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Weiterbildung

„Aufstiegs-BAföG“ wird erhöht

Finanzielle Erleichterung für Fachkräfte, die sich beruflich weiterbilden möchten: Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte „Aufstiegs-BAföG“ wird erhöht. Seit dem 1. August 2020 gelten verbesserte Förderbedingungen für die sogenannte höherqualifizierte Berufsbildung.

Dazu zählen u. a. Lehrgänge, die auf IHK-Abschlüsse wie Fachberater, Fachwirte, Fachkaufleute, Industriemeister oder Betriebswirte vorbereiten. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Zuständig für das Aufstiegs-BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und den Landkreisen.

Einige der Verbesserungen: Der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 auf 50 Prozent angehoben. Wird die Prüfung bestanden, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen (bisher 40 Prozent). Förderberechtigte, die ihre Weiterbildung in Vollzeit absolvieren, erhalten einen Zuschuss zum Unterhaltsbedarf von 100 Prozent (bisher nur 50 Prozent). Für Alleinerziehende gibt es künftig einen Zuschlag für die Kinderbetreuung von 150 Euro (bisher 130 Euro).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2020, Seite 21

 
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