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Handelsrichter

Praxisgerechte Urteile

Handelsrichter_3 © IHK

Stabwechsel im Handelsrichter-Kollegium: Der neue Obmann Dr. Thomas Lask, sein Vorgänger Peter Frank und stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer Oliver Baumbach (v. l.).

Für eine praxisnahe Rechtsprechung sorgen die Unternehmer und Führungskräfte, die sich als ehrenamtliche Handelsrichter engagieren.

Sie unterstützen die Berufsrichter und bringen die Erfahrung aus der betrieblichen Praxis in die Urteile der Kammern für Handelssachen ein, die bei den Landgerichten angesiedelt sind.

Die mittelfränkischen Handelsrichter haben sich zum Handelsrichter-Kollegium zusammengeschlossen, bei dem vor Kurzem die Neuwahl des Vorstands anstand: Dabei wurde Dr. Thomas Lask, Prokurist der Kennametal GmbH in Fürth, zum neuen Obmann gewählt. Er übernahm das Amt von Peter Frank (Ferdinand Kreutzer Sabamühle GmbH, Nürnberg), der sich fast 14 Jahre für das Kollegium engagiert hat und in dieser Zeit zahlreiche Unternehmerpersönlichkeiten für das Amt des Handelsrichters gewinnen konnte. Zum Schatzmeister wurde Stefan Hock (Prokurist der Commerzbank AG in Nürnberg) gewählt, der die Nachfolge von Dr. Hannes Zapf (Zapf KG, Behringersdorf) antrat.

Die ehrenamtlichen Handelsrichter können auf eine jahrhundertelange Tradition zurückblicken, für die entscheidende Weichen in Nürnberg gestellt wurden: Dort war 1508 mit dem Bankoamt das erste deutsche Kaufmannsgericht zu finden. Als sich im Lauf der Geschichte der französische Einfluss auf das Handelsrecht verstärkte und Napoleons Gesetzbuch „Code de commerce“ auch in Belgien, Holland, Luxemburg, Polen und einigen Gebieten Deutschlands eingeführt und zeitweise angewendet wurde, entstand 1804 in Nürnberg erstmals ein Handelsgericht, das mit einem Berufs- und zwei Fachrichtern besetzt war.

In Deutschland kann gemäß Gerichtsverfassungsgesetz Handelsrichter werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: mindestens 30 Jahre alt, selbstständiger Kaufmann bzw. Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person. Auch Prokuristen, die eine vergleichbare, gleichwertige Tätigkeit ausüben und in das Handels- bzw. Genossenschaftsregister (hauptberuflich) eingetragen sind, können sich als Handelsrichter bewerben.

Heute sind in Mittelfranken 52 Unternehmer und Prokuristen als Handelsrichter tätig – 46 beim Landgericht Nürnberg-Fürth und sechs beim Landgericht Ansbach. Auch 500 Jahre nach der Einführung ist das Amt des Handelsrichters sehr attraktiv: Die nächste Handelsrichterstelle in Mittelfranken ist zwar erst im Frühjahr 2019 neu zu besetzen, doch schon jetzt gibt es für dieses Amt eine Vorschlagsliste.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2018, Seite 39

 
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