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Steuerliche Förderung

Forschung wird abzugsfähig

Die Bundesregierung will Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich fördern und hat deshalb den Entwurf für ein Forschungszulagengesetz verabschiedet, der nun in die parlamentarische Beratung geht. Demnach sollen alle Unternehmen, die forschen und in Deutschland steuerpflichtig sind, diese steuerliche Förderung beantragen können. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und dessen Wirkung nach vier Jahren bewertet werden.

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs: Die Förderhöhe soll 25 Prozent der FuE-Personalaufwendungen betragen. Pro Unternehmen soll die Förderung jedoch auf 500 000 Euro pro Jahr begrenzt werden. Bei der Auftragsforschung soll der Auftragnehmer gefördert werden. Eine externe Stelle, die noch bestimmt wird, soll bestätigen, dass tatsächlich ein FuE-Vorhaben vorliegt. Diese Bestätigung soll für die Finanzverwaltung bindend sein.

Mit der Absicht, die FuE steuerlich zu begünstigen, kommt die Bundesregierung einer seit Langem geäußerten Forderung der IHK-Organisation entgegen. Auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt: Bereits 2009 hatte der für Forschung zuständige IHK-Fachausschuss eine Position dazu erarbeitet. Vor drei Jahren hat die IHK-Vollversammlung ein weiteres Positionspapier verabschiedet, in dem sie die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung ergänzend zur Projektförderung des Bundes und der Länder fordert. Dadurch würde insbesondere die Zahl der forschenden kleinen und mittleren Unternehmen gesteigert und der derzeitige Standortnachteil für deutsche Unternehmen ausgeglichen. Denn bereits heute habe mehr als die Hälfte der 30 OECD-Staaten und der 28 EU-Länder dieses Instrument eingeführt.

Allerdings sieht die IHK-Organisation noch Korrekturbedarf beim Gesetzentwurf: Im Falle der Auftragsforschung solle nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber steuerlich begünstigt werden. Denn dieser trage die wirtschaftlichen Risiken des Scheiterns und die Chancen des Erfolges. Darüber hinaus würden so insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilungen eher in die Lage versetzt, Forschungsvorhaben mit Hilfe externer Partner anzustoßen. Zudem sollte es eine stufenweise Erhöhung des Fördervolumens in den nächsten Jahren geben, um mehr Innovationspotenziale der Unternehmen zu heben.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2019, Seite 27

 
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