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Corona-Krise

Ausbildungsprämie für den Mittelstand

Unterstützung für Ausbildungsbetriebe in der Corona-Krise: Seit Anfang August können Unternehmen bei der zuständigen Arbeitsagentur Anträge auf die Ausbildungsprämie und weitere Förderungen des Bundes stellen.

Das Förderprogramm der Bundesregierung mit dem Titel „Ausbildungsplätze sichern“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), die von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind.

Im Einzelnen gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

  • Ausbildungsprämie, um das bisherige Ausbildungsniveau zu erhalten.
  • Ausbildungsprämie plus, um das Ausbildungsangebot zu erhöhen.
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, um Kurzarbeit zu vermeiden.
  • Übernahmeprämie für die Übernahme von Azubis aus insolventen Betrieben.

Als „besonders betroffen“ von der Corona-Krise gilt ein Unternehmen, wenn es im ersten Halbjahr 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder wenn der Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 betrug. Angegeben werden muss die durchschnittliche Zahl der Azubis in den zurückliegenden drei Jahren. Es dürfen nur die Formulare verwendet werden, die auf der Internet-Seite der Arbeitsagentur abrufbar sind. Infos zu den Förderrichtlinien finden Sie auf der IHK-Homepage.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2020, Seite 13

 
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