehen, ist der übersteigende Betrag grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten. Bei der nächsten Gehaltsabrechnung muss der Arbeitgeber den überzähligen Betrag deshalb aufschlagen. Damit werden für den Zusatzbetrag nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge fällig, so die Datev.

Es gibt allerdings eine Alternative: Der Arbeitgeber kann diesen Betrag mit 25 Prozent pauschal versteuern – damit bleibt auch der höhere Betrag für die Angestellten steuerfrei. Das ist auch dann erlaubt, wenn nur wenige Arbeitnehmer den Freibetrag überschreiten.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2017, Seite 38

 
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